Hallo,
ich will das Haus meines Vaters kaufen. Wir möchten, dass alles wasserdicht ist beim Verkauf und dass es keine Probleme mit dem Sozialamt/Finanzamt gibt. Da wir nicht genau wussten, wie weiter vorzugehen ist, haben wir einen Anwalt zu Rate gezogen.
Dieser hat einige Berechnungen durchgeführt und ist dann auf einen Verkaufspreis gekommen, der ca. 60% vom Wert des Hauses (laut 3 Jahre altem Gutachten) beträgt. Er hat mehrere Möglichkeiten gefunden, wie der Preis heruntergerechnet werden kann, u.a. wurde der Wert für das gewünschte lebenslange Wohnrecht abgezogen.
Ich frage mich jetzt, ob das alles so ok ist. Ich möchte vermeiden, dass das Sozialamt die errechnete Summe als zu niedrig ansieht und eine hohe Nachforderung stellt oder vielleicht sogar den Kauf als Schenkung darstellt und das Haus zurück verlangt.
Danke im voraus.
Hauskauf von Vater: Ermittlung Kaufpreis
24. Mai 2015
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Frage vom 24. Mai 2015 | 01:01
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauskauf von Vater: Ermittlung Kaufpreis
Testament oder Erbe?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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