Haus verkaufen

16. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
Marc1966
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)
Haus verkaufen

Leider ist mein Vater vor kurzem verstorben.
Meine Mutter möchte nun zu uns (Freundin und mir) in das gemietete Haus ziehen.
Sie will das Haus, in dem sie mit meinem Vater lebte jetzt verkaufen.
Ich bin das einzige Kind. Leider habe ich aus alten Zeiten noch Unterhaltsschulden.
Kann verlangt werden, dass wir die Schulden durch den Hausverkauf meiner Mutter tilgen?
Danke für die Hilfe

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Silo51
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 43x hilfreich)

Kommt darauf an, ob Ihre Eltern ein sog. Berline Testament gemacht haben. Wenn ja, erbt z.Zt. nur Ihre Mutter.

Wenn nicht, sind Sie zu 50% erbberechtigt. Also auch zur Hälfte an dem evtl. Erlös beteiligt.

Sie sollten dann auf jeden Fall die Unterhaltsschulden begleichen.

Natürlich steht es Ihnen frei auf Ihr Erbe zu verzichten, was die Sache aber nur verzögert (und somit verteuert). Denn eines Tages werden Sie ja sowieso alles erben.

Sie sollten froh sein, die Schulden bezahlen zu können.

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#2
 Von 
Marc1966
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke erst einmal.

Hmmm, und wenn meine Mutter nun doch nicht verkauft. Kann mich dann jemand zwingen auf mein Erde zu bestehen, um die Schulden zu begleichen ?

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#3
 Von 
Silo51
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 43x hilfreich)

Wenn Du zur Hälfte erbberechtigt bist, muß Deine Mutter Dich auszahlen. Sofern Du das verlangst.

Ob dich jemand zwingen kann weiß ich nicht genau.

Sollte jedoch ein Unterhaltsberechtigter von Deiner Erschaft erfahren so könnte er/sie sicher solange Pfänden, biss es zu einer Teilungsversteigerung kommt.

Dann würde das Haus Deiner Mutter Zwangsversteigert und Sie bekäme die Hälfte des Erlöses. Aus Deiner Hälfte würden dann die Unterhaltsforderungen nebst allen entstandenen Kosten beglichen. Sollte etwas übrigbleiben, erhält Du den Rest.

Das sollte man unbedingt vermeiden, das so eine Teilungsversteigerung nur einen erheblich gerigeren Ertrag einbrint, als ein normaler Verkauf. Deine Mutter würde also wegen Deinen Schulden Geld verlieren.

Ich bleibe dabei, sei froh, wenn Du die Forderungen begleichen kannst und nehme die Möglichkeit wahr.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48430 Beiträge, 17084x hilfreich)

quote:
Wenn Du zur Hälfte erbberechtigt bist, muß Deine Mutter Dich auszahlen. Sofern Du das verlangst.

Das ist nicht richtig. Die Auszahlung des Erbteiles kann nicht erzwungen werden. Eine Erbengemeinschaft kann zwangsweise nur über die Teilungsversteigerung aufgelöst werden.

Ansonsten schließe ich mich aber silo51 an. Du solltest froh sein, wenn Du Deine Schulden abbezahlen kannst.

So eine Zahlung der Unterhaltsschulden kann man zwar noch über längere Zeit hinauszögern. Irgendwann einmal sind sie aber fällig und sind wahrscheinlich mit Zinsen, Anwalts- und Gerichtskosten noch weitere erhebliche Kosten angefallen. Wenn Du Pech hast, wird Deine Mutter dann auch noch ungewollt mit hineinbezogen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Silo51
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 43x hilfreich)

Danke hh.

Ich habe diese Aussage auf den Erlös bezogen. Es war ja die Rede davon, dass Haus zu verkaufen.

Hab mich etwas simpel ausgedrückt.

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