Hallo,
folgendes Thema:
Meine Eltern wollen mir ihr Haus übertragen, wohnen aber noch selbst dort. Es gibt zwei weitere Geschwister.
Wie hoch ist der prozentuale Pflichtanteil der an die Geschwister ausgezahlt werden müsste?
Meine Eltern sind ende 60 und wir haben folgende Situation:
Falls die kommenden 10 Jahre nach der Übertragung noch nicht erreicht sind und eines meiner Elternteile in stationäre Pflege muss, sinkt der zu zahlende Betrag an das Sozialamt jährlich prozentual ab?
Oder wird der komplette Verkehrswert der Immobilie während der kompletten 10 Jahre eingefordert?
Kann man vertraglich festlegen, dass die Geschwister ihren Anteil erst nach Ablauf der 10 Jahre bekommen?
Hausübertragung der Eltern 10 Jahresfrist
14. Februar 2024
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Frage vom 14. Februar 2024 | 20:03
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausübertragung der Eltern 10 Jahresfrist
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#1
Antwort vom 14. Februar 2024 | 20:10
Von
Status: Unbeschreiblich (128300 Beiträge, 40965x hilfreich)
ZitatWie hoch ist der prozentuale Pflichtanteil der an die Geschwister ausgezahlt werden müsste? :
Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
ZitatFalls die kommenden 10 Jahre nach der Übertragung noch nicht erreicht sind und eines meiner Elternteile in stationäre Pflege muss, sinkt der zu zahlende Betrag an das Sozialamt jährlich prozentual ab? :
Wie kommt man darauf, das man auch nur 1 Cent an das Sozialamt zahlen müss?
ZitatKann man vertraglich festlegen, dass die Geschwister ihren Anteil erst nach Ablauf der 10 Jahre bekommen? :
Welchen Anteil von was?
#2
Antwort vom 14. Februar 2024 | 20:58
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke Sie hätten auch einfach gar nicht antworten brauchen. Das hilft mir leider überhaupt nicht weiter.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 14. Februar 2024 | 21:24
Von
Status: Unbeschreiblich (128300 Beiträge, 40965x hilfreich)
ZitatSie hätten auch einfach gar nicht antworten brauchen. :
Das sind keine Antworten, sondern Fragen.
ZitatDas hilft mir leider überhaupt nicht weiter. :
Echt? Ich wäre glatt auf die Idee gekommen, die zur Beantwortung notwendigen fehlenden Fakten zu liefern ...
#4
Antwort vom 14. Februar 2024 | 22:09
Von
Status: Unbeschreiblich (49138 Beiträge, 17295x hilfreich)
ZitatFalls die kommenden 10 Jahre nach der Übertragung noch nicht erreicht sind und eines meiner Elternteile in stationäre Pflege muss, sinkt der zu zahlende Betrag an das Sozialamt jährlich prozentual ab? :
Nein.
ZitatOder wird der komplette Verkehrswert der Immobilie während der kompletten 10 Jahre eingefordert? :
Richtig.
ZitatKann man vertraglich festlegen, dass die Geschwister ihren Anteil erst nach Ablauf der 10 Jahre bekommen? :
Kann man, wäre aber blöd für die Geschwister, denn für sie läuft die 10-Jahresfrist erst ab dem Zeitpunkt, an dem sie das Geld erhalten.
#5
Antwort vom 15. Februar 2024 | 10:42
Von
Status: Lehrling (1758 Beiträge, 216x hilfreich)
ZitatFalls die kommenden 10 Jahre nach der Übertragung noch nicht erreicht sind und eines meiner Elternteile in stationäre Pflege muss, sinkt der zu zahlende Betrag an das Sozialamt jährlich prozentual ab? :
Nein, das betrifft nur den Ergänzungsanspruch der Pflichtteilsberechtigten.
ZitatKann man vertraglich festlegen, dass die Geschwister ihren Anteil erst nach Ablauf der 10 Jahre bekommen? :
Da der Pflichtteilsanspruch erst mit Eintritt des Sterbefalles entsteht, muss man da gar nix vertraglich festlegen.
-- Editiert von User am 15. Februar 2024 10:58
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