Hausanteil verkaufen

6. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
xb
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausanteil verkaufen

Hallo

A und B haben zu gleichen Teilen ein Haus geerbt. A würde das Haus gerne verkaufen. B allerdings nicht.
Könnte jetzt A seinen Anteil verkaufen und damit eine Teilungsversteigerung umgehen?

Danke und Gruß

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Theoretisch ja. Aber in der Praxis kauft das natürlich niemand.
Die Probleme wegen der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft etc. habe ich mal außen vorgelassen.

-- Editiert von Ballivus am 06.09.2020 17:11

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Zitat:
Könnte jetzt A seinen Anteil verkaufen und damit eine Teilungsversteigerung umgehen?


A könnte seinen kompletten Erbteil verkaufen. Er kann aber nicht seinen Anteil am Haus verkaufen und den Rest des Erbes behalten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 29x hilfreich)

xb

Wurde der Wert des Hauses festgestellt?
Falls ja, wurde der Wert von A und auch von B akzeptiert?

Falls das so ist, könnte B dem A die Hälfte des Betrages anbieten und er wäre Alleineigentümer.

grüsse
malia

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.553 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen