Hausübertragung der Eltern 10 Jahresfrist

14. Februar 2024 Thema abonnieren
 Von 
go615397-91
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausübertragung der Eltern 10 Jahresfrist

Hallo,
folgendes Thema:

Meine Eltern wollen mir ihr Haus übertragen, wohnen aber noch selbst dort. Es gibt zwei weitere Geschwister.
Wie hoch ist der prozentuale Pflichtanteil der an die Geschwister ausgezahlt werden müsste?

Meine Eltern sind ende 60 und wir haben folgende Situation:

Falls die kommenden 10 Jahre nach der Übertragung noch nicht erreicht sind und eines meiner Elternteile in stationäre Pflege muss, sinkt der zu zahlende Betrag an das Sozialamt jährlich prozentual ab?

Oder wird der komplette Verkehrswert der Immobilie während der kompletten 10 Jahre eingefordert?

Kann man vertraglich festlegen, dass die Geschwister ihren Anteil erst nach Ablauf der 10 Jahre bekommen?

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128300 Beiträge, 40965x hilfreich)

Zitat (von go615397-91):
Wie hoch ist der prozentuale Pflichtanteil der an die Geschwister ausgezahlt werden müsste?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.



Zitat (von go615397-91):
Falls die kommenden 10 Jahre nach der Übertragung noch nicht erreicht sind und eines meiner Elternteile in stationäre Pflege muss, sinkt der zu zahlende Betrag an das Sozialamt jährlich prozentual ab?

Wie kommt man darauf, das man auch nur 1 Cent an das Sozialamt zahlen müss?



Zitat (von go615397-91):
Kann man vertraglich festlegen, dass die Geschwister ihren Anteil erst nach Ablauf der 10 Jahre bekommen?

Welchen Anteil von was?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go615397-91
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Sie hätten auch einfach gar nicht antworten brauchen. Das hilft mir leider überhaupt nicht weiter.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128300 Beiträge, 40965x hilfreich)

Zitat (von go615397-91):
Sie hätten auch einfach gar nicht antworten brauchen.

Das sind keine Antworten, sondern Fragen.



Zitat (von go615397-91):
Das hilft mir leider überhaupt nicht weiter.

Echt? Ich wäre glatt auf die Idee gekommen, die zur Beantwortung notwendigen fehlenden Fakten zu liefern ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49138 Beiträge, 17295x hilfreich)

Zitat (von go615397-91):
Falls die kommenden 10 Jahre nach der Übertragung noch nicht erreicht sind und eines meiner Elternteile in stationäre Pflege muss, sinkt der zu zahlende Betrag an das Sozialamt jährlich prozentual ab?


Nein.

Zitat (von go615397-91):
Oder wird der komplette Verkehrswert der Immobilie während der kompletten 10 Jahre eingefordert?


Richtig.

Zitat (von go615397-91):
Kann man vertraglich festlegen, dass die Geschwister ihren Anteil erst nach Ablauf der 10 Jahre bekommen?


Kann man, wäre aber blöd für die Geschwister, denn für sie läuft die 10-Jahresfrist erst ab dem Zeitpunkt, an dem sie das Geld erhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1758 Beiträge, 216x hilfreich)

Zitat (von go615397-91):
Falls die kommenden 10 Jahre nach der Übertragung noch nicht erreicht sind und eines meiner Elternteile in stationäre Pflege muss, sinkt der zu zahlende Betrag an das Sozialamt jährlich prozentual ab?


Nein, das betrifft nur den Ergänzungsanspruch der Pflichtteilsberechtigten.

Zitat (von go615397-91):
Kann man vertraglich festlegen, dass die Geschwister ihren Anteil erst nach Ablauf der 10 Jahre bekommen?


Da der Pflichtteilsanspruch erst mit Eintritt des Sterbefalles entsteht, muss man da gar nix vertraglich festlegen.



-- Editiert von User am 15. Februar 2024 10:58

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 286.843 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
115.627 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen