Hallo,
folgender Fall:
Mein Vater ist gesundheitlich angeschlagen, er befürchtet ein Pflegefall zu werden und möchte daher sein Haus übergeben. Wer bestimmt, wieviel es wert ist? Wenn er das Haus komplett auf meinen Bruder überschreibt, wie lange dauert es dann, dass die Pflegekasse im Falle eines Pflegefalles nicht mehr auf das Haus/Grundstück zugreifen kann? Erbschaftssteuer dauert ja 10 Jahre, oder?
Anderenfalls ist er ja mit meiner Mutter verheiratet, diese wiederum hat eine ETW und einen hohen Betrag an Barvermögen.
Sein Hauptgedanke war, falls er Pflegefall wird, möchte er nicht, dass das komplette Vermögen für ihn drauf geht, sprich er möchte so viel wie möglich in trockene Tücher packen.
Wäre es sinnvoller, er übergibt das Haus 50/50 an mich und meinen Bruder?
Wie sieht es mit dem Vermögen meiner Mutter aus?
Oder kann mir jemand sagen, welchen Anwalt ich kontaktieren muss? Sozialanwalt?
Vielen Dank für Eure Antworten!
Haus/Wohnung übertragen - was ist wenn Pflegefall?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein beauftragter Wertermittler macht so etwas beruflich. Den kann dein Vater beauftragen, denn er will das Haus *übergeben*.ZitatWer bestimmt, wieviel es wert ist? :
Man weiss nicht, ob die Pflegekasse überhaupt zugreifen will.ZitatWenn er das Haus komplett auf meinen Bruder überschreibt, wie lange dauert es dann :
Es ist doch noch niemand gestorben.ZitatErbschaftssteuer dauert ja 10 Jahre, oder? :
Wieso ist das ein anderer Fall?ZitatAnderenfalls ist er ja mit meiner Mutter verheiratet, :
Kommt drauf an. Was meinst du denn mit *Haus übergeben*/überschreiben?ZitatWäre es sinnvoller, er übergibt das Haus 50/50 an mich und meinen Bruder? :
Deine Eltern sollten beide zusammen überlegen, was sie im Falle der Pflegebedürftigkeit deine Vaters überhaupt wollen.
Ich übersetze das mal mit: Dein Vater möchte möglichst den Sozialstaat belasten. Der Staat soll die Pflege zahlen.Zitatsprich er möchte so viel wie möglich in trockene Tücher packen. :
Ein Pflegefall zu sein, bedeutet zunächst nicht, sein Haus veräußern zu müssen. Es gibt immerhin die Pflegeversicherung, es gibt wahrscheinlich eine Rente und erspartes Vermögen. Es gibt verschiedene Grade der Pflege und entspr. recht unterschiedliche Leistungen der Pflegekasse.
Das gehört nicht dem verheirateten Ehepaar Vater und Mutter?ZitatWie sieht es mit dem Vermögen meiner Mutter aus? :
Ich meine, man braucht keinen Anwalt. Oder gibt es Streit?Zitatwelchen Anwalt ich kontaktieren muss? :
Könnte ihr Vater das Pflegeheim von seiner Rente bezahlen? Derzeit sind es im Durchschnitt ca 2300 € Eigenleistung im Monat. Das Pflegegeld bekommt das Heim, egal welcher Pflegegrad.
Sollte ihr Vater das Haus den Kindern oder nur einem überschreiben, muss die Mutter mit unterschreiben, da sie ja auf ihren Erbteil verzichtet.
Geld vom Sozialamt bekommt er nicht, die Eigentumswohnung ihrer Mutter ist geschützt, aber nicht ihr Barvermögen, dieses muss sie für ihren Vater einsetzen, jeder darf 5000 € Barvermögen haben, die sind geschützt, alles was darüber hinausgeht muss für die Pflege mitverwendet werden.
Bei einer Hausschenkung sind es ebenfalls 10 Jahre, die Zeit also zu knapp. Da aber ihre Mutter über Bargeld verfügt, müsste die Schenkung nicht rückgängig gemacht werden.
Bevor Sozialgelder verwendet werden, überprüft das Sozialamt auch die Kontoauszüge des Vater von den letzten 10 Jahren, er könnte ja Geld verschenkt haben.
Da Bargeld vorhanden ist, ist es doch legitim, dass die Familie die Kosten stemmt und nicht die Allgemeinheit.
Falls ihre Mutter nun Geld in Sicherheit bringen möchte, auch deren Kontobewegungen werden von den letzten 10 Jahren überprüft.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat:Sein Hauptgedanke war, falls er Pflegefall wird, möchte er nicht, dass das komplette Vermögen für ihn drauf geht, sprich er möchte so viel wie möglich in trockene Tücher packen.
... und ich möchte nicht mit meinen Steuern das Pflegeheim für den Vater zahlen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
17 Antworten
-
23 Antworten