Haushälftenkauf

31. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Mogi78
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 8x hilfreich)
Haushälftenkauf

Hallo ihr lieben,
Folgendes Anliegen habe ich:
Meine Mutter will die Hälfte des Hauses meiner Schwester abkaufen, da es sich um eine Erbebgemeinschaft handelt.
Nun gibt es beim Vertragsentwurf eine Frage:
Im Innenverhältnis soll das Datum der Übergabe der 01.06.2009 sein. Besitzübergabe der Tag des Vertragsabschlusses. Was heißt das denn konkret für meine Mutter? Muss sie dann bei Gemeinde oder Finanzamt nachzahlen für die Jahre?

Meine Mutter ist gesundheitlich angeschlagen und ich würde gerne den Vertrag für sie unterschreiben.Auf Nachfrage beim Notar kam folgende Antwort:

"Ihre Mutter müsste im Vorfeld eine Grundstücksvollmacht bei einem Notar für Sie erteilen, was mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre. Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass Sie für Ihre Mutter als vollmachtlose Vertreterin auftreten. Ihre Mutter müsste dann entweder hier oder bei einem anderen Notar eine notarielle Genehmigungserklärung zu dem Vertrag abgeben, was wiederum mit Kosten verbunden sein wird. Solange Ihre Mutter den Vertrag nicht genehmigt hat, wäre der Übergabevertrag schwebend unwirksam."

Kann mir das einer genau erklären was besser wäre, was das ungefähr kostet?

Danke im voraus.
LG


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

Zitat:
Was heißt das denn konkret für meine Mutter? Muss sie dann bei Gemeinde oder Finanzamt nachzahlen für die Jahre?


Wenn sie bislang bereits sämtliche Hauskosten getragen hat, dann hat das keine Folgen.

Zitat:
Kann mir das einer genau erklären was besser wäre, was das ungefähr kostet?


Ist es nicht egal ob Deine Mutter zum Notar fährt um den Kaufvertrag zu unterschreiben oder ob sie dort hinfährt um eine Vollmacht zu unterschreiben bzw. den Vertrag zu genehmigen?

Eine weitere Möglichkeit wäre, dass der Notar zu Deiner Mutter ins Haus kommt und dort alle den Vertrag unterschreiben. Aber auch das ist mit Zusatzkosten verbunden.

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#2
 Von 
Mogi78
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 8x hilfreich)

Ja, bislang wurden sämtliche Kosten von ihr getragen.

Was heißt denn "Innenverhältnis"? Das sie mit Unterschrift nicht mehr für Schäden und Kosten haftbar gemacht werden kann, die nach dieser Zeit entstanden sind?

Die Vollmacht würden wir zugeschickt bekommen und sie könnte sie halt Zuhause unterschreiben...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

Zitat:
Das sie mit Unterschrift nicht mehr für Schäden und Kosten haftbar gemacht werden kann, die nach dieser Zeit entstanden sind?


Sie kauft doch das Haus und ist als Eigentümerin natürlich sowieso für Schäden haftbar.

Zitat:
Die Vollmacht würden wir zugeschickt bekommen und sie könnte sie halt Zuhause unterschreiben...


Die Unterschrift unter die Vollmacht muss vor den Augen des Notars erfolgen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mogi78
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Das sie mit Unterschrift nicht mehr für Schäden und Kosten haftbar gemacht werden kann, die nach dieser Zeit entstanden sind?


Zitat:
Sie kauft doch das Haus und ist als Eigentümerin natürlich sowieso für Schäden haftbar.


Es geht um meine Tante, die in den Vertrag rein schreiben will, dass im Innenverhältnis Übergabe 01.06.09 war.
Das der Eigentümer verantwortlich ist, ist ja klar....nur was es für meine Mutter als künftige Alleineigentümerin heißt würde ich gern wissen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

Zitat:
Das der Eigentümer verantwortlich ist, ist ja klar....nur was es für meine Mutter als künftige Alleineigentümerin heißt würde ich gern wissen.


Sie gilt rückwirkend zum 01.06.2009 als Alleineigentümerin.

Wenn sie sowieso schon seitdem sämtliche Kosten getragen hat und auch keine Nutzungsentschädigung o.ä. an die Tante gezahlt hat, dann wird damit lediglich der Status quo festgeschrieben.

Deine Mutter und Deine Tante können dann also für die Vergangenheit keine gegenseitigen Ansprüche mehr geltend machen.

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