Hausverkauf durch Erbe anfechtbar?

26. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
IchFragMalWas
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverkauf durch Erbe anfechtbar?

Hallo zusammen,

es geht um Haus der Großeltern, welches Enkel kaufen möchte.
Großeltern haben drei Kinder, davon zwