Hallo,
meiner Mutter gehört nach dem Tod meines Vaters 3/4 des selbstgenutzten Hauses. Ich habe noch 2 Geschwister, uns gehört jeweils 1/3 des Hauses.
Nun würde meine Mutter das Haus gerne verkaufen, keiner von uns Kindern will es.
Meine eine Schwester blockt jedoch, d.h. sie äußert sich gar nicht dazu (es besteht auch kein Kontakt mehr)
Sie hat schon beim Tod unseres Vaters geblockt, heißt erst per Gerichtsurteil ist das Erbe
aufgeteilt worden. Bis heute hat sie jedoch keine Kontonummer angegeben, so dass das Geld, welches sie von unserem VAter geerbt hat nicht ausgezahlt werden konnte und auf den Konten nun immer noch liegt (seit 8 Jahren)
Wie kann beim Verkauf des Hauses vorgegangen werden? Geht es überhaupt?
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Haus vor Todesfall verkaufen
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



meiner Mutter gehört nach dem Tod meines Vaters 3/4 des selbstgenutzten Hauses. Ich habe noch 2 Geschwister, uns gehört jeweils 1/3 des Hauses. 3/4 und dreimal 1/3 - das sind dann 1,75 Häuser, oder wie ist das zu verstehen?
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
-- Editiert muemmel am 03.05.2013 13:31
-- Editiert muemmel am 03.05.2013 13:31
Dann bilden Sie zusammen eine Eigentümergemeinschaft.
Dann könnten Sie vor Gericht auf Aufhebung der Eigentümergemeinschaft klagen. Dann wird das Haus zwangsversteigert, und jeder kann mitbieten.
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Hallo,
Ein wichtiges Stichwort hier lautet Teilungsversteigerung. Hier gibt es einiges zu beachten, wenn man einen guten Erlös erzielen will.
Gruss
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Welcher Todesfall steht an, vor dem das Haus verkauft werden soll? Und wozu braucht man die verstockte Schwester, wenn der Rest der Familie zusammen schon 142 Prozent des Hauses besitzt?
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"Für Tiere gibts es drei Kategorien: Pfanne, Grill, Backofen."
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