Hauskauf auf Rentenbasis

26. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
Arisa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 33x hilfreich)
Hauskauf auf Rentenbasis

Guten Tag.
Es geht um Folgendes:
Guter Bekannter, 84 Jahre, ein Sohn, zwei Enkelkinder möchte mir sein Haus verkaufen...eigentlich möchte er es mir schenken.
Dazu möchte er ein Teil seines Grundstücks für 200.000 Euro verkaufen und mir das Geld schenken. Abzüglich der 30% igen Schenkungssteuer blieben noch 140.000 Euro.
Wenn er mir nun sein Haus auf Rentenbasis verkauft(es hat bestimmt einen Wert von 300.000 Euro)...sagen wir mal, ich bezahle von diesen 140.000 Euro monatlich 500 Euro Miete/Rente an ihn. Ist das realistisch?
Und wenn er dann verstorben ist: Fällt dieses Haus dann in die 50% Pflichtanteil des Sohnes rein? Und von den geschenkten 140.000 Euro müsste ich doch auch noch 50 % Pflichtanteil zahlen...sehe ich das richtig?
Ich bedanke mich.
Arisa



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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Wenn das Haus verkauft wird , bevor der alte Herr stirbt, dann gehört es nicht mehr zum Erbe. Er kann Dir auch den Erlös des Hauses schenken, Du bezahlst Schenkungssteuer und der Rest gehört Dir. Da Du mit der Familie nicht verwandt und kein Erbe bist, haben sie Dir gegenüber auch keine Pflichtteilsansprüche. Wenn er Dir das Haus auf Rentenbasis verkaufen will, dann wird ein notarieller Kaufvertrag geschlossen, in dem die monatlichen Zahlungen ( Rente ) vereinbart werden. Üblicher weise ist es so, dass beim Tod des Verkäufers keine weiteren Zahlungen mehr geleistet werden müssen. Das Haus gehört dann ohne Einschränkungen Dir. Es sei denn , der alte Herr würde verlangen , dass Du noch an seine Kinder weiter bezahlst. Ich würde den Verkauf auf Rentenbasis bevorzugen.

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8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Arisa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 33x hilfreich)

Hallo Annaminna,

danke für die schnelle Antwort. Das hört sich doch alles gut an.
Und auch wenn abzusehen ist, dass durch meine monatliche Zahlung von 500 Euro, der kompletten Wert des Hauses bis zu seinem Tod nicht abgedeckt wird, kommt es keiner Schenkung gleich?
...von der ich dann wieder Steuern zahlen müsste?
Vielen Dank nochmal.
Arisa

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31x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47458 Beiträge, 16802x hilfreich)

quote:
Nur weil du einen geforderten Verkaufsetrag nicht bis zum seinem Tod bezahlen kannst, wird daraus keine Schenkung.


Das ist falsch. Es handelt sich in so einem Fall um eine gemischte Schenkung. Die Rentenzahlung wird in einen Kapitalbetrag umgerechnet. Ein 84-jähriger Mann hat nach der Sterbetafel des Bundesamtes für Statistik eine Restlebenserwartung von 5,87 Jahren. Der Kapitalwert der Rente entspricht damit ungefähr dem 5-fachen Jahreswert der Rentenzahlung, im konkreten Beispiel also ca. 30.000€. Nur in dieser Höhe ist das ein Kauf, für den das Finanzamt die Grunderwerbsteuer festlegt. Der Rest in Höhe von 270.000€ gilt als Schenkung, auf die Schenkungssteuer fällig wird.

Auch im Hinblick auf eventuelle Pflichtteilsansprüche wird diese Aufteilung vorgenommen.

Zitat:
Dazu möchte er ein Teil seines Grundstücks für 200.000 Euro verkaufen und mir das Geld schenken.


Warum schenkt er nicht gleich das Grundstück? Wenn es dumm läuft fällt ansonsten mämlich neben der Schenkungssteuer auch noch die Grunderwerbsteuer an.

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-- Editiert hh am 30.08.2011 13:00

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Arisa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 33x hilfreich)

Danke für die Antworten.
Es geht ihm eigntlich nur darum, dass nicht "irgendwer" in sein Haus zieht.
Sein Sohn, sowie beiden Enkel besitzen jeweils schon mindestens ein Haus. Er glaubt, dass diese das Haus nach seinem Ableben an "irgendjemanden" verkaufen werden.
Da ich ihm in der Vergangenheit oft und viel geholfen habe, möchte er mir nun damit seinen Dank zeigen.
Er weiß, dass ich mir so ein Haus nie leisten könnte und sein Haus mit seinen Erinnerungen sehr schätzen würde.

Ich dachte mir, dass das nicht so einfach werden würde, wie er es sich vorstellt.
Kennt jemand eine Lösung?


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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Heirat/Adoption?
Allerdings glaube ich nicht, dass das ganz so einfach geht. Das Finanzamt wird wissen wollen, woher du die € 200.000,- für den Kaufpreis genommen hast. Schenken kann man nur, wenn etwas besitzt. Hier riecht also einiges nach Scheingeschäft und die Erben leer dastehen lassen.
Wenn das alles so einfach wäre, dann würden viele Eltern so ihr "Erbe" loswerden um die Kinder leer ausgehen zu lassen.

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