Hausrat / Erbe ausschlagen

4. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
WinterKae
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausrat / Erbe ausschlagen

Wenn ein Ehepartner verstirbt, und der verbleibende Ehepartner (gemeinsame Wohnung) und alle weiteren möglichen Erben das Erbe ausschlagen, was passiert mit dem Hausrat? Der verbleibene Ehepartner kann ja dann nicht ohne Wohnungausstattung dastehen?

Hintergrund für die Ausschlagung sind nicht unerhebliche Verbindlichkeiten.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Auch wenn der Ehepartner das Erbe ausschlägt, so ist er doch zumindest zur Hälfte Miteigentümer am Hausrat. Da der Hausrat mit Sicherheit alt ist, dürfte eine Verwertung auch keine Summe erbringen, die die Verbindlichkeiten - zumindest zum Teil - tilgen. M.E. kann der überlebende Ehepartner des Hausrat behalten sofern es sich nicht um verwertbare Gegenstände handelt. Weiß jemand mehr?

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"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Der normale eheliche Hausrat fällt nicht in die Erbschaft, d.h. darauf hat keiner Ansprüche (z.B. bei Berechnung der Erbsumme), daher glaube ich, dass hier niemand kommen wird und etwas pfänden wird.
Kritisch wird es nur dann, wenn es Rechnungen gibt, die eindeutig auf einen anderen Eigentümer hinweisen.

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