Hallo,
ich hoffe, ich kann mein Anliegen kurz und knapp erklären.
Opa ist vor ca 20 Jahren verstorben und hat kein Testament hinterlassen.
Oma hat auf mehrfachem Einreden von außen, meine Mutter ins Grundbuch mit 50% eintragen lassen.
Nun ist meine Oma ins Pflegeheim gekommen und es steht nun der Hausverkauf an. Bei meiner Mutter dreht sich alles um das liebe Geld. Seit dem mein Opa nicht mehr ist, war sie kaum bei der Oma. Sie hat sich kaum um Sie gekümmert.
Nun steht wie gesagt der Hausverkauf an, da meine Oma das Geld für das Pflegeheim benötigt.
Der Hausverkauf gestaltet sich aber dahin schwierig, weil meine Mutter der Meinung ist, das ihr 50% des Hauses gehören und dadurch den Verkauf stoppen will. Ihr seien die Kosten zu teuer und das würde ja von Ihrem gesetzlichen Erbe abgezogen (Makler, Firma zum Ausräumen,Sanieren und co).
Jetzt lese ich immer wieder , das solange die Oma am Leben ist, sie mit dem Haus machen kann, was SIE will. Somit kann sie das Haus verkaufen und damit das Heim bezahlen. Somit muss meine Mama nicht beim Verkaufsvertrag unterschreiben, sondern es kann alles meine Omaselber machen.
Ich hoffe ihr könnt mir da helfen.
Hausverkauf der Oma
28. September 2022
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Frage vom 28. September 2022 | 16:04
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverkauf der Oma
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 28. September 2022 | 16:27
Von
Status: Unbeschreiblich (48639 Beiträge, 17145x hilfreich)
Zitatweil meine Mutter der Meinung ist, das ihr 50% des Hauses gehören :
Damit hat sie recht.
ZitatIhr seien die Kosten zu teuer :
Was soll denn mit dem Haus nach Meinung Deiner Mutter passieren? So richtig teuer ist letztlich ein Leerstand.
Zitatdas würde ja von Ihrem gesetzlichen Erbe abgezogen (Makler, Firma zum Ausräumen,Sanieren und co). :
Und was stellt sie sich so vor? Möchte Deine Mutter lieber die Leerstandskosten tragen?
ZitatJetzt lese ich immer wieder , das solange die Oma am Leben ist, sie mit dem Haus machen kann, was SIE will. :
Wenn ihr das Haus alleine gehören würde, wäre das richtig. Ihr gehört das Haus aber nicht alleine, was daran liegt, dass Opa versäumt hat, ein Testament zu errrichten.
ZitatSomit muss meine Mama nicht beim Verkaufsvertrag unterschreiben :
Doch, das muss sie.
Eine Lösung wäre, dass Deine Oma die Teilungsversteigerung beantragt. Wenn sie das Thema ernsthaft durchzieht, dann würde ich fast eine Wette darauf eingehen, dass Deine Mutter einknickt und dem Verkauf zustimmt.
#2
Antwort vom 28. September 2022 | 16:32
Von
Status: Unbeschreiblich (35033 Beiträge, 5987x hilfreich)
Das ist nichts mit *Erbrecht*. Eher *Sozialrecht*.ZitatNun steht wie gesagt der Hausverkauf an, da meine Oma das Geld für das Pflegeheim benötigt. :
Da aber deiner Mutter lt. Grundbuch auch 50% gehören, ist das eben schwierig.ZitatJetzt lese ich immer wieder , das solange die Oma am Leben ist, sie mit dem Haus machen kann, was SIE will. :
Die Oma könnte das halbe Haus verkaufen, aber wer kauft sowas?
Deine Mutter oder andere unterhaltspflichtige Personen werden dann über kurz oder lang selbst die Pflegeheimkosten bezahlen müssen, wenn aus dem Hausvermögen kein Erlös entsteht.
Zunächst geht das Sozialamt in Vorleistung, bis das mit der Vermögensverwertung geregelt ist.
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#3
Antwort vom 28. September 2022 | 18:28
Von
Status: Richter (8331 Beiträge, 4581x hilfreich)
ZitatOpa ist vor ca 20 Jahren verstorben und hat kein Testament hinterlassen. :
Oma hat auf mehrfachem Einreden von außen, meine Mutter ins Grundbuch mit 50% eintragen lassen.
Da der Opa kein Testament hatte, ist die Mutter zur Hälfte Erbin geworden und hätte auch selbst das Grundbuch berichtigen lassen können.
ZitatDer Hausverkauf gestaltet sich aber dahin schwierig, weil meine Mutter der Meinung ist, das ihr 50% des Hauses gehören :
Das ist auch korrekt ihr "gehört" die Hälfte .
ZitatJetzt lese ich immer wieder , das solange die Oma am Leben ist, sie mit dem Haus machen kann, was SIE will. Somit kann sie das Haus verkaufen und damit das Heim bezahlen. Somit muss meine Mama nicht beim Verkaufsvertrag unterschreiben, sondern es kann alles meine Omaselber machen. :
Da hast du etwas falsches gelesen. Da die Oma nicht Alleineigentümerin ist kann sie auch nicht allein über die Immobilie verfügen.
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