Hallo zusammen,
folgendes Scenario:
Eltern (62/64)
Kind A (31/verheiratet/keine Kinder)
Kind B (33/verheiratet/keine Kinder)
Die Eltern möchten ihr Haus (Wert ca. 300.000€/lastenfrei) verkaufen und vorausschauend altengerecht umziehen (Eigentumswohnung oder kleineres Haus). Sie bieten das Haus Kind A und B zum Kauf an. Kind B hat kein Interesse, da bereits Hausbesitzer. Kind A hat großes Interesse.
Gibt es bei solch einer Konstellation etwas, was Kind B unbedingt beachten sollte? Kind B hat keine großen Bedenken, möchte aber aus Unwissenheit auch keine "Dummheit" begehen.
Das Verhältnis untereinander ist sehr gut. Die Eltern möchten auch nur im allgemeinen Einverständnis handeln. Kind B spielt mit dem Gedanken, dem Verkauf nur unter der Auflage zuzustimmen, dass auch wirklich wieder Eigentum erworben wird und keine Mietsituation entsteht.
Vielen Dank vorab für Eure Ratschläge.
-- Editier von 3dimensional am 06.07.2015 19:56
Hausverkauf an Kind
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Zitat:
Gewöhnlich zahlt sich der Eigentümer selbst keine Miete ...
... was ist wirklich gemeint ?
Damit ist gemeint, das sich die Eltern wieder Wohneigentum zulegen und nicht in eine Mietwohnung ziehen werden
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Zitat:Kind B spielt mit dem Gedanken, dem Verkauf nur unter der Auflage zuzustimmen, dass auch wirklich wieder Eigentum erworben wird und keine Mietsituation entsteht.
Was will Kind B damit bezwecken?
Wenn die Eltern das Haus an einen Fremden verkaufen, würde im Kaufvertrag auch nicht so eine Klausel stehen.
Das stimmt, in den Kaufvertrag so eine Klausel einzusetzen bringt meiner Meinung nach nichts.
Wie gesagt ist das Verhältnis der Parteien sehr gut und die Eltern möchten eine einvernehmliche Lösung. Daher wird dieser Punkt mündlich abgesprochen.
Der Verkauf des Hauses würde wohl auch erst stattfinden, wenn die Eltern bereits ein neues "Objekt" gefunden haben.
Was das bringen soll? Die selben Gründe, die die Eltern seinerzeit dazu bewogen haben, sich ein Haus zu bauen:
Eigentum = Altervorsorge = Absicherung für den Pflegefall (z.B. Mieteinnahmen) = Beim Tod eines Elternteils, kann der zweite sorgenfrei weiterwohnen
Miete = Im Pflegefall wäre das Barvermögen schnell aufgebraucht = Beim Tod eines Elternteils, kann der zweite die Miete evtl. nicht allein Tragen
Ich halte es für eine Anmaßung, wenn ein Kind den Eltern vorschreiben will, was diese mit dem Verkaufserlös machen dürfen.
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