Hausrat vor dem Tod verkaufen = keine Erbmasse ?

12. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
rechtgutentag
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)
Hausrat vor dem Tod verkaufen = keine Erbmasse ?

Hallo,
einfach mal angenommen ein nichtverheirateter Lebenspartner stirbt und irgendwann mal vor seinem Tod hat er seinen bis dahin anteiligen Teil am Hausrat ( pauschal ) dem überlebenden Partner per existierenden Kaufvertrag verkauft oder aber per handschriftlicher Erklärung ( zwecks Klarstellung der Eigentumsverhältnisse im Todesfall ) dargelegt, das sämtlicher Hausrat das Eigentum des Partners ist.

Dann müßte doch der Hausrat beim Erbfall außenvor bleiben. Eine Schenkung hat ja nicht stattgefunden.
Grüße

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Eine Schenkung findet nicht nur dann statt, wenn das Wort "Schenkung" im vertrag erwähnt wird.

Wenn ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde, dann ist auch ein Kaufpreis geflossen, der wiederum in die Erbmasse eingeht.

Eine Erklärung, dass sämtlicher Hausrat dem LG gehört, stellt im Regelfall eine Schenkung dar.

Ich verstehe aber Dein Problem noch nicht so ganz. Selbstverständlich darf man dem LG zu Lebzeiten den gesamten Hausrat schenken. Daraus resultieren auch nicht automatisch Ansprüche der Erben. Problematisch wird das doch erst, wenn über den Hausrat hinaus kein oder kaum weiteres Vermögen vorhanden ist. Darüber hinaus müsste es auch Pflichtteilsberechtigte geben (Kinder, Eltern, Ehegatte).

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#2
 Von 
rechtgutentag
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

hi,
ne, gemeint ist :
Eine Erklärung zielt darauf ab, schon zu Lebzeiten klarzustellen das man ( der Verstorbene ) selber gar keinen Hausrat mit seinem Geld gekauft hat sondern nur der nichteheliche Partner immer sämtlichen Hausrat von seinem Geld gekauft hat.
Einfach die Eigentumsverhältnisse beschrieben zu haben .
Eben vorzusorgen, das das FA nicht z.B. hälftiges Eigentum am Hausrat unterstellt oder aber die Erben unberechtigten Zugriff drauf haben.

Wie soll man den sonst solch eine Konstellation an Eigentum beweisen ?
grüße

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Dem Finanzamt reicht es, dass das Ganze glaubhaft ist. Außerdem besteht ohnehin ein Freibetrag von 12.000€ für Hausrat und zusätzlich 20.000€ für den Partner im Erbfall. Der Hausrat wird mit dem Zeitwert bewertet, so dass das Finanzamt recht schnell zufrieden ist.

Wenn Du ein nenneswertes eigenes Einkommen und/oder Vermögen hast, dann ist es unglaubwürdig, dass Dir vom Hausrat nichts gehört, ansonsten reicht wohl der Hinweis, dass Dein Partner aufgrund der fehlenden finanziellen Mittel alles bezahlt hat und es deswegen auch in seinem Eigentum steht.

Um mögliche andere Erben außen vor zu lassen, ist es doch das einfachste, ein Testament zu verfassen.

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#4
 Von 
rechtgutentag
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

oh, das auch ein nichtverheirateter Lebenspartner einen Freibetrag für Hausrat hat wußte ich nicht.
wo kann ich das nachlesen ?

ich hab nur gelesen das der ehegatte/lebenspartner 42000,- eur freibetrag hat.


wird den, wenn nichts aufgesetzt wird und keine Rechn. mehr vorhanden sind, ein hälftiges Eigentumsverhältnis des Hausrats unterstellt ?

grüße

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

#ich hab nur gelesen das der ehegatte/lebenspartner 42000,- eur freibetrag hat.#
Wo haben Sie denn das gelesen?

Ein Ehegatte ist etwas ganz anderes als ein Lebensgefährte (wenn es keine eingetragene Partnerschaft ist).

Ein Ehepartner hat einen Freibetrag von EUR 500.000,--, währen der LG nur einen sehr geringen Freibetrag hat (EUR 20.000,--?).

#wird den, wenn nichts aufgesetzt wird und keine Rechn. mehr vorhanden sind, ein hälftiges Eigentumsverhältnis des Hausrats unterstellt ?#
Nein.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)
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