Hausschenkung zu Lebzeiten --> Verzichtserklärung

30. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
dylan79
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 39x hilfreich)
Hausschenkung zu Lebzeiten --> Verzichtserklärung

Hallo!

Folgende Situation ist bei mir gerade aktuell:
Meine Mutter hat ein renovierungsbedürftiges Einfamilienhaus. Das Haus hat sie heute meiner Schwester überschrieben. Das wurde alles bei einem Notar gemacht. Laut meiner Mutter sollen mein Bruder und ich ihre Lebensversicherung bekommen. Wir sollen ausserdem eine Verzichtserklärung unterschreiben. Denke mal, dass diese Erklärung sich auf das Haus bezieht.

Bis jetzt war ich immer der Meinung, dass man zu Lebzeiten verschenken kann was man will. Würde mich mal interessieren warum ich eine Verzichtserklärung unterschreiben soll. Ich hab doch sowieso keinen Anspruch auf das Haus.
Das ist ja kein Erbe sondern eine Schenkung.
Wie ist da genau die Rechtslage? Was passiert wenn ich nichts unterschreibe?
Für mich ist das Thema eigentlich schon durch. Will nix unterschreiben.
Will einfach nur meine Ruhe.

Vielen Dank im Voraus


-----------------
""

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12322.02.2015 09:50:51
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 29x hilfreich)

Vielleicht will deine Mutter auf Nummer sicher gehen das du ihr keinen Ärger machst weil sie das Haus deiner Schwester schenkt. Will sie denn dafür das sie dir und deinem Bruder die Lebensversicherung auszahlt von der anderen Schwester eine Verzichtserklärung?
Oder meint sie vielleicht eine Verzichtserklärung bezüglich auf das später kommende Erbe?
Aber sonst haste Recht, sie kann schenken was sie will, nur sollte sie aufpassen, denn auf bei Geschenken gibt es einen Mindestbetrag/Wert den sie nicht überschreiten darf sonst muss der der es geschenkt bekommt auch Steuern zahlen.
Hamma oder. Aber wenn du nix unterschreiben willst lass es keiner kann dich zwingen und gut ist.

-----------------
"Liebe Grüße JayJay1984"

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.782 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen