Haus verschenken oder verkaufen

24. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Chris1706
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus verschenken oder verkaufen

Hallo,
mein Bruder und ich haben vor einigen Jahren ein Haus geerbt.
Seit 2 Jahren steht das Haus zum Verkauf, nun möchte er aber nicht mehr verkaufen, sondern es selbst nutzen. Da ich von ihm und diesem Haus 450km weit weg wohne, möchte ich meinen Anteil am Haus und Grundstück möglichst kostengünstig an meinen Bruder abtreten. Das Haus ist ca. 90.000 € wert.
Es gibt geringe Mieteinnahmen, die die laufenden Kosten decken. Er und ich befinden uns in der Ausbildung und sind daher mittellos.
Nun die Frage: Ist es besser, das Haus an Ihn zu verschenken, oder für ca. 2000,-€ (mehr geht nicht) zu verkaufen und welche Kosten kommen auf mich zu?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1590 Beiträge, 976x hilfreich)

Bist Du sicher, dass Du in so jungen Jahren 45.000 € verschenken willst?
Das ist eine Menge Geld und irgendwann wirst Du Dich furchtbar darüber ärgern.
Stell Dir doch nur einmal vor, Du schenkst ihm Deinen Anteil, er stirbt früh und hinterlässt alles dem Tierschutzverein.
Du kannst ihm doch Deinen Anteil verkaufen, ihm die Kaufpreiszahlung stunden und Dir das durch eine Grundschuld absichern lassen.
Ob verschenkt oder verkauft für 2.000 €, es fallen Notargebühren, Grundbuchkosten und vielleicht Steuern an (das weiß ich nicht so genau, wie das bei Schenkungen unter Geschwistern ist).
Diese Gebühren berechnen sich nach dem Wert Deines Anteils, egal ob Du schenkst oder zu einem Spottpreis verkaufst.
Auf jeden Fall fallen 2 Gebühren für die Beurkundung des Kauf/Schenkungsvertrages mit Auflassungserklärung beim Notar an= 252 € mit Umsatzsteuer 264,60 € plus ein paar Kopiekosten an.
Beim Grundbuchamt fällt auch nochmal eine Gebühr für die Eintragung an=126 € plus 44,10 € Katasterfortführungsgebühr.
Wenn Du ihm Deinen Anteil wirklich schenken willst, sollte es Ehrensache sein, dass Dein Bruder diese Kosten zahlt.

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#2
 Von 
CO.
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 79x hilfreich)

Es ist auch möglich zu vereinbaren, dass der Käufer/beschenkte trägt alle Kosten.

Wenn das Haus für 90.000 angeboten war und nach 2 J nicht verkauft könnte, denn man kann leicht sagen, dass die Wert hier 70 oder 60.000. D.h. dein Anteil ist ca. 30.000 wovan 20.000 freie Beitrag und auf der Restbetrag sind 30% Schnekungssteuern sofort fällig.

Bei eine Kaufpreis i.H.v. 2000 gelten automatisch mindesten 28000 als Schenkung. Auch hier kann die Steuer von der beschenkte bezahlt werden.

An deine Stelle, ich werde erstmal ein Miet/Kaufvertrag mündlich abschließen,d.h. deine Bruder soll nebenbei ein 400 Job suchen und dich monatlich Miete bezahlt, wenn das eingehalten wird, dann kannst du das nach z.B. 1 Jahr beim Notar festhalten, wenn nicht, denn bleibst du immer noch 1/2 Eigentümer.



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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Bei der Übertragung des Hauses im Rahmen einer Erbauseinandersetzung fällt keine Schenkungs- oder Erbschaftsteuer an, auch dann nicht, wenn der Freibetrag von 20.000€ überschritten wird.

Daneben halt ich es für selbstverständlich, dass bei einer Übertragung an den Bruder ohne Gegenleistung oder auch bei einem Kaufpreis von nur 2.000€ der Bruder sämtliche anfallenden Nebenkosten übernimmt. Die ungefähre Höhe der Kosten hat salkavalka ja schon genannt.

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#4
 Von 
Chris1706
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank, für die Antworten!

@salkavalka: ja ich bin mir sicher, daß Haus zu verschenken, da in den nächsten Jahren die Renovierung mehr kosten wird, als es jetzt an Wert hat.

@hh: von einer Erbauseinandersetzung hatte ich bisher noch nichts gewußt.
Kann ich damit meine Notarin beauftragen, oder muss ich den Vertrag
selbst aufsetzen?

MfG Chris1706

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#5
 Von 
Boudicca
Status:
Schüler
(489 Beiträge, 203x hilfreich)

Der Erbauseinandersetzungsvertrag muss ohnehin notariell beurkundet werden; das Aufsetzen des Vertrages kann ruhigen Gewissens dem Notar/der Notarin überlassen werden.

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