Also wie schon gesagt, mein Bruder (Hausbesitzer) hat vor das Haus zu Verkaufen(Erbpacht) Ich habe im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht. Heute kam mein Bruder runter (es sind keine Abgetrennten Wohnungen) mit einem Gutachter. Ich habe die Gutachter rausgeworfen! Mein Bruder meinte er ist Hausbesitzer. Ich antwortete Ich habe das Wohnrecht und hier kommt keiner rein! Ich meine wenn er mir so ne Woche vorher bescheid gegeben hätte das jemand kommt, hätte ich vielleicht ja gesagt. Aber so, meine Frau ist grade von der Arbeit gekommen und da klopft er mit wildfremden Menschen. Das ist ja eine Frechheit!! Muss ich einen Gutachter reinlassen? Der eine hat was gesagt ( wenn ich mich weigere wird es nur schlimmer!) ??? Was soll so ein Spruch????
Hausverkauf Begutachtung
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Zitat:Muss ich einen Gutachter reinlassen?
Ja, aber nur mit rechtzeitiger Vorankündigung.
Wenn man im Ausgangsposting schon eine tatsächliche Frage vermuten will: Was hat das mit Erbrecht zu tun?
Der Bruder darf sein Haus selbstverständlich verkaufen, auch mit einem eingetragenen Wohnrecht. Das Wohnrecht erlischt dadurch aber nicht, was den Wert des Hauses natürlich empflindlich drücken wird. Aber vielleicht will der Bruder ja auch nur raus aus der harmonischen Lebenssituation unter Geschwistern, die Du eloquent schilderst.
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Moin, du musst keinen Gutachter reinlassen.ZitatMuss ich einen Gutachter reinlassen? :
Der Gutachter kann sein Gutachten durchaus auch ohne Besichtigung deiner Wohnräume erstellen. Es geht offenbar ums gesamte Hausgrundstück.
Wieviele kamen dann da zum Gucken?ZitatDer eine hat was gesagt :
Das ist jetzt der vierte Thread zum Thema, und gleichzeitig der vierte Thread im falschen Unterforum.
Es geht hier nicht um Erbrecht.
Und da du mit so einfachen Sachen schon überfordert bist, solltest du dir in der Angelegenheit vielleicht lieber einen Anwalt nehmen.
ZitatMuss ich einen Gutachter reinlassen? :
Grundsätzlich ja. Halt nur nicht unangekündigt.
Zitatwenn ich mich weigere wird es nur schlimmer! :
Wenn du dich auch auf eine Terminankündigung hin weigerst, wird dein Bruder den Zugang einklagen, alle Kosten dafür übernimmst du dann halt auch noch.
ZitatWas soll so ein Spruch???? :
Ein freundlicher, kostenloser Hinweis an dich, wie die geltende Rechtslage ist. Auf die konkrete Situation bezogen nicht vollständig richtig, aber grundsätzlich passt er schon.
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