Hausschenkung, Schwester ausbezahlen

21. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.07.2017 15:51:54
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Hausschenkung, Schwester ausbezahlen

Hallo alle miteinander,

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Und zwar geht es darum, dass mir meine Eltern ein "Doppelhaus" welches ihnen gehört schenken möchten.
Das meine Schwester nicht zu kurz kommt soll ich sie entsprechend ausbezahlen.

Die zwei Häuser hängen versorgungstechnisch (Wasser,Strom,Heizung) zusammen, weshalb man sie nicht trennen kann. In dem einen Haus wohne ich mit meiner Familie (Frau, Kinder) und in dem anderen Haus wohnt jemand zur Miete.
Wir zahlen jeden Monat ebenfalls Miete an meine Eltern.

Nehmen wir an die beiden Häuser sind zusammen 350.000€ Wert und es sind noch Schulden in Höhe von 50.000€ drauf, welche ich bei der Schenkung übernehmen würde.

Mit welcher Summe müsste ich meine Schwester ausbezahlen?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.

Gruß

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
guest-12322.07.2017 15:51:54
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo.

Hätte das "teilen" der Häuser zur Debatte gestanden hätte ich das geschrieben.

Ich möchte ja auch keine rechtssichere Aussage. Eventuell gibt es hier ja jemand der sich damit auskennt, damit ich weiß in welche Richtung es Geldtechnisch geht..Das alles später mit einem Notar geregelt wird, ist denke ich selbstverständlich.

Vielen Dank.

Gruß.

-- Editiert von bluesun1982 am 22.07.2017 14:57

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Hätte das "teilen" der Häuser zur Debatte gestanden hätte ich das geschrieben.

Weshalb so patzig? :sad:
Zitat:
Mit welcher Summe müsste ich meine Schwester ausbezahlen?

Deine Schwester hat zu Lebzeiten der Eltern keine Ansprüche. Daher ist der Betrag den Du Deiner Schwester zahlen solltst, Ermessenssache Deiner Eltern.

-- Editiert von cruncc1 am 22.07.2017 15:47

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.508 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.