Haus von meinem Opa erben, Pflichtanteil an den Onkel?

23. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Robert300787
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus von meinem Opa erben, Pflichtanteil an den Onkel?

Hallo zusammen,

meine Oma ist vor etwas über 2 Jahren verstorben und mein Opa wohnt alleine in seinem Haus.

Mein Vater ist leider auch vor 3 Jahren verstorben, sodass meine Schwester und ich die Häfte des Hauses erben.
Mein Vater hat noch einen Bruder, meinen Onkel

Jetzt komm ich zu meiner Fragen:

Mein Opa hat mich im Testament eingetragen als Erbe des Hauses.

1) Muss ich meinen Onkel und meine Schwester auszahlen? Wenn ja, wieviel? Ist es möglich, dem zu entgehen?

Mein Onkel wohnt 600 km entfernt, lässt sich selten blicken und ich kümmere mich um meinen Opa.

2) wenn ich das Haus kaufen würde, wie lange hätte mein Onkel noch Anspruch auf mögliche Pfichtantile ?

3) Bei einem geschätzen Preis von 120000€ laut Notar, wie hoch müsste der Kaufpreis mindestens sein?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Robert

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32385 Beiträge, 17065x hilfreich)

Muss ich meinen Onkel und meine Schwester auszahlen? Wenn die das verlangen - ja.
Wenn ja, wieviel? 25% und 12,5%.

Wer erbt eigentlich das Vermögen des Opas? Insbesondere bei einem Verkauf des Hauses dürfte das eine interessante Frage werden...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Robert300787
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Muss ich meinen Onkel und meine Schwester auszahlen? Wenn die das verlangen - ja.
Wenn ja, wieviel? 25% und 12,5%.

Was passiert mit den 12,5%, wenn meine Schwester freiweillig verzichtet?

Wer erbt eigentlich das Vermögen des Opas? Insbesondere bei einem Verkauf des Hauses dürfte das eine interessante Frage werden...


Das Haus soll, wenn es verkauft wird, an mich verkauft werden. So oder so.
Anderes Vermögen ist nicht vorhanden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32385 Beiträge, 17065x hilfreich)

Das Haus soll, wenn es verkauft wird, an mich verkauft werden. Und den Kaufpreis spendet der Opa dem Tierschutzverein? Oder wie verschwindet der dann?
Anderes Vermögen ist nicht vorhanden. Nach dem Verkauf schon...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Robert300787
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Das Haus soll, wenn es verkauft wird, an mich verkauft werden. Und den Kaufpreis spendet der Opa dem Tierschutzverein? Oder wie verschwindet der dann?
Anderes Vermögen ist nicht vorhanden. Nach dem Verkauf schon...



Ach, so meinst du das.
Ich bin jetzt beim Stand des Erbes ausgegangen.

Mein Opa verkauft mir Stand heute das Haus nicht. Es gibt nur das Haus als 'Vermögen'.

Würde mein Opa es mir verkaufen, würde er mit dem Geld einfach seine letzen Lebenstage genießen und reisen denke ich.

Bei einem Wert von 120000€, wie hoch müsste der Verkaufswert an mich sein?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32385 Beiträge, 17065x hilfreich)

Bei einem Wert von 120000€, wie hoch müsste der Verkaufswert an mich sein? Bezogen worauf? Schenkungsteuer? Das ist kein Problem - er könnte Ihnen das Haus auch schenken und es fiele kein Cent Schenkungsteuer an (Grunderwerbsteuer übrigens auch nicht).

-- Editiert von muemmel am 23.04.2019 19:59

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Robert300787
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Bezogen darauf, dass der ein Mindestverkaufswert vorliegen muss, damit der Kauf rechtens ist.

Quasi: Kann er mir das Haus auch für einen 1 € verkaufen oder wie hoch muss die Summe bei einem Verkehrswert von 120000€ sein?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46643 Beiträge, 16539x hilfreich)

Zitat:
Bei einem Wert von 120000€, wie hoch müsste der Verkaufswert an mich sein?


120.000€, bei einem Verkauf in Höhe von 1€ gelten 119.999€ als Schenkung

Da kannst Du besser die Pflichtteile in Höhe von insgesamt 45.000€ auszahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Robert300787
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Was passiert mit dem Anteil meiner Schwester, wenn sie verzichten würde?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32385 Beiträge, 17065x hilfreich)

Den können Sie dann behalten - der Pflichtteil ist ein Geldanspruch gegenüber dem Erben. Den kann man einfordern oder halt nicht.

-- Editiert von muemmel am 24.04.2019 13:24

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Robert300787
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, dieser würde also dann, wenn ich das richtig verstehe, auf mich übergehen?
Oder bekommt mein Onkel davon auch die Hälfte vom Verzicht meiner Schwester?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32385 Beiträge, 17065x hilfreich)

Okay, dieser würde also dann, wenn ich das richtig verstehe, auf mich übergehen? Korrekt gesagt: Er würde bei Ihnen bleiben, weil er halt nicht eingefordert wird.
Oder bekommt mein Onkel davon auch die Hälfte vom Verzicht meiner Schwester? Nein.

-- Editiert von muemmel am 24.04.2019 16:33

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 259.117 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.034 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen