Haus verschenken bzw. verkaufen

28. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Holger1974
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 14x hilfreich)
Haus verschenken bzw. verkaufen

Hallo!!
Ich hoffe man kann mir hier vielleicht ein paar kleine Tipps geben. Ich versuche mal zu erklären, um was es genau geht.

Meine Mutter hat nach dem Tot ihres Vaters desen Haus geerbt. Es gehört ihr also jetzt alleine. Da Sie aber schon in einem Eigenheim wohnt, stellt sich die Frage, was mit dem Haus wird. Jetzt sieht es so aus.... Sie hat zwei Söhne... der eine (ich) hat schon immer ein sehr familieres Verhältnis und ist auch immer für seine Eltern auf Achse. Der andere (also mein Bruder) hat seit Jahren nicht all zu viel für die Familie übrig. Es gab auch schon den ein oder anderen derben Streit miteinander. Er hat sich in den letzten 10 Jahren vielleicht 5 mal sehen lassen (wohnt aber nur 15 km entfernt.

Jetzt möchte mir meine Mutter das Haus gerne irgendwie überschreiben, sodass es dann mir gehört, und der Bruder nicht irgendwie einen Anteil fordern kann.
Wie ist es mit einer Schenkung, was gilt da zu beachten, oder soll Sie mir das Haus für einen Betrag X (10.000Euro) verkaufen, um sich da abzusichern.... WAS IST DAS EINFACHSTE ???

Über hilfe wäre ich sehr dankbar
Gruß
Holger

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47459 Beiträge, 16802x hilfreich)

1. Möglichkeit Schenkung:
Das Haus gehört Dir, Du musst nichts zahlen. Schenkungssteuer fällt wahrscheinlich nicht an.

Sollte Deine Mutter innerhalb von 10 Jahren bedürftig werden (z.B. Pfegefall und kein eigenes vermögen mehr), dann kann das Sozialamt die Schenkung zurückfordern.

Sollte Deine Mutter innerhalb von 10 Jahren versterben, dann hat Dein Bruder u.U. einen Pflichtteilergänzungsanspruch bzgl. des Hauses. das gilt aber nur wenn er weniger als 1/4 des Vermögens Deiner Mutter unter Einbeziehung des Hauses erhält. Da Deine Mutter noch ein zweites Haus hat, hätte er wohl keine Ansprüche, wenn er davon die Hälfte erbt und das Haus mindestens den gleichen Wert hat, wie dasjenige, das Du jetzt bekommen sollst.

2. Möglichkeit: Kauf für 10.000€
Die Differenz zum Verkehrswert gilt als Schenkung mit den Auswirkungen wie unter 1.

3. Möglichkeit: Kauf zum Verkehrswert.
Weder Bruder noch Sozialamt haben irgendeinen Anspruch auf das Haus.

Der Kaufpreis muss aber auch tatsächlich fließen und erhöht somit das Barvermögen Deiner Mutter. Dieses geht in den Nachlass ein oder kann im Pflegefall für die Pflegeaufwendungen verwendet werden.

-----

Die einfachste und wohl auch sinnvollste Lösung ist daher aus meiner Sicht eine Übertragung des Hauses im Wege einer Schenkung.

Deine Mutter kann diese Schenkung dann auch an Bedingungen knüpfen, z.B. Pflegeverpflichtung o.ä. So etwas würde ich ihr dringend empfehlen, da sie anderfalls kaum etwas dagegen machen könnte, wenn Du nach der Schenkung ebenfalls den kontakt abbrichst.

7x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Holger1974
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 14x hilfreich)

Dankeschön für die schnelle Antwort....
Alos wenn ich das jetzt alles richtig verstanden habe, ist Schenkung das einfachste. Mein Bruder kann also nichts irgendwie einfordern ??? Auch nicht im voraus einen Pflichtanteil ?? (evtl. vom Haus meiner Eltern).
Danke schonmal

13x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47459 Beiträge, 16802x hilfreich)

Im voraus kann er auf keinen Fall etwas einfordern. Ein Mitspracherecht hat er auch nicht.

Im Prinzip könnte ein Pflichtteilergänzungsanspruch bestehen. Wenn Dein Bruder aber im Erbfall die Hälfte des verbleibenden Elternhauses bekommt, dann ist das wohl unwahrscheinlich.

Eine Sache müsste aber noch geprüft werden: Wenn Deine Mutter im Rahmen eines gemeinschaftlichen Testamentes Alleinerbin geworden ist, dann kann so ein Testament dazu führen, dass die Übertragung des Hauses an Dich gar nicht zulässig ist. Dazu müsst man aber den genauen Inhalt dieses Testamentes kennen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Holger1974
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 14x hilfreich)

Es gab kein Testament....sie ist Alleinerbin

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47459 Beiträge, 16802x hilfreich)

Stimmt, Du hast auch 'ihres Vaters' geschrieben und nicht 'deines Vaters'.

Dann kannst Du den letzten Absatz ignorieren.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
biggi g
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 65x hilfreich)

Hallo,
stecke in einer Erbengemeinschaft! 1/4 ist meines, 1/4 meinerm Bruder und 1/2 einer fernen Verwandten. Ich wohne in dem Haus und würde es auch gern übernehmen.
Haus ist sehr alt und baufällig. Beide Mitbesitzer würden mir ihren Anteil geben. Was ist die günstigst Variante für mich es zu erwerben??? (1 Euro, Schenken...)
bitte um Hilfe

-----------------
""

65x Hilfreiche Antwort

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