Hauskauf+10 Jahresregel

14. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
Willy-Boy
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauskauf+10 Jahresregel

Hallo 1-2-3-Recht-USER!

Folgendes Problem:
Meine Mutter ist Eigentümerin eines Reihenhauses, welches Sie mir schenken möchte. Wegen der 10 Jahresregel, möchte ich es Ihr lieber abkaufen!

Ich gehe mal davon aus, dass zur Festlegung eines reellen Kaufpreises ein Gutachten erstellt werden muss. Welche Art der Immobilienbewertung muss ich wählen, damit die Höhe des Kaufpreises nicht als Schenkung bzw. Teilschenkung angesehen wird?
- Marktgutachten (was günstig ist)
- Verkehrsgutachten von einem "freien" Gutachter
- Verkehrsgutachten von einem geprüften Gutachter

Vielleicht kann einer von Euch mir weiterhelfen!

Vielen Dank im Voraus! :)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Gibt es noch andere Erben oder warum ziehst du den Kauf der Schenkung vor?
Eine Möglichkeit wäre ja, dass ihr einen Makler bittet, euch den möglichen Verkaufspreis zu nennen oder ihr nehmt aus der Zeitung gleichwertige Angebote.
Ein Problem ist es ja nur, wenn der Kaufpreis deutlich unter Wert liegt.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47496 Beiträge, 16808x hilfreich)

Mir ist auch nicht so ganz klar, was der Kauf hier gegenüber einer Schenkung bringen soll.

Ein Kauf kann sogar nachteilig sein.

Durch den Kauf ändert sich das Vermögen Deiner Mutter ja nicht. Es wird lediglich von Immobilien- in Geldvermögen umgeschichtet.

Geldvermögen wird bei der Erbschaftsteuer jedoch deutlich stärker besteuert als Immobilienvermögen.

Sollte die Idee dahinter stecken, einen Scheinkauf zu tätigen, so ist davon abzuraten. Die Erfüllung des Kaufvertrages, d.h. die Zahlung des Kaufpreises kann auch noch über einen Zeitraum von deutlich mehr als 10 Jahren gefordert werden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Keine_ahnung_hab_ich
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 6x hilfreich)

Also, das Ziel ist doch Recht klar, oder? Es gibt immer eine Differenz zwischen Marktwert und Verkaufspreis, der steuerlich nicht als Schenkung gilt.
Dieser wird also quasi verschenkt. Die Mutter braucht das Geld ja nicht als Geld behalten, sondern kauft aus dem bezahlten Geld eine weitere Immobilie :-) Muss man wohl im Einzelfall mal durchrechnen, was Grunderwerbsnebenkosten etc. ausmachen.


-- Editiert von keine_ahnung_hab_ich am 15.08.2006 12:13:29

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