Haus zu erben - Alternativen zur Auszahlung von Geschwistern & Notar-Kosten

23. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
ya296742-6
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Beginner
(52 Beiträge, 3x hilfreich)
Haus zu erben - Alternativen zur Auszahlung von Geschwistern & Notar-Kosten

Hallo,

gehen wir mal von folgender Situation aus:

Die Eltern leben auf einem Hof, welcher einer der beiden geerbt hat. Nun werden beide bedürftig. Beide sind krank und Rentner. Da sie aber nie wirklich in die Rentenkasse eingezahlt haben, können sie von der kleinen Rente nicht leben, alles andere ist aufgebraucht. Nun wird diesen rechtlich geraten, den Hof jetzt schon als Erbe auf die Kinder zu überschreiben, weil sie dann Unterstützung von Ämtern beantragen könnten und der Hof als Erbe beim Kind geschützt wäre.

Der Hof soll mit lebenslangem Wohnrecht für die Eltern auf Kind 1 überschrieben werden, welches aber nicht verkaufen will und auch das andere Kind nicht auszahlen kann. Kind 1 schlägt somit Kind 2 vor, dass dieses auf den Hof und eine Auszahlung verzichten soll, dafür würde Kind 1 auch für die lebenslange Pflege der Eltern aufkommen.
Kind 2 traut aber Kind 1 weder zu, dass dieses wirklich pflegen wird, noch dass dieses nahe dem Mindestlohn in der Lage wäre, die Eltern finanziell zu unterstützen, eine Pflegekraft oder gar die laufenden Hofkosten begleichen zu können.

Kind 2 ist generell unsicher, aber nicht abgeneigt.

Könnte denn Kind 2 den "Versuch" (vielleicht notariell festgehalten) eingehen, ohne gleich auf alles zu verzichten (halt mit einem gewissen Risiko)? Könnte man vereinbaren, dass wenn Kind 1 seinem Versprechen nicht nach kommt, Kind 2 zu einem späteren Zeitpunkt auszahlt (z.Bsp., wenn der Hof irgendwann mal vermietet oder doch aus der Not heraus verkauft wird und dann Einkünfte bestehen)?

Was ist, wenn Kind 2 gar nicht weiß, wie es den Notar zahlen soll? Würde der Notar denn die Kosten für Kind 2 nach dem Wert des halben Hofes berechnen, selbst wenn es sich nur auf den Deal mit der Pflege einlässt und/oder eine alternative Auszahlung nie sehen wird?

Danke für Erfahrungswerte oder eventuelle Tipps, wie andere dies lösen.

-- Editiert von ya296742-6 am 23.08.2018 21:25

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5 Antworten
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#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Also der Plan ist, dass "der Staat" (sprich: Leute wie ich) die Eltern unterstützen und die Kinder das Vermögrn der Eltern einsacken oder warum wartet man nicht einfach auf den Erbfall und verteilt dann?
"gebt ihnrn das eure und lasst uns das Ihre" sozusagen?
Dann sollten die schlauen Kinder erst mal den § 528 lesen: der schützt die Allgemeinheit jedenfalls auf absehbare Zeit davor, hier zahlen zu müssen. Was das für ein "rechtlicher" Ratvist, ist unklar. Klar gibt es Sonderregeln bei Bauern, aber das BGB hebeln die auch nicht aus.

Wenn hingegen geplant ist, dass der Sohn den Hof bekommt und er dafür Unterhalt und Pflege der Eltern übernimmt: dann sollte man erst mal berechnen, was denn dieses "Unterhalt und Pflege" wert ist. Da fließt zumundeste die Rest - Kebenserwartung der Eltern mit ein, aber ein geübter Akruar kann da sicherlich was rausrechnen. Diesem Wert setzt man den Hofwert entgegen und erst aus der Differenz ergibt sich der Wert der "Schenkung" an den die Pflege übernehmrnden Sohn. Es kann durchaus vorkommrn, dass die Pflege wertvoller ist als der Hof - wird Sohn 2 dann zuzahlen?
Grnerell ist bei derartigen Konstrukten der Streit schon vorprogrammiert: jeder wird sich dem anderen gegenüber benachteiligt und von den Eltern übers Ohr gehauen fühlen.
Wenn dann schon das Geld so knapp ist, dass man vermutlich jede vorvertragliche Beratung scheut: das kann nur in Streit enden.

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#2
 Von 
ya296742-6
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 3x hilfreich)

Das ist eine gute Frage, warum nicht später verteilt wird (ich glaube, "Kind 1" will einen Zwangsverkauf umgehen, hängt an dem Grundstück). Ich verstehe nicht, wie sich jemand freiwillig auf Hartz 4 Niveau begeben kann, wenn er mit einem Verkauf wenigstens noch etwas Luxus genießen könnte. Die Eltern sind krank, sie haben vielleicht nicht mehr so lange. Sind aber noch geistig fit.
Ich wäre dafür, dass es verkauft wird und die Eltern sich noch ein schönes Leben machen (wobei reisen schon gar nicht mehr möglich ist). Dann muss man nicht nachdenken, rechnen oder streiten. Man fühlt sich halt mit diesem neu erhaltenen Vorschlag gerade etwas überrumpelt und weiß nicht, wie man reagieren soll, weil nun alles "ganz schnell" umgeschrieben werden muss, weil das Geld aufgebraucht ist. Und man fühlt sich gegenüber dem anderen nun auch etwas benachteiligt. Sicher sind auch Pflegekosten nicht zu verachten. Wobei sich "Kind 1" soeben korrigierte. Es will nicht die Pflege zahlen, sondern die Eltern nur lebenslang aufnehmen und die Kosten dafür tragen.

Ja, der erste angesprochene Punkt mit dem Staat, .... was soll ich sagen, Bachelor hat recht und ich kann jeden verstehen, der nun das Nudelholz vor Wut schwingt, denn es ist eigentlich nicht meine Art so zu denken/handeln. Ich habe gerade alles so schnell aufgenommen, runter getippelt, dass ich darüber nicht näher nachgedacht habe. Wobei ich mich auch erinnern kann, gelesen zu haben, dass ein Amt darauf bestehen kann, Schenkungen etc. rückabzuwickeln, wenn sie kürzlich geschehen sind. Habe ich "Kind 1" bereits mitgeteilt, "wäre rechtlich bereits geklärt", war die Antwort. Vielleicht habe ich einen wesentlichen Punkt vergessen. "Kind 1" will das Gebäude abreißen lassen und neu bauen, vielleicht fällt eine zwangsweise Rückabwicklung daher weg, weil das ursprüngliche Haus dann nicht mehr besteht?



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#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Zitat (von ya296742-6):
Wobei ich mich auch erinnern kann, gelesen zu haben, dass ein Amt darauf bestehen kann, Schenkungen etc. rückabzuwickeln, wenn sie kürzlich geschehen sind.
Nein, darauf kann kein Amt bestehen, das ist, wie der genannte Paragraph ausdrücklich sagt, ein Recht des Verschenkenden.
"Das Amt" (hier wohl das Sozialamt?) kann und wird allerdings die Zahlung von Sozialhilfe ablehnen, wenn es dem Antragsteller möglich ist, seinen Bedarf anderweitig zu decken. Das ist dem Antragsteller durch Rückforderung des Geschenkes ohne weiteres möglich. Ob der Antragsteller das auch tut, ist dem "Amt" dann egal.
Und Nudelhölzer müssen wir auch nicht schwingen: das passt schon.
Zitat (von ya296742-6):
"Kind 1" will das Gebäude abreißen lassen und neu bauen, vielleicht fällt eine zwangsweise Rückabwicklung daher weg, weil das ursprüngliche Haus dann nicht mehr besteht?
Vielleicht sollten wir mal eine zusammenhängende Begründung erfragen?
"Kind 1" hat nicht mal das Geld für nen Notar, will aber neu bauen? Ähhh....
"Kind 1" hängt an dem Haus und will es schnellstens abreißen? Ähhh...

