Hallo,
ich habe 2003 meinen Eltern eine Auslandsimmobilie ca. 50% unter Wert (wegen lebenslangen Nießbrauchrecht meiner Eltern) abgekauft.Ich bin somit seid 2003 alleiniger Eigentümer halt nur mit dem auch im Grundbuch eingetragenen Nießbrauchrecht meiner Eltern. Leider ist nun mein Vater verstorben und hinterlässt nur Schulden. Selbst der Verkauf des Hauses (wenn ich es so schnell überhaubt absetzen könnte)würde diese nicht Decken und so wollten meine Mutter und ich das Erbe ausschlagen, da das Haus ja eigentlich schon mir gehört. Und das ist jetzt die Frage: ist der Kaufvertrag von 2003 Bindend oder kann er wegen des geringen Wertes angefochten werden?
Würde mich über Antworten freuen!
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Hauskauf von den Eltern
Der Kaufvertrag ist bindend.
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Die Differenz zum Verkehrswert ist eine Schenkung, das nennt man gemischte Schenkung.
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--- editiert vom Admin
Vielen Dank schon mal für die Antworten!
"Eine Schenkung ist hier nicht erkennbar.
Ein bestehendes Nießbrauchsrecht mindert nun mal den Verkehrswert."
Zu erwähnen sei an dieser Stelle noch neben dem Nießbrauchrecht der Eltern auch die Tatsache, dass bereits im Kaufvertrag die recht niedrige Summe damit gerechfertigt wurde, das der Käufer (also ich) bereits vor dem Kauf die Immobilie durch Eigenleistungen in Form von Arbeit und Kapital zu dem beim Kauf bestehenden Verkehrswert beigetragen hat. In Ungarn wurde dies von der Gemeinde aktzeptiert (nach dem VK-Preis ergibt sich ja die Höhe der Steuer an die Gemeinde). Aber ich weiß ja nicht ob das hier auch so angenommen wird.
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