Haus von verstorbenen Großeltern kaufen

10. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Timrecht123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus von verstorbenen Großeltern kaufen

Guten Tag,

meine Großeltern sind vor Kurzem verstorben und die Kinder haben kein Interesse am Haus, sind aber daran interessiert, dass das Haus in Familieneigentum bleibt. Ich als Enkel würde das Haus gerne mit meiner unverheirateten Freundin kaufen. Es ist im Interesse aller Beteiligten meine Kostenlast möglichst gering zu halten. Deshalb meine Nachfrage: Welche Möglichkeiten gibt es das Haus meiner verstorbenen Großeltern mit möglichst geringem Grunderwerbssteueraufwand zu kaufen?

Danke

-- Editiert von Timrecht123 am 10.08.2019 00:17

-- Editiert von Timrecht123 am 10.08.2019 00:17




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 198x hilfreich)

Zitat (von Timrecht123):
Welche Möglichkeiten gibt es das Haus meiner verstorbenen Großeltern mit möglichst geringem Grunderwerbssteueraufwand zu kaufen?

Keine. Die Grunderwerbsteuer entsteht durch den Kaufvorgang und bemisst sich nach dem Kaufpreis.

Es besteht lediglich die Möglichkeit, im Kaufvertrag zu bestimmen, dass der Verkäufer die Grunderwerbsteuer ganz oder zum Teil trägt.

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#2
 Von 
Timrecht123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Ich habe es so verstanden, dass ich keine Grunderwerbsteuer auf den Anteil des Hauswerts bezahlen muss, den meine Mutter erbt, da ich zu ihr in direkter Linie stehe. Angenommen das Haus wird komplett auf meine Mutter überschrieben und sie verpflichtet sich dafür zur Auszahlung der Tanten und dann wird das Haus auf mich überschrieben: Ist dies dann nicht zweimal Erbschaft in erster Linie ohne Grunderwerbsteuer? Oder müsste meine Mutter dann auch einmal Grunderwerbsteuer bezahlen?

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50011 Beiträge, 17522x hilfreich)

Die Antwort von @so475670-44 ist falsch. Wenn das Haus im Rahmen eines Erbauseinandersetzungsvertrages auf Dich übertragen wird, dann fällt keine Grunderwerbsteuer an.

Deine Freundin müsste für ihren Anteil allerdings Grunderwerbsteuer zahlen.

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#4
 Von 
Timrecht123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort hh. Wie würde ein entsprechender Erbauseinandersetzungsvertrag aussehen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50011 Beiträge, 17522x hilfreich)

Der muss sowieso notariell beurkundet werden, so dass man zum Notar geht und sich einen Entwurf machen lässt.

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#6
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8590 Beiträge, 4666x hilfreich)

Zitat:
Ich habe es so verstanden, dass ich keine Grunderwerbsteuer auf den Anteil des Hauswerts bezahlen muss, den meine Mutter erbt, da ich zu ihr in direkter Linie stehe.

Das ist richtig.
Zitat:
Angenommen das Haus wird komplett auf meine Mutter überschrieben und sie verpflichtet sich dafür zur Auszahlung der Tanten und dann wird das Haus auf mich überschrieben: Ist dies dann nicht zweimal Erbschaft in erster Linie ohne Grunderwerbsteuer? Oder müsste meine Mutter dann auch einmal Grunderwerbsteuer bezahlen?

Wie bereits geschrieben wurde, fällt bei einer Erbauseinandersetzung keine Grunderwerbsteuer an. Wenn du von deiner Mutter einen Anteil abkaufst ist das ebenfalls Grunderwerbsteuerfrei.

https://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__3.html
[QUOTE}Wenn das Haus im Rahmen eines Erbauseinandersetzungsvertrages auf Dich übertragen wird, dann fällt keine Grunderwerbsteuer an.
... wenn der Enkel Mitglied der Erbengemeinschaft wäre, wovon ich bei diesem Sachverhalt nicht ausgehe.

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