Haus verschenken

5. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
GünterJ
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus verschenken

Hallo,

habe ein Haus geerbt. Im Testament ist festgelegt das 50T€ meinem Bruder zu zahlen ist wenn ich das Haus innerhalb 15 Jahre veräußere.
Leider hat meine Mutter noch ein lebenslanges Wohnrecht auf Ihre Enkelin (32 Jahre) incl. Urenkel (2 Jahre) vertraglich festgelegt und dies ins Grundbuch eingetragen.
Wäre alles kein Problem wenn diese Enkelin und Ihr Mann nicht schon viele Jahre ohne Beschäftigung wären und durch diesen "Schachzug" Ihre Lebensarbeitszeit endgültig beendet hätten.

Da ich ein solches Verhalten nicht akzeptieren mag ist eine Option das Haus zu verschenken. Hier steht die 50T€ Klausel im Blickpunkt!
Frage: beinhaltet der Begriff "Veräußern" auch eine Schenkung?

Für eine Info bin ich dankbar!

mfg

Günter

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7 Antworten
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#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)


Schade, dass du das Erbe u. d. U. nicht ausgeschlagen hast.

Kniffelige Frage: Wenn man im Netz die Definition der Veräußerung sucht, kommt man trotzdem nicht richtig weiter. Das Problem ist auch, dass es verschiedene Definitionen gibt - juristische, umgangssprachliche usw.
Eine Schenkung birgt das Übel, dass der Beschenkte mit einer horrenden Schenkungssteuer zu rechnen hat. Könnte er das Objekt denn bewohnen oder bezieht sich das Wohnrecht der Enkelin auf das gesamte Haus?


Also ich würde einen Fachmann (Anwalt/Notar) fragen, hier werden wohl nur Meinungen kommen.



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#2
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Warm sollte man den Willen der Mutter auch beachten, auf die ist gesch........

Undank ist der Welten Lohn.

In "Duden.de" kann man veräußern nachschlagen

quote:
1. übereignen, verkaufen; (etwas, worauf jemand einen Anspruch hat) an jemand anderen abtreten
2. (ein Recht) auf jemand anderen übertragen


Das wird nichts.
Übrigens kann der Bruder auch drauf verzichten, evtl. nimmt er auch weniger Geld

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#3
 Von 
GünterJ
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für die Infos! Habe mich entschlossen das Erbe nicht anzunehmen. Werde aber noch zur Sicherheit mit unserem Anwalt die Sache durchsprechen.


Danke nochmal für eurer Interesse!

Gruß

Günter

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#4
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht bleibt glücklicherweise bei einer Schenkung oder auch Nichtannahme des Erbes wirksam!

Durch Ihren "Schachzug" verliert daher die Enkelin nicht das Wohnrecht. Nur die Zahlg. der 50000€ bei Veräußerung können Sie so umgehen.

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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)



@GünterJ:

Wenn du die Option der Erbausschlagung noch hast, na wunderbar! Ein Haus, dass aufgrund des eingetr. Wohnrechts nicht selbst oder durch Vermietung nutzbar ist, verursacht höchstens Kosten. Verkaufen wird schwierig bis unmöglich, wenn das Wohnrecht für das ganze Haus besteht und geschenkt will es dann auch niemand.

Falls das Gespräch mit dem Anwalt eine Alternative aufzeigt, dann melde dich doch bitte mal zurück.

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#6
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Meine Ltd. kauft es für einen Euro und lässt es verkommen. :-)
Wäre das nicht etwas um die Enkel zu verjagen.

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#7
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Lebenslanges Wohnrecht hin oder her.
Was wurde genau vereinbart? Wer trägt die öffentlichen Lasten, wer trägt die Kosten für Wasser und Strom??
Und- wurde etwas wegen der Mietzahlung vereinbart?
Lebenslanges Wohnrecht kann auch unter der Bedingung der
angemessenen Mietzahlung vereinbart werden.
Frage Sie den Notar der den Vertrag entworfen hat, der
müßte sich in seinem Aktenkeller befinden.

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