Haus verschenken an Enkel-> Was passiert im Pflegefall

13. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
gto
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 47x hilfreich)
Haus verschenken an Enkel-> Was passiert im Pflegefall

Hallo,

meine Mutter ist seit mehreren Jahren schwer Krank. Mein Vater ist bereits verstorben. Ich als Einzelkind würde das Haus meiner Eltern erben.
Jetzt hat meine Mutter angst, das falls sie in naher Zukunft ins Pflegeheim muss, dass Haus vom Sozialamt zur Bezahlung der Pflegekosten herangezogen wird.

Kann man, um zu vermeiden, das dass Sozialamt verlangt das Haus zu verkaufen um die Pflege zu bezahlen, das Haus
dem minderjähirgen Enkel schenken?

Vielen Dank.
gto

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47602 Beiträge, 16826x hilfreich)

Eine Schenkung kann noch innerhalb von 10 Jahren zurückgefordert werden.

Und genau das wird auch passieren, wenn das Sozialamt für Deine Mutter einspringen muss.

Die Heranziehung des Hauses zur Bezahlung der Pfliegekosten wird also so oder so passieren.

25x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
gto
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 47x hilfreich)

Hi,

ok, welche legale Möglichkeiten hatt man damit das Haus nicht verkauft werden muss?

z.B.
(1)Darf das SA nicht von Angehörigen verlagen das deren Lebensstandard gemindert wird.
Also wenn der Sohn oder Enkel das Haus bekommt und der Sohn mit seiner Familie in das Haus einzieht. Gehört es zu seinem Lebensstandard!

(2)Das Haus vermieten?

cu
gto

40x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47602 Beiträge, 16826x hilfreich)

zu (1) Das gilt für Unterhaltszahölungen an Eltern, aber nicht für die Rückforderung von Schenkungen.

zu (2) Was soll das bringen?

Nach meiner Kenntnis einzig legale Möglichkeit, das Haus nicht zu verlieren, wäre, es zu kaufen. Ob diese Möglichkeit Dir weiter hilft, wage ich aber zu bezweifeln, da das SA dann natürlich auf den Kaufpreis zurück greift.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
gto
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 47x hilfreich)

(1) Geht das SA so vor, das zuerst alle Schenkungen zurückgefordert werden und dann die nächsten Verwandten zum Unterhalt hernagezogen werden?
Oder Können die Verwandten(die in diesem Fall auch die Beschenkten sind) sofort die Unterhaltszahlungen leisten?

Wenn dann aber festgestellt wird, das dass Einkommen der nächsten Verwandten, abz. dem Freibetrag von 1250;-¤ zu wenig ist? Was dann?

(2) Naja, der Sohn besitzt das Haus und räumt der Mutter lebenslanges Wohnrecht ein. Damit hat die Mutter ein Kapital(Wohnrecht) das Sie dem SA zur Verfügung stellen kann.

(3 NEU) Was wenn der Sohn das Haus für 20.000 EUR kauft und sich dann die 20.000EUR wieder scheken lässt. Dann könnte das SA nur die 20.000EUR zurückfordern, richtig?

(4 NEU) Der Sohn lässt sich das Haus schenken, und nimmt eine Hypothek auf das Haus auf, um ein eigenes Haus zu bauen. Somit ist das Haus der Mutter Schuldenbelastet und die Famiele des Sohnen kann keinen Unterhalt zahlen da Sie selbst Verschuldet sind(Hausbau).

cu
gto

6x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47602 Beiträge, 16826x hilfreich)

zu (1): Solange eine Schenkung zurück gefordert werden kann, erbringt das Sozialamt keine Leistungen.

zu (2): Das Wohnrecht ist kein Kapital. Wenn die Mutter ins Pflegeheim muss, dann ist das Wohnrecht nichts wert.

zu (3): Nein, das wäre eine Teilschenkung und ändert nichts.

zu (4): Es geht doch nicht um den Unterhalt, sondern um die Rückforderung der Schenkung. Auch in dem Fall ist das möglich.


Das Sozialamt lässt sich nicht durch solche Tricksereien verar*****.
Die entsprechenden Gesetze sind auch so gestaltet, dass man sie nicht so einfach umgehen kann. Das würde sich ja schnell herum sprechen und dann würde es jeder so machen.

Eine Rückforderung der Schenkung ist nur dann nicht möglich, wenn der Beschenkte dadurch selbst unterhaltsbedürftig würde. Dann dürfte er aber kein weiters eigenes Vermögen haben (z.B. eigenes Haus) und müsste schon im Haus der Mutter wohnen. Das ist keine echte Alternative.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
gto
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 47x hilfreich)

(1) Wahrscheinlich falsch formuliert: Wenn die Verwandten den Unterhalt aufbringen, dann muss doch das SA die Schenkung nicht zurückfordern.

(2) Sicherlich ist das Wohnrecht(weil das Haus vermietet werden kann) ein Kapital.

(3) Falsch. Wo ist hier ein Teilschenkung. Die Mutter schenkt dem Sohn 20.000¤. Nicht mehr und nicht weniger.

(4)Also wenn der Sohn das Haus mit Hyptoheken belegt will das SA schulden zurückfordern. Richtig?

