Hausschenkung unter zwei Mitbesitzern

22. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
go428864-20
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausschenkung unter zwei Mitbesitzern

Hallo,

ich stecke mit meiner Familie momentan in einer ziemlich heißen Diskussion über die Zukunft meines Elternhauses. Dies wird derzeit von meiner Mutter und meiner Schwester in der OG-Wohnung bewohnt, die EG-Wohnung ist vermietet. Ich selbst wohne 300km davon entfernt.

Der momentane Besitzstand des Hauses sieht so aus: Nach dem Tod meines Vaters trat die gesetzliche Erbfolge in Kraft, weswegen meiner Mutter die Hälfte sowie meiner Schwester und mir jeweils ein Viertel gehört.
Da meine Mutter im nächsten Jahr 65 wird, will sie ihre Hälfte per Schenkung loswerden, um evtl. einen späteren Konflikt mit der Pflegekasse zu vermeiden (Stichwort: Zehn-Jahres-Regelung).

Das Problem ist jetzt folgendes:
- ich selbst habe an meinem derzeitigen Wohnort einen sicheren und wunderbaren Job, eine liebe Partnerin und baldige Ehefrau und einen festen Freundeskreis, so dass ich nicht beabsichtige, in mein Elternhaus zu ziehen, sondern mir lieber hier etwas eigenes aufbauen würden. Da meine Schwester alleinstehend ist und ohnehin weiterhin im Elternhaus wohnen würde, sehe ich eine 50:50-Aufteilung als fairste und einfachste Lösung an.

- meine Schwester hat jetzt allerdings vor einigen Jahren bereits eine Eigentumswohnung als Kapitalanlage gekauft, die sie momentan noch abbezahlt. Sie ist deshalb an einer weiteren Immobilie und der damit verbundenen finanziellen Belastung nicht interessiert und will, dass ich das Haus ganz übernehme. Ich sehe das durchaus gemischt, da dann die finanzielle Belastung für dieses und evtl. später ein eigenes Haus von mir getragen werden müsste.

Deshalb sind jetzt meine Fragen:
- Wenn ich zusätzlich zum Anteil meiner Mutter auch den Anteil meiner Schwester übernehme, ist es möglich, dass ich meiner Schwester ein lebenslanges Wohnrecht einräume anstatt sie auszuzahlen?

- Wenn ich sie auszahle,
1. Wie berechnet sich dann die Summe, die ich an meine Schwester zahlen müsste? Ist das wirklich ein Viertel des Objektwerts oder werden da Abzüge etc. einberechnet. Ich muss dazu sagen, dass meine Schwester eine kostenpflichtige Ausbildung gemacht hat, die komplett von meiner Mutter finanziert wurde und auch zur Eigentums-Wohnung Geld dazu bekommen hat.

2. Kann ich sie dann als "gewöhnliche Mieterin" ansehen und von ihr Miete verlangen oder gibt es diesbezüglich rechtliche Einschränkungen?

Vielen Dank für alle Antworten. Ich höre mir gerne auch Tipps & Erfahrungen von anderen an, die in ähnlicher Situation sind/waren.



-- Editier von go428864-20 am 22.11.2015 18:18

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Der momentane Besitzstand des Hauses sieht so aus: Nach dem Tod meines Vaters trat die gesetzliche Erbfolge in Kraft, weswegen meiner Mutter die Hälfte sowie meiner Schwester und mir jeweils ein Viertel gehört

Nein, der momentane "Besitzstand" sieht so aus:
Mutter - zur Hälfte -
Mutter + Kinder - zur Hälfte, in Erbengemeinschaft -.
Zitat:
Da meine Mutter im nächsten Jahr 65 wird, will sie ihre Hälfte per Schenkung loswerden, um evtl. einen späteren Konflikt mit der Pflegekasse zu vermeiden (Stichwort: Zehn-Jahres-Regelung).

Es ist also ein "Konflikt", wenn man sich "arm" rechnet (sofern möglich) und dann der Staat (und somit auch ich) ggf. das Pflegeheim zahlt. :sad:
Zitat:
- Wenn ich zusätzlich zum Anteil meiner Mutter auch den Anteil meiner Schwester übernehme, ist es möglich, dass ich meiner Schwester ein lebenslanges Wohnrecht einräume anstatt sie auszuzahlen?

Wenn diese damit einverstanden ist, ja.
Zitat:
Wenn ich sie auszahle,
1. Wie berechnet sich dann die Summe, die ich an meine Schwester zahlen müsste? Ist das wirklich ein Viertel des Objektwerts oder werden da Abzüge etc. einberechnet.

Ihr müsst Euch einigen - wie auch immer.
Zitat:
Kann ich sie dann als "gewöhnliche Mieterin" ansehen und von ihr Miete verlangen oder gibt es diesbezüglich rechtliche Einschränkungen?

Ihr könnt vereinbaren, was ihr wollt - ihr müsst Euch einig sein.

Wenn keine

Ein solcher Vertrag bedarf der notariellen Beurkundung.



-- Editiert von cruncc1 am 22.11.2015 20:50

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Zitat:
Da meine Mutter im nächsten Jahr 65 wird, will sie ihre Hälfte per Schenkung loswerden, um evtl. einen späteren Konflikt mit der Pflegekasse zu vermeiden (Stichwort: Zehn-Jahres-Regelung).


Du scheinst leistungsfähig zu sein, daher wird das Vorgehen dazu führen, dass die Pflegekosten an Dir hängen bleiben. Wenn Deine Schwester auch leistungsfähig ist, dann teilt Ihr Euch die Kosten (Stichwort: Elternunterhalt)

Zitat:
- Wenn ich zusätzlich zum Anteil meiner Mutter auch den Anteil meiner Schwester übernehme, ist es möglich, dass ich meiner Schwester ein lebenslanges Wohnrecht einräume anstatt sie auszuzahlen?


Klar geht das. Deine Schwester wohnt dann kostenlos im Haus und Du musst es auf Deine Kosten in Schuss halten.

Zitat:
1. Wie berechnet sich dann die Summe, die ich an meine Schwester zahlen müsste? Ist das wirklich ein Viertel des Objektwerts oder werden da Abzüge etc. einberechnet. Ich muss dazu sagen, dass meine Schwester eine kostenpflichtige Ausbildung gemacht hat, die komplett von meiner Mutter finanziert wurde und auch zur Eigentums-Wohnung Geld dazu bekommen hat.


Du musst die Summe zahlen, auf die Ihr Euch einigt.

Zitat:
2. Kann ich sie dann als "gewöhnliche Mieterin" ansehen und von ihr Miete verlangen oder gibt es diesbezüglich rechtliche Einschränkungen?


Wenn Deine Schwester damit einverstanden ist, Miete an Dich zuzahlen, gibt es keine Einschränkungen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Wenn die Schwester lebenslanges Wohnrecht hat, dann ist das Haus für den Bruder praktisch wertlos. Da wäre es vermutlich besser, es der Schwester zu schenken...

Da offenbar keines der Kinder das Haus haben will, sollte man alles so lassen wie es ist!

1x Hilfreiche Antwort

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