Hausverkauf der Oma

28. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
go617279-71
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverkauf der Oma

Hallo,

ich hoffe, ich kann mein Anliegen kurz und knapp erklären.

Opa ist vor ca 20 Jahren verstorben und hat kein Testament hinterlassen.
Oma hat auf mehrfachem Einreden von außen, meine Mutter ins Grundbuch mit 50% eintragen lassen.

Nun ist meine Oma ins Pflegeheim gekommen und es steht nun der Hausverkauf an. Bei meiner Mutter dreht sich alles um das liebe Geld. Seit dem mein Opa nicht mehr ist, war sie kaum bei der Oma. Sie hat sich kaum um Sie gekümmert.

Nun steht wie gesagt der Hausverkauf an, da meine Oma das Geld für das Pflegeheim benötigt.
Der Hausverkauf gestaltet sich aber dahin schwierig, weil meine Mutter der Meinung ist, das ihr 50% des Hauses gehören und dadurch den Verkauf stoppen will. Ihr seien die Kosten zu teuer und das würde ja von Ihrem gesetzlichen Erbe abgezogen (Makler, Firma zum Ausräumen,Sanieren und co).

Jetzt lese ich immer wieder , das solange die Oma am Leben ist, sie mit dem Haus machen kann, was SIE will. Somit kann sie das Haus verkaufen und damit das Heim bezahlen. Somit muss meine Mama nicht beim Verkaufsvertrag unterschreiben, sondern es kann alles meine Omaselber machen.

Ich hoffe ihr könnt mir da helfen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat (von go617279-71):
weil meine Mutter der Meinung ist, das ihr 50% des Hauses gehören


Damit hat sie recht.

Zitat (von go617279-71):
Ihr seien die Kosten zu teuer


Was soll denn mit dem Haus nach Meinung Deiner Mutter passieren? So richtig teuer ist letztlich ein Leerstand.

Zitat (von go617279-71):
das würde ja von Ihrem gesetzlichen Erbe abgezogen (Makler, Firma zum Ausräumen,Sanieren und co).


Und was stellt sie sich so vor? Möchte Deine Mutter lieber die Leerstandskosten tragen?

Zitat (von go617279-71):
Jetzt lese ich immer wieder , das solange die Oma am Leben ist, sie mit dem Haus machen kann, was SIE will.


Wenn ihr das Haus alleine gehören würde, wäre das richtig. Ihr gehört das Haus aber nicht alleine, was daran liegt, dass Opa versäumt hat, ein Testament zu errrichten.

Zitat (von go617279-71):
Somit muss meine Mama nicht beim Verkaufsvertrag unterschreiben


Doch, das muss sie.

Eine Lösung wäre, dass Deine Oma die Teilungsversteigerung beantragt. Wenn sie das Thema ernsthaft durchzieht, dann würde ich fast eine Wette darauf eingehen, dass Deine Mutter einknickt und dem Verkauf zustimmt.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von go617279-71):
Nun steht wie gesagt der Hausverkauf an, da meine Oma das Geld für das Pflegeheim benötigt.
Das ist nichts mit *Erbrecht*. Eher *Sozialrecht*.
:forum:

Zitat (von go617279-71):
Jetzt lese ich immer wieder , das solange die Oma am Leben ist, sie mit dem Haus machen kann, was SIE will.
Da aber deiner Mutter lt. Grundbuch auch 50% gehören, ist das eben schwierig.
Die Oma könnte das halbe Haus verkaufen, aber wer kauft sowas?

Deine Mutter oder andere unterhaltspflichtige Personen werden dann über kurz oder lang selbst die Pflegeheimkosten bezahlen müssen, wenn aus dem Hausvermögen kein Erlös entsteht.

Zunächst geht das Sozialamt in Vorleistung, bis das mit der Vermögensverwertung geregelt ist.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8005 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von go617279-71):
Opa ist vor ca 20 Jahren verstorben und hat kein Testament hinterlassen.
Oma hat auf mehrfachem Einreden von außen, meine Mutter ins Grundbuch mit 50% eintragen lassen.

Da der Opa kein Testament hatte, ist die Mutter zur Hälfte Erbin geworden und hätte auch selbst das Grundbuch berichtigen lassen können.
Zitat (von go617279-71):
Der Hausverkauf gestaltet sich aber dahin schwierig, weil meine Mutter der Meinung ist, das ihr 50% des Hauses gehören

Das ist auch korrekt ihr "gehört" die Hälfte .
Zitat (von go617279-71):
Jetzt lese ich immer wieder , das solange die Oma am Leben ist, sie mit dem Haus machen kann, was SIE will. Somit kann sie das Haus verkaufen und damit das Heim bezahlen. Somit muss meine Mama nicht beim Verkaufsvertrag unterschreiben, sondern es kann alles meine Omaselber machen.

Da hast du etwas falsches gelesen. Da die Oma nicht Alleineigentümerin ist kann sie auch nicht allein über die Immobilie verfügen.

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