Hausverkauf Begutachtung

26. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
klausffm
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverkauf Begutachtung

Also wie schon gesagt, mein Bruder (Hausbesitzer) hat vor das Haus zu Verkaufen(Erbpacht) Ich habe im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht. Heute kam mein Bruder runter (es sind keine Abgetrennten Wohnungen) mit einem Gutachter. Ich habe die Gutachter rausgeworfen! Mein Bruder meinte er ist Hausbesitzer. Ich antwortete Ich habe das Wohnrecht und hier kommt keiner rein! Ich meine wenn er mir so ne Woche vorher bescheid gegeben hätte das jemand kommt, hätte ich vielleicht ja gesagt. Aber so, meine Frau ist grade von der Arbeit gekommen und da klopft er mit wildfremden Menschen. Das ist ja eine Frechheit!! Muss ich einen Gutachter reinlassen? Der eine hat was gesagt ( wenn ich mich weigere wird es nur schlimmer!) ??? Was soll so ein Spruch????

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
Muss ich einen Gutachter reinlassen?


Ja, aber nur mit rechtzeitiger Vorankündigung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Wenn man im Ausgangsposting schon eine tatsächliche Frage vermuten will: Was hat das mit Erbrecht zu tun?

Der Bruder darf sein Haus selbstverständlich verkaufen, auch mit einem eingetragenen Wohnrecht. Das Wohnrecht erlischt dadurch aber nicht, was den Wert des Hauses natürlich empflindlich drücken wird. Aber vielleicht will der Bruder ja auch nur raus aus der harmonischen Lebenssituation unter Geschwistern, die Du eloquent schilderst.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32169 Beiträge, 5654x hilfreich)

Zitat (von klausffm):
Muss ich einen Gutachter reinlassen?
Moin, du musst keinen Gutachter reinlassen.
Der Gutachter kann sein Gutachten durchaus auch ohne Besichtigung deiner Wohnräume erstellen. Es geht offenbar ums gesamte Hausgrundstück.
Zitat (von klausffm):
Der eine hat was gesagt
Wieviele kamen dann da zum Gucken?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Das ist jetzt der vierte Thread zum Thema, und gleichzeitig der vierte Thread im falschen Unterforum.

Es geht hier nicht um Erbrecht.

Und da du mit so einfachen Sachen schon überfordert bist, solltest du dir in der Angelegenheit vielleicht lieber einen Anwalt nehmen.

Zitat (von klausffm):
Muss ich einen Gutachter reinlassen?


Grundsätzlich ja. Halt nur nicht unangekündigt.

Zitat (von klausffm):
wenn ich mich weigere wird es nur schlimmer!


Wenn du dich auch auf eine Terminankündigung hin weigerst, wird dein Bruder den Zugang einklagen, alle Kosten dafür übernimmst du dann halt auch noch.

Zitat (von klausffm):
Was soll so ein Spruch????


Ein freundlicher, kostenloser Hinweis an dich, wie die geltende Rechtslage ist. Auf die konkrete Situation bezogen nicht vollständig richtig, aber grundsätzlich passt er schon.

0x Hilfreiche Antwort


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