Hallo. Meine Ehefrau hat folgende Situation: es gibt ein Haus im Wert von ca 800k. Das Haus wurde als vorzeitiges Erbe schon an die beiden Kinder zu gleichen Teilen mit einem Wohnrecht übertragen. Meiner Meinung nach sind nun beide Kinder Besitzer. Wenn jetzt ein Kind das andere ‚herauskaufen‘ möchte um alleiniger Besitzer zu werden, wird das als ganz normaler Verkauf zwischen 2 Parteien angesehen und hat nichts mehr mit Erben oder Schenkungsrecht zu tun. Dementsprechend gelten auch Steuerüberlegungen gemäß eines Verkaufs. 10 Jahres haltefrist etc. Ist das richtig? Danke sehr
Hauserbe
19. Juli 2020
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Frage vom 19. Juli 2020 | 14:32
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauserbe
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 20. Juli 2020 | 08:37
Von
Status: Unbeschreiblich (47501 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Meinung nach sind nun beide Kinder Besitzer.
Nein, sie sind nicht Besitzer, sondern Eigentümer.
Zitat:Wenn jetzt ein Kind das andere ‚herauskaufen‘ möchte um alleiniger Besitzer zu werden, wird das als ganz normaler Verkauf zwischen 2 Parteien angesehen und hat nichts mehr mit Erben oder Schenkungsrecht zu tun.
Richtig.
Zitat:Dementsprechend gelten auch Steuerüberlegungen gemäß eines Verkaufs.
Richtig, es wird z.B. Grunderwerbsteuer fällig, die ohne lebzeitige Übertragung an die Kinder nicht angefallen wäre.
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