Hallo,
mein Onkel (keine Kinder, nie verheiratet) möchte mir sein Haus vermachen. Er wohnt in dieser Immobilie. Seine Schwester (meine Mutter) möchte das Haus nicht. Die Immobilie hat einen Verkehrswert unter der Berücksichtigung des Nießbrauchs von ca. 20.000 .-
Ich selbst habe auch Geschwister.
Welcher Weg ist in diesem Fall der bessere bzw. günstigere für mich bzgl. Schenkungssteuer / Erbschaftssteuer.
Habe ich von meinen Geschwistern noch was zu erwarten?
Welche Kosten fallen an?
Vielen Dank für jede Antwort.
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Haus vom Onkel, Schenkung oder erben
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer sind identisch.
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"Lukas 7,23"
Besser wäre eine Schenkung, insbesondere wenn der Onkel noch lange lebt. Wer weiß ob nicht uneheliche Kinder plötzlich ankommen oder sonstige Überraschungen
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Wenn sich der Onkel den Nießbrauch an der Immobilie vorbehält, fängt die Verjährungsfrist hinsichtlich des Wertverbrauchs erst am Todestage an zu laufen.
Und schwups, ist es wieder egal, ob Schenkung oder Erbschaft.
Ein Unterschied: Bei Schenkung fällt die Schenkungssteuer schon jetzt an,
bei Erbschaft erst später.
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"Lukas 7,23"
Der Nießbrauch wird übrigens bei einer Schenkung nicht berücksichtigt. Die Schenkungssteuer ist auf den vollen Verkehrswert der Immobilie zu entrichten. Der auf den Nießbrauch entfallende Anteil wird dabei gestundet oder bei sofortiger Zahlung abgezinst.
Für die Schenkung fallen zudem Notar- und Grundbuchgebühren an in Höhe von ca. 1-1,5% des Hauswertes an. Ein notarielles testament mit Übetrtagung im Erbfall ist günstiger.
Außerdem sind mit der Eigentümereigenschaft auch einzelne Pflichten verbunden, die zu Kosten für Dich führen können, wobei durch den Nießbrauch keine in der Praxis relevanten Rechte bestehen.
Dem Onkel würde ich in dieser Situation übrigens von einer Schenkung abraten, da er kaum vorhersehen kann, wie sich seine Lebenssituation entwickelt.
Und auch Du solltest Dir überlegen, ob Du die Erwartungshaltung, die der Onkel (unausgesprochen?) an so eine Schenkung knüpft, erfüllen kannst.
Deine Geschwister können übrigens keine Ansprüche geltend machen, unabhängig davon ob der Onkel dir das Haus schenkt oder ob Du testamentarisch als Erbe eingesetzt wirst.
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Korrektur zur steuerlichen Aussage:
Die Schenkungssteuer fällt seit dem 01.01.2009 nicht mehr auf den Nießbrauchwert an, sondern nur auf den Verkehrswert abzüglich des Nießbrauchwertes.
Stattdessen fällt auf den Nießbrauchwert die Grunderwerbsteuer an, die je nach Bundesland zwischen 3,5% und 5% beträgt.
Ob eine sofortige Übertragung mit Nießbrauchvorbehalt günstiger ist als eine Erbschaft muss daher für den Einzelfall berechnet werden.
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