Haus vom beschenkten zurückfordern?

23. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
sushi.e
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus vom beschenkten zurückfordern?

Eine Mutter überschriebt ihrem Sohn unentgeltlich eine Immobilie.
Der Sohn und seine Ehefrau ziehen dort ein und leben gemeinsam mit der Mutter. Leider gibt es jedoch immer wieder Streit und das Zusammenleben der Generationen funktioniert nicht.

Nach einem Streit entscheidet sich der Sohn aus der gemeinsam bewohnten Immobilie auszuziehen. Die Mutter (hat Wohnrecht) soll diese weiterhin bewohnen.

Nun geht es darum dass der Mutter die Immobilie auch wieder rechtmäßig gehört.
Kann Sie wegen grobem Undank eine Rückabwicklung der Schenkung fordern? Oder was kann Sie sonst tun um nicht noch zusätzlich zur emotionalen Enttäuschung eine hohe finanzielle Last (Schenkungssteuer/Notarkosten) tragen zu müssen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11134 Beiträge, 4288x hilfreich)

Erste Hürde, wie lang ist die Schenkung her, mehr als 10 Jahre dann ist nichts mehr möglich.

Zitat:
Kann Sie wegen grobem Undank eine Rückabwicklung der Schenkung fordern?


Kann Sie, es wird aber nichts bringen.
Überspitzt gesagt müsste der Sohn einen Mordversuch gegen die Mutter verüben um groben Undank geltend machen zu können.

Die Mutter sollte sich im Klaren darüber sein, dass das Haus dem Sohn gehört und es auch sein Eigentum bleibt, wenn er es nicht zurück verschenkt.
Und die gesamte Familie sollte sich darüber im Klaren sein, dass jede weiter Schenkung eine Geldvernichtungsmaschine ist.

"Rache", Genugtuung oder falsche Eitelkeiten haben schon mehrere Familien in den Ruin getrieben.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hambre
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 74x hilfreich)

Zitat:
Erste Hürde, wie lang ist die Schenkung her, mehr als 10 Jahre dann ist nichts mehr möglich.


Für eine Rückforderung wegen grobem Undank gibt es keine zeitliche Beschränkung.

Zitat:
Kann Sie wegen grobem Undank eine Rückabwicklung der Schenkung fordern?


Es kommt darauf an, was genau passiert ist. Nur weil sich Mutter und Sohn so gestritten haben, dass der Sohn ausgezogen ist, liegt jedenfalls noch kein grober Undank vor.

1x Hilfreiche Antwort

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