Hausüberschreibung zu weiterer Generation

23. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
constantin_rlp
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausüberschreibung zu weiterer Generation

Hallo zusammen,

ich bin mir nicht sicher ob das Thema hier hin gehört, aber ich denke am ehesten doch in dieses Subforum.

Kurz zur Ausgangslage:

Meine Großmutter, 87, besitzt ein Haus in unserem Wohnort. Sie wohnt im 1. Stock des Hauses und ich zur Miete im Erdgeschoss unter ihr. Der Dame geht es zunehmend schlechter und nun kam von ihr die Idee dass sie das Haus&Grundstück an mich (nicht ihre Töchter) überschreibt.

Wie o.g. hat sie noch zwei Töchter. Meiner Mutter wäre diese Vorgehensweise nur recht, dann muss sie sich später um die Immobilie nicht kümmern. Ihre Schwester ist aber auf unsere Familie (auch ihre Mutter) nicht gut zu sprechen.

Nun stellt sich die Frage was denn passiert wenn das Haus an mich überschrieben wird und meine Tante kommt nach dem (hoffentlich weit in der Zukunft liegenden) Tod meiner Großmutter zu ihrer Schwester und will ihren Pflichtanteil.

Wie würde das in der Realität aussehen? Was steht ihr effektiv zu?
Ich vermute bei so einem vertrackten Fall sollten wir ohne Konsultation eines Fachanwalts sowieso nicht voranschreiten (wäre ein Fachanwalt für Erbrecht der richtige Anlaufpunkt?).

Im Voraus besten Dank.

Beste Grüße
Constantin

-- Editiert von constantin_rlp am 23.04.2019 08:17

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Das kommt darauf an
1. welche Gegenleistung bei der Überschreibung gegeben wird
2. welche Vorbehalte bei der Überschreibung dazukommen und
3. wie lange nach der Überschreibung die Großmutter noch lebt.

Zu 1: das Ganze könnte eine Schenkung sein, die löst dann gegebenenfalls (siehe Punkt 3) einen Pflichtteils-(ergänzungs-)anspruch der Tante aus. Wenn da aber eine Gegenleistung erfolgt, wie z.B. die Verpflichtung, die Oma zu pflegen oder ihre Pflege zu gewährleisen, dann ist der Schenkungswert entsprechend geringer.
Zu 2: Wenn die Oma sich das Nießbrauchsrecht vorbehält (z.B. um weiter Mieteinnahmen zu haben), verjährt der Pflichtteils-(ergänzungs-)anspruch der Tante nicht. Wenn die Oma nur noch Wohnrecht in ihrer Wohnung behält, schon eher. Und wenn sie ganz auszieht, im Pflegeheim oder ähnliches, dann sowieso.
Zu 3: Ein Pflichtteils-(ergänzungs-)anspruch aus einer Schenkung heraus vermindert sich jedes volle Kalenderjahr nach der Schenkung um 10%. Wenn die Oma dir das Haus schenkt, hat die Tante nach 10 Kalenderjahren also keinen Anspruch an der Schenkung mehr - aber eben nur, wenn es eine "echte" Schenkung ist und die Oma auch wirklich den Besitz des Hauses aufgibt, nicht bei Nießbrauchsrecht.

Es ist also jetzt die Frage, was ihr wollt.
Selbst wenn die Oma das Nießbrauchsrecht behält, wäre der Anspruch der Tante bei Tod der Oma 1/4 des Hauswertes in bar. Kommt also darauf an, was das Haus wert ist. Anspruch aufs Haus hätte die Tante nicht.

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#2
 Von 
constantin_rlp
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und schon mal vielen Dank für die Rückmeldung.

Also definitiv alles verzwickter als gedacht (zumindest für mich als Laien).
Notar muss ja so oder so involviert werden - sollte ich dennoch in Bezug auf mögliche Folgen einen Anwalt für Erbrecht konsultieren?

Im Voraus besten Dank.

Beste Grüße,
Constantin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32169 Beiträge, 5654x hilfreich)

Zitat (von constantin_rlp):
Ich vermute bei so einem vertrackten Fall sollten wir ohne Konsultation eines Fachanwalts sowieso nicht voranschreiten (wäre ein Fachanwalt für Erbrecht der richtige Anlaufpunkt?).
Auf jeden Fall zu empfehlen.
Trotzdem sollte die Betroffene (diese Oma) vorher wissen, was sie wem vererben oder schenken oder überschreiben will.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
sollte ich dennoch in Bezug auf mögliche Folgen einen Anwalt für Erbrecht konsultieren?


