Hausverkauf & Wohnrecht

15. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
Rudi1976
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Hausverkauf & Wohnrecht

Hallo liebes Forum,

ich habe einen sehr eigenartigen Fall, zu dem ich keine konkreten Informationen finden kann. Vielleicht könnt Ihr ja mir/uns behilflich sein. Wir haben bereits anwältliche Beratung gesucht, doch nach anfänglicher "ach das stellt kein Problem dar" folgt mittlerweile "die Chancen stehen schlecht".

Meine Freundin hat im Rahmen der Privatinsolvenz ihres Vaters ein baufälliges, denkmalgeschütztes Haus und 1000m² Grundstück für 10.000€ Kredit-finanziert abgekauft und es wurde ein lebenslanges Wohnrecht des Vater notariell erfaßt und im Grundbuch eingetragen. Sie hatte ca 2 Jahre mit ihren Kindern darin gewohnt bevor sie eingesehen hat, dass es dort ohne Heizung nichts bringt und sie es unmöglich alleine aufbauen kann. Da sie kaum Unterstützung (sowohl handwerklich als auch finanziell) durch den Vater (wohnt 200km entfernt) bekam, blieb es eine unbewohnbare Baustelle. Im vergangenen Jahr entschied sie sich notgedrungen zum Verkauf, dem auch der Vater samt Löschung des Wohnrechtes zustimmte. Der Verkauf für 40.000€ wurde eingeleitet und ein Notartermin mitsamt Käufer, Vater und Eigentümerin stand fest. Eine Stunde vor dem Termin überraschte der Vater die Verkäuferin mit einem von seinem Anwalt ausgearbeiteten Schreiben der das Wohnrecht auf 25.000€ bezifferte, welches sie unter Tränen unterschrieb - davon war zuvor keine Rede und sie wollte sich von der Belastung trennen. Im eigentlichen Notarvertrag gab es von dieser finanziellen Absprache keine Erwähnung.
Der Vater will nun seinen Anspruch gerichtlich einfordern und sie soll das Geld auf ein von ihm benanntes "Gläubigerkonto" (Anwalt oder Mutter des Vaters) gezahlt wird.

Nun meine Fragen:
1. Muß der Wert des Wohnrechts im Notarvertrag beziffert werden?
2. Wie ist das Wohnrecht bei einem unbewohnbaren (stark sanierungsbedürftigen) Gebäude zu ermitteln? 25000€ erscheinen unrealistisch, da das Grundstück den eigentlichen Wert darstellt.
3. Darf sie das Geld auf ein "willkürliches" Konto zahlen wenn sie weiß, dass der Vater in Privatinsolvenz ist? Gibt es nicht ein Gläubigerverzeichnis wo die Rangfolge klar ersichtlich ist?

Wie Ihr seht, ist es nicht ganz so einfach. Persönlich finde ich die Vorgehensweise des Vaters eine Frechheit, der Tochter kurz vor dem Notartermin die Pistole auf die Brust zu setzen.

Habt Ihr Ratschläge wie man sich "dagegen" wehren kann?

Beste Grüße
Clemens

-- Editiert Rudi1976 am 15.12.2014 15:07

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

der Kaufvertrag zwischen Tochter und Erwerberin des Grundstückes ist ein Vertrag für sich. Der Verzicht auf ein Wohnrecht das gleiche Grundstück betreffend ist ein ganz anderer Vertrag, nämlich nur zwischen Tochter und Vater.

Die Erwerberin des Grundstückes geht es nichts an, wie sich Tochter und Vater wegen des Verzichts einigen. Ob für einen Euro oder eben 25.000 Euro. Die Erwerberin kauft unter dem Vorbehalt der Wohnrechtslöschung für 40.000 Euro.

Wenn sich alle Beteiligten einig sind, kann man beide Verträge auch in einem Gesamtwerk und in einem Termin zusammenfassen. Es bleiben jedoch rechtlich zwei Verträge.

Der Wert eines Wohnrechts ist genau soviel wert, wie der Erwerber (Tochter) bereit ist dafür zu bezahlen. Die Tochter war nicht gezwungen den Vertrag mit dem Vater eilig zu schließen. Sie hätte den ganzen Vorgang auch platzen lassen können. - Natürlich habe ich Verstanden, dass sich die Tochter selbst in finanzieller Bedrängnis befand. Allerdings spielt das rechtlich keine Rolle. -

Aus dem Vertrag mit dem Vater ergibt sich, an welche Stelle die Tochter wirksam ihre Zahlungsverpflichtung erfüllen kann. Leistet die Tochter an Dritte, könnte es so sein, dass sie nicht wirksam erfüllt hat.

Ob der Vater das Geld für sich beiseite schaffen will, oder es brav beim Insolvenzverwalter abliefert, muss die Tochter nicht interessieren. Es ist die Insolvenz des Vaters, nicht die der Tochter.

Allgemein ist es so, dass die Privatinsolvenzen bei den am Wohnort des Schuldners zuständigen Amtsgerichten geführt werden. Dort kann man auch erfahren, wer Insolvenzverwalter ist. Wenn die Tochter ganz sicher gehen will, ob sie an den Vater oder irgenwen aus dem Vertrag leisten darf, kann sie dort ja mal nachfragen....







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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rudi1976
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Blaki,

danke für die Informationen.
Woran der Ablauf krankt ist die Tatsache, dass die Löschung des Wohnrechts vom Vater zugesagt wurde ohne einen Hinweis auf einen geldmäßigen Wert. Somit hat sich die Verkäuferin um den regulären Verkauf der Immobilie konzentriert und konnte das Wohnrecht nicht "einpreisen", denn der Verkaufspreis hätte mit diesem Anteil anders aussehen müssen, wenn der Kredit getilgt und die Notarkosten usw. beglichen werden müssen.
Der Verkauf war keine finanzielle Notwendigkeit, sondern eine seelische Trennung von der übernommenen "Ruine" des Vaters. Die Verkaufsbestrebungen führten dann dazu, dass in einem unbedachten Moment auf einer Parkbank ein einseitiger Vertrag eine Stunde vor Notartermin unterzeichnet wurde - bewußt mit "Kringeln" als Unterschrift.

Von daher stellt sich weiterhin die Frage, ob diese Erpressung des Platzens des Notarvertrages und die wertmäßige Bemessung des Wohnrechts überhaupt rechtens sind.

Vielen Dank & Beste Grüße

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