Hausübernahme Eltern / Bruder auszahlen / Pflege

19. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
Vollmix
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausübernahme Eltern / Bruder auszahlen / Pflege

Guten Tag,

ich plane die Hausübernahme meiner Eltern und müsste somit meinen einzigen Bruder auszahlen.
(Vater Jahrgang 1957 / Mutter Jahrgang 1963
Ich würde das Haus renovieren:
Dachausbau, neue Heizungsanlage, Solarinstallation, etc.
D.h. ich würde das 1.+ DG bewohnen, meine Eltern bleiben im EG wohnen (lebenslanges Wohnrecht)

Wert der Immobilie (Renovierungsbedürftig: 20 Jahre alte Heizung, nicht isoliert, BJ ca. 1975)
ca. 250.000 EUR (Grundstücksgröße ca. 600m² / Wohnfläche aktuell EG+1.OG = 150m² / Dachgeschoss nicht ausgebaut)
komplett unterkellert = ca. 70m²)

Welche Möglichkeiten gibt es bei der Auszahlung an meinen Bruder?

Welche Möglichkeiten gibt es, die Pflege meiner Eltern zu Regeln?

Vielen Dank vorab um Ratschläge oder Teilung eurer Erfahrungen.

Grüße

Testament oder Erbe?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32388 Beiträge, 17067x hilfreich)

und müsste somit meinen einzigen Bruder auszahlen. Nein, müssen Sie nicht.
Welche Möglichkeiten gibt es bei der Auszahlung an meinen Bruder? Von "nichts zahlen" bis "dem Bruder den Wert des halben Hauses zahlen" eigentlich alle.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46643 Beiträge, 16539x hilfreich)

Die Zahl der Möglichkeiten ist tatsächlich zu umfangreich um sie hier alle aufzuzählen.

Letztlich musst Du Dich mit Deinen Eltern über den Vertragsinhalt einigen und mindestens grobe Vorstellungen über den Vertragsinhalt entwickeln.

Dabei gehe ich davon aus, dass Deine Eltern Deinen Bruder fair behandeln wollen. Daher wäre es gut, ihn mit einzubeziehen, auch wenn das rechtlich nicht erforderlich ist.

Rein rechtlich gilt für so einen Fall die volle Vertragsgreiheit. Wenn Deine Eltern jedoch zusätzlich wünschen, dass der Familienfrieden gewahrt bleibt, dann schränkt das die Möglichkeiten erheblich ein.

Bedenken sollte man außerdem, was denn passiert, wenn Du eine Familie gründest. Reicht dann das 1. OG + DG?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3281 Beiträge, 512x hilfreich)

Zitat (von Vollmix):
elche Möglichkeiten gibt es bei der Auszahlung an meinen Bruder?

Welche Möglichkeiten gibt es, die Pflege meiner Eltern zu Regeln?


Der Wert der Immobilie sinkt durch das Wohnrecht der Eltern. Da die Eltern noch recht jung sind, dürfte das eine ordentliche Summe sein.
Was die Pflege betrifft, wenn die Eltern ins Alter- oder Pflegeheim müssen, werden sie auf jeden Fall die Wohnung vermieten und die Einnahme für die Heimkosten verwenden müssen.
Wenn sie oder ihr Bruder unter 100 000 € im Jahr verdienen, fallen für beide keine Kosten an.

Allerdings sollte der Fall innerhalb von 10 Jahren nach der Übergabe eintreten, dann könnte das Sozialamt, falls es als Kostenträger auch benötigt wird, Zugriff auf die Immobilie haben.

Haus kaufen, aufgrund des Wohnrechtes wird es nicht zu teuer sein. Das Sozialamt hätte keinen Zugriff mehr. Allerdings auf die Schenkung an den Bruder, innerhalb von 10 Jahren, falls die Eltern diesem das Geld geben würden.
Eine Beratung bei einem Notar wäre sinnvoll.








-- Editiert von Loni12 am 20.12.2021 08:19

0x Hilfreiche Antwort

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