Hauskauf, Erbe, Pflege

8. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
ralalla
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Hauskauf, Erbe, Pflege

Die Oma meiner Frau will uns ihr Haus mit Grundstück "sehr günstig" verkaufen (sagen wir mal 20000€, Wert ca. 140000€)
Da sie die Instandhaltung und Grundstückspflege (ca. 1700m²) nicht mehr bewältigen können, wollen sie dann auf miete irgendwo hin ziehen.
Der Sohn hat unterschrieben das er auf seinen (Erbe) Pflichtteil verzichtet, ebenso die Tochter.

Falls die Oma oder der Opa jetzt pflegebedürftig werden würden, müssen dann die Kinder (also Sohn und Tochter) zahlen oder könnten wir dann auch zur Kasse gebeten werden wenn die 10 Jahre seit Kauf noch nicht vergangen sind ???

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47474 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zunächst einmal werden im Pflegefall die Schenkungen der letzten 10 Jahre zurück gefordert. Das würde also einen Anteil von 120.000€ Eures Hauses betreffen.

Darüber hinaus (nach mehr als 10 Jahren) werden alle Kinder im Rahmen ihrer Einkommensverhältnisse herangezogen, unabhängig davon ob und welche Erbansprüche sie haben, bzw. ob sie Schenkungen erhalten haben oder auf Ansprüche verzichtet haben.

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#2
 Von 
ralalla
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

d.h. wenn wir das Haus für den Preis erwerben den es Wert ist, könnte von uns nichts mehr gefordert werden und es müsste die Pflege von dem ersparten bzw. von uns bezahltem Geld bezahlt werden, oder wenn dieses ausgegeben wurde müsste die Tochter und der Sohn für die Pflege aufkommen ?

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Ja. Übrigens ist der Verzicht auf das Erbe nur wirksam, wenn dies vor einem Notar erklärt wurde. Wenn ihr jetzt "unter" Wert kauft, wird die Differenz als Schenkung betrachtet und muss unter Umständen versteuert werden.

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#4
 Von 
ralalla
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Gut zu wissen. Das mit dem Notar wusste ich noch nicht, Danke. Mit dem Versteuern habe ich gelesen, erst muss das mit dem Verzicht mal genau geklärt werden und dann mal weitersehen.

Also vielen Dank erst mal die Antworten haben mir schon sehr geholfen.

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#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Nicht dass dies falsch verstanden wird - bei der Verzichtserklärung vor dem Notar meine ich die Ehepartner/Kinder, also alle die, die mindestens pflichtteilsberechtigt sind und nur den Fall, das der Vererbende noch lebt. Ist zum Beispiel sehr sinnvoll, wenn ein Geschäft, Unternehmen mit im Spiel ist.
Bei einem normalen Erbe, das man nicht haben möchte, schlägt man es aus, dann wäre der nächste dran in der Reihenfolge.

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#6
 Von 
ralalla
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja habe ich so verstanden. Das wären dann die Kinder die verzichten.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
haarhaus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 43x hilfreich)

Warum hier Erb- und Pflichtteilsverzicht?

- Angst davor, dass das Amt den Pflichtteil auf sich überleitet? Ich habe noch nie davon gehört, dass das Sozialamt auch Erbteile auf sich überleiten kann. Wie soll das auch gehen?

Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

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