Hallo,
ich hätte gerne folgende Auskunft: Im Zuge einer vorweggenommenen Erbfolge wurde ein Haus übertragen. Ein Teil davon ist mit einem Wohnrecht belastet, der andere Teil vermietet. Wird die Grundsteuer künftig - wie beim Mieter - auf den Wohnrecht-Begünstigten umgelegt, oder muss diese der jetzige Hausbesitzer tragen? Wie sieht es mit Brand- und Haftpflichtversicherung für den mit dem Wohnrecht behafteten Teil aus?
Danke für baldige Antwort!
Hausschenkung Grundsteuer
13. Februar 2005
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Frage vom 13. Februar 2005 | 12:31
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausschenkung Grundsteuer
#1
Antwort vom 13. Februar 2005 | 13:48
Von
Status: Schüler (164 Beiträge, 43x hilfreich)
Also soweit ich informiert bin, ist für solche Kosten immer der Eigentümer zuständig.
Auch für die anteilige Grundsteuer des vertieteten Teils.
Die Mieteinnahme fällt logischerweise dann auch dem Eigentümer zu.
So sehe ich das jedenfalls.
Es handelt sich ja um ein WohnRECHT, nicht um eine Beteiligungspflicht.
#2
Antwort vom 14. Februar 2005 | 11:36
Von
Status: Unbeschreiblich (50190 Beiträge, 17575x hilfreich)
Zunächst einmal ist der Vergleich mit dem Mieter nicht korrekt. Die genannten Kosten muss ein Mieter auch nur dann übernehmen, wenn das ausdrücklich so vereinbart wurde.
Bei einem Wohnrecht gilt das Gleiche.
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