(5 neu) Wer oder was verbietet es der Mutter das Haus für 1,-¤ zu verkaufen. Jeder kann sein privat Eigentum zu welchem Preis auch immer verkaufen!

cu
gto

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47602 Beiträge, 16826x hilfreich)

zu (1) Das ist natürlich richtig. Solange das SA nicht zahlen muss, ist ihm der Rest egal.

zu (2) Jemand, der ein Wohnrecht hat, darf das Haus nicht vermieten, also kein Kapital. Ein Wohnrecht ist nicht übertragbar.

zu (3) Wieso falsch? Eine Teilschenkung liegt bei dem Verkauf bzw. Übertragung des Hauses vor. Wenn eine Immobilie deutlich unter Wert verkauft wird, dann gilt der Rest als Schenkung.

zu (4) Das Sozialamt fordert das Haus zurück und trägt im Zweifel eine Zwangshypothek auf dessen Haus ein.

zu (5) siehe Antwort zu 3. Niemand verbietet das, aber eine Schenkung oder Verkauf zu 1€ ist das Gleiche. Es kommt nicht darauf an, dass die Schenkung im Vertrag auch als solche bezeichnet wurde.


Wenn das wesentliche Ziel ist, dass das Haus nicht an einen Fremden verkauft wird, dann besteht natürlich die Möglichkeit, dass das Kind das Haus kauft. Auch eine eventuelle Rückforderung des Hauses nach einer Schenkung lässt sich durch eine Entschädigungszahlung abwenden.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Es gibt immer die schöne Klausel:
"Teile seines Vermögens unentgeltlich oder ohne gleichwertige Gegenleistung an Dritte übertragen hat."
Die gleichwertige Gegenleistung ist halt bei "Verkauf" zu 1 € nicht gegeben.


0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
inboxas
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 25x hilfreich)

was wäre denn:

1. die Oma verkauft das haus an den Enkel ( zum normalen Wert )

2. die Oma gibt das Geld wieder aus , z.B spielt sie Karten und verliert.


ist wirklich Blöde so eine Situation und da gibt es auch glaube ich keine legale Lösung.

9x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
gto
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 47x hilfreich)

"Teile seines Vermögens unentgeltlich oder ohne gleichwertige Gegenleistung an Dritte übertragen hat."

Das ist ja der grösste schwachsinn!

Als wenn ich z.B. mein Auto bei Ebay oder autoscout24 für 5.000,- EUR verkauf obwohl es einen Wert von 55.0000,- EUR hat, dann muss der Käufer 10 Jahre lang mit der Angst leben, das dass SA kommt und von Ihm 50.000,-EUR zurück haben will.

Ich als PrivatPerson bin an keinem Preisermittlungs verfahren gebunden.
Und wenn ich bei geistiger Gesundheit der Meinung bin, das mein Auto oder Haus einen Wert von 10,- EUR hat, dann kann ich das auch völlig legal verkaufen. Und niemand, auch kein SA kann meine Entscheidung das Auto/Haus zu diesem Betrag zu verkaufen später als Schenkung auslegen!

Kannst du mir Urteile nennen?

cu
gto

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Verkaufen kannst du, verschenken auch; es wird dir halt immer noch zugerechnet und der Erwerber/Beschenkte hat das erworbene Gut oder einen entsprechenden Gegenwert wieder herauszugeben.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47602 Beiträge, 16826x hilfreich)

Das ist ja der grösste schwachsinn!
Ist ja toll, dass Du das so genau weißt.

Als wenn ich z.B. mein Auto bei Ebay oder autoscout24 für 5.000,- EUR verkauf obwohl es einen Wert von 55.0000,- EUR hat, dann muss der Käufer 10 Jahre lang mit der Angst leben, das dass SA kommt und von Ihm 50.000,-EUR zurück haben will.
Er muss das Auto im Zweifel zurückgeben (nicht die 50.000€) und bekommt dafür die 5000€ zurück. Nach 10 Jahren macht das aber wenig Sinn. Aber wer macht denn so ein Geschäft, wenn er nicht eine Schenkung damit beabsichtigt?

Ich als PrivatPerson bin an keinem Preisermittlungs verfahren gebunden.
Und wenn ich bei geistiger Gesundheit der Meinung bin, das mein Auto oder Haus einen Wert von 10,- EUR hat, dann kann ich das auch völlig legal verkaufen.

Das kannst Du so machen.

Und niemand, auch kein SA kann meine Entscheidung das Auto/Haus zu diesem Betrag zu verkaufen später als Schenkung auslegen!
Das siehst Du falsch. Es war als Schenkung gedacht und wird sowohl bezogen auf die Schenkungssteuer, als auch bezogen auf eine Rückforderung durch das Sozialamt so gewertet.

Für wie blöd hälst Du den Staat eigentlich? Wenn das so gehen würde, dann würde ja niemand mehr Häuser verschenken, sondern jeder das Haus für 1€ verkaufen um eventuelle Rückforderungen zu umgehen.

Du findest auch keinen Notar, der Dir so einen Kaufvertrag macht und dann 1€ als Kaufpreis zugrunde legt. Auch der will seine Gebühren auf Basis des Verkehrswertes haben. Für die Gerichtsgebühren zur Eintragung ins Grundbuch gilt das natürlich auch.

-- Editiert von hh am 20.08.2004 10:34:33

7x Hilfreiche Antwort

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