Durch Umstoßen und Neubau eines Hauses ist das Geschenk übrigens nicht weg: In Deutschland sind Immobilien durch ihre Verbindung mit dem Grundstück gekennzeichnet, sprich: die Eltern verschenken ein Grundstück, welches aber zufällig bebaut ist. Das kann man auch mit anderweitiger Bebauung zurückfordern...

Denkbar wäre höchstens, dass der Beschenkte das Geschenk schnell versilbert und das dann verschwinden lässt. Dann können die Eltern zwar noch das Geld fordern (als Gegenwert der Immobilie), aber mehr als Pfändungsversuche kämmen dabei nicht raus.
Schade ums Geld: wahrscheinlich ist es ja, dass bei derartigen Plänen am Ende das Geld wirklich weg ist, weil bereits genügend schlaue "Berater" darauf warten, dass es jemandem wichtiger ist, dass der Staat das Geld nicht bekommt als dass man es selbst hat.
Wieso die Eltern sich auf ihre alten und kranken Tage noch auf derartigen Schmu einlassen, bleibt auch unklar.


Sicher ist: Solange die Eltern noch leben und geistig klar sind, können sie mit ihrem Vermögen machen, was sie wollen. Anspruch auf eine Auszahlung hat "Kind 2" nicht.

Wenn den Eltern offenbar vorgegaukelt wurde, dass das alles o.k. sei und nur noch "Kind 2" auf den von den Eltern gewünschten Ausgleich verzichten müsse, dann sollte "Kind 2" vielleicht mal genauer fragen, welche Ergebnisse genau die Eltern denn so erwarten und wie sie diese Erwartungen so begründen. Vermutlich haben sie gerade gar keinen Überblick was passiert außer "das muss ganz schnell gehen" und sind irgendwie in Panik.
Nun, ein Wochenende wird man wohl mal Zeit haben, um die Erwartungen genau zu besprechen und gegen die Realität (z.B. in Form des genannten Paragraphen) abzugleichen - insbesondere die oben genannten Widersprüche sollten sich doch klären lassen.

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#4
 Von 
ya296742-6
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat:
Vielleicht sollten wir mal eine zusammenhängende Begründung erfragen?
"Kind 1" hat nicht mal das Geld für nen Notar, will aber neu bauen? Ähhh....
"Kind 1" hängt an dem Haus und will es schnellstens abreißen? Ähhh...


Ich bekomme leider oder zum Glück aktuell keine weiteren Informationen, weil wir uns etwas in die Haare bekommen haben. Ich hätte nun vermutet, dass der Neubau diesen Paragraphen 528 aushebelt, weil das Ursprungshaus nicht mehr besteht und das neue Haus dann aus dem Geld von Kind 1 erbaut wird.

Ich schätze, es gibt einen Bausparvertrag und man bekommt ja auch Kredite, insbesondere denke ich, wenn abzusehen ist, dass es vielleicht Mieteinkünfte geben könnte; dazu haben wir in der Großfamilie die einen und anderen "Connections", die Kind 1 aushelfen könnten.

An der Stelle nur Vermutungen. Ich habe den Eltern nahe gelegt, wirklich darüber nachzudenken, das Haus zu verkaufen und den Erlös selbst auf den Kopf zu hauen und es klingt danach, als würden sie sich auch die Zeit dazu nehmen wollen und erst mal weitere Lösungen sammeln wollen. Das beruhigt mich etwas.

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#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von ya296742-6):
Ich hätte nun vermutet, dass der Neubau diesen Paragraphen 528 aushebelt, weil das Ursprungshaus nicht mehr besteht und das neue Haus dann aus dem Geld von Kind 1 erbaut wird.
nee - es zählt immer das Grundstück. Gleiche Story bei den Erbbaugrundstücken. Wenn der meist 99 Jahre lang dauernde Mietvertrag für das Grundstück abgelaufen ist, geht die Bebauung in das Eigentum der Kirche über, die solche Fundstücke am häufigsten vergibt.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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