Haus verkaufen trotz Berliner Testament

12. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
go525490-58
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Haus verkaufen trotz Berliner Testament

Guten Tag zusammen,

haben eine sehr angespannte Situation momentan zuhause & bräuchte eine Antwort auf folgenden Sachverhalt.

Meine Uroma hat zusammen mit ihren Mann ein Berliner Testament abgeschlossen. In diesem Testament ist vermerkt: Sollte meine Oma vor ihrem Mann sterben, wird ihre Tochter als Nacherbin das Haus bekommen (weshalb auch immer). Sollte mein Opa jedoch vorher sterben, bekommen seine beiden Kinder als Nacherben das Haus. Diese sind jedoch beide schon verstorben, genau wie mein Opa.
Meine Uroma lebt also alleine.

Nun ist es so: Meine Uroma hat zu ihrer Tochter seit mehr als 10 Jahren keinen Kontakt mehr, hat auch schon einige Zahlungen an sie geleistet (mehrere Hunderttausend) und möchte nun nicht mehr, dass sie das Grundstück mit Haus erbt. Da ich mich seit geraumerer Zeit leider alleine um sie kümmere, möchte sie mir nun das Grundstück mit Haus vererben, oder zu einem „niedrigen" Preis verkaufen.

Da ich nun einiges im Netz gelesen habe, man könne das Haus nicht unter dem Wert verkaufen, bzw sie könne es gar nicht an mich verkaufen, oder verschenken, möchte ich wissen, welche Möglichkeiten denn nun bestehen, dass sie mir das Haus vermachen kann ohne jegliche Zahlungen an ihre Tochter bzw. Pflichten ihr gegenüber leisten zu müssen.

Vielen Dank für die genommene Zeit und für Antworten!

Falls es relevant ist, meine Oma wird in dem Testament als befreite Vorerbin benannt.

Mit freundlichen Grüßen

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 968x hilfreich)

Du redest mal von Oma und Opa, mal von Uroma. Ist das richtig oder sind mit Oma und Opa Uroma und Uropa gemeint.

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#2
 Von 
go525490-58
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Entschuldung. Ja, es sind Uroma und Uropa gemeint.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spyware
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)

Da sind wohl noch ein paar Infos nötig.

Sind alle Kinder von den beiden denn gemeinsame Kinder? Es ließt sich so als hätte die Oma eine Tochter aus vorheriger Ehe/Partnerschaft? Der Opa hatte wohl zwei Kinder aus vorheriger Ehe/Partnerschaft?

Haben die Kinder von Opa welche das haus erben sollten evtl. selber Nachkommen / Erben?

Soweit ich weiß darf man ein Berline Testament im Nachhinein nicht so einfach ändern. Wie das aussieht bei schon verstorbenen Erben weiß ich nicht. Allgemein sieht die Regelung recht komisch aus welche du beschreibst, wurde das Testament von einem Notar erstellt?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7869 Beiträge, 4455x hilfreich)

Zitat:
Meine Uroma hat zusammen mit ihren Mann ein Berliner Testament abgeschlossen. In diesem Testament ist vermerkt: Sollte meine Oma vor ihrem Mann sterben, wird ihre Tochter als Nacherbin das Haus bekommen (weshalb auch immer). Sollte mein Opa jedoch vorher sterben, bekommen seine beiden Kinder als Nacherben das Haus. Diese sind jedoch beide schon verstorben, genau wie mein Opa.

Wenn es ein "Berliner Testament" ist, haben sich die Oma und der Opa gegenseitig zu Erben eingesetzt.

Die Vererbung des Hauses wäre ggf. ein Vermächtnis.

Sind die Kinder des Opas vor- oder nach dem Opa verstorben? Sind in dem Testament ggf. Ersatzerben benannt?

Da die Oma nicht vor ihrem Mann verstorben ist, wird die Tochter auch nicht Nacherbin des Hauses.

0x Hilfreiche Antwort

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