Zunächst einmal sollte geklärt werden, was die Oma überhaupt will.

Es kommt sehr häufig vor, dass Mütter ihre Kinder fair behandeln möchten. Das würde dann aber bedeuten, dass Ihr Eurer Tante eine Ausgleichzahlung leisten müsstet und zwar ganz unabhängig davon, ob diese einen rechtlichen Anspruch darauf hat.

Zu beachten ist auch, dass bei dem hier im Raume stehenden Geschäftswert leicht eine Anwaltsrechnung im mittleren 4-stelligen Bereich zu erwarten ist

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
constantin_rlp
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

nun die Oma hat ganz klar gesagt, dass es ihr am liebsten wäre wenn meine Tante so wenig wie möglich erhält. Die hat 20 Jahre nicht nach ihrer Mutter geschaut - das war (und ist) alles meine Mutter gewesen, die hat sich gekümmert.

Beste Grüße,
Constantin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32169 Beiträge, 5654x hilfreich)

Trotzdem:
Dass die 1 Tochter möglichst wenig bekommen soll, ist bekannt.
Was will die Oma selbst?
Will die Oma in der Wohnung wohnen bleiben, solange sie möchte? Oder dort auf jeden Fall auch sterben?
Will die Oma das Haus verkaufen und drin wohnen bleiben?
Will sie es verschenken ?

Etwas bekommt die Tante wahrscheinlich trotzdem.

Trotzdem erst mit der Oma reden. Später zum Anwalt oder/und Notar.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
constantin_rlp
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anami,

die Oma will bis an ihr Ende definitiv weiter im oberen Stockwerk bleiben , das hat sie klar gesagt.
Ich weiss nicht ob das ausschlaggebend ist, aber sie hat in der Zwischenzeit Pflegestufe 2 anerkannt bekommen.

Der Vorschlag mit der Überschreibung des Hauses (+Grundstück? das wäre noch abzuklären) an mich kam tatsächlich von ihr - einzig und allein um meiner Tante soviel wie möglich zu verwehren.

Das mag jetzt etwas kalt klingen, hat aber definitiv gute Gründe...

Beste Grüße,
Constantin

-- Editiert von constantin_rlp am 24.04.2019 13:21

-- Editiert von constantin_rlp am 24.04.2019 13:25

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
Der Vorschlag mit der Überschreibung des Hauses (+Grundstück? das wäre noch abzuklären)


Da gibt es nichts abzuklären. Rechtlich kann man nur Grundstücke überschreiben. Das Haus ist ein wesentlicher Bestandteil des Grundstücks und gehört automatisch zum Grundstück.

Hier bietet sich eine Überschreibung mit Wohnrecht für die Oma beschränkt auf das obere Stockwerk an. Der Pflichtteilergänzungsanspruch für die Tochter lässt sich dabei nicht vermeiden, jedoch sinkt der jedes Jahr, das die Oma nach der Schenkung noch lebt um 10%.

Zitat:
Ich weiss nicht ob das ausschlaggebend ist, aber sie hat in der Zwischenzeit Pflegestufe 2 anerkannt bekommen.


Wenn die Oma innerhalb der nächsten 10 Jahre in ein Pflegeheim kommt, dann wird die Schenkung ggf. wieder zurück gefordert.

Wenn Du dagegen im Übertragungsvertrag zusagst, die Pflege zu übernehmen, dann stellt das eine Gegenleistung dar, die wiederum die Ansprüche der Tante vermindert. Dafür musst Du allerdings auch in der Lage sein und den Willen haben, das tatsächlich zu machen.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
constantin_rlp
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

ok, vielen Dank für die Rückmeldung und Erklärung.
So langsam verstehe ich, wohin die Reise geht.

Wir müssen uns da definitiv noch mal zusammensetzen und werden nach Abwägung der Optionen entscheiden (ggf. professionelle Beratung heranziehen).

Vielen Dank an alle für den Input :)

Beste Grüße,
Constantin

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