Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frage an sie bezieht sich zum Teil auf das Haus- und Erbrecht.
Meine Eltern wollen das Haus meiner verstorbenen Großmutter an meinen Bruder verschenken. Mit meinem Einverständnis. Das Haus soll demnächst samt Grundstück von einem Makler geschätzt werden. Die Hälfte des erzielten Ergebnisses steht mir zu. Da sind sich sowohl meine Eltern, wie auch mein Bruder und ich einig.
Es geht jetzt darum, wie ich zu diesem Geld komme. Es sind zwei Möglichkeiten angedacht. Zum einen lasse ich mich jetzt ausbezahlen und lege das Geld an. Zum anderen, was mein Bruder bevorzugt, könnte man meinen Anteil auch notariell auf das Erbe
anrechnen lassen.
Meine Frage ist nun: Verliere ich Geld, wenn ich der Möglichkeit zwei zustimme? Wenn ich mir jetzt meinen Anteil, bspw. 10.000€, ausbezahlen lasse, diese für 10 Jahre bei einer Bank anlege, habe ich am Ende bei ca. 4% Zinsen etwa 14.000€. Lasse ich mir aber die obligatorischen 10.000€ ins Erbe eintragen, habe ich in 10 Jahren immer noch „nur" 10.000€ zu Buche stehn. Also einen Verlust „X". Sehe ich das so richtig?
Hausschenkung: Jetzt ausbezahlen oder ...
Zur 1. Variante: könnte dein Bruder dir denn das Geld jetzt auszahlen? Diese Variante funktioniert ja nur, wenn dein Bruder genug Geld hat...
zur 2. Variante: dein Bruder zahlt dir jedes Jahr 'Zinsen'. Das legt man zusammen mit dem Zinssatz im notariellen Vertrag fest.
Haken bei der zweiten Variante: wenn eure Eltern noch lange leben, könnte es passieren, das ihr Vermögen zum Zeitpunkt x nicht mehr ausreicht, um mit dem Anteil deines Bruders deine Ansprüche auszugleichen. Daher sollte im Vertrag keine Verrechnung mit dem zukünftigen Erbe vereinbart werden. Sicherer wäre es, einen festen Termin für die Auszahlung zu vereinbaren (z.B. in 10 Jahren). Den Termin kann man ja jederzeit neu festlegen (solange man sich versteht), er bietet aber beiden Seiten Sicherheit, falls ihr euch mal zerstreiten solltet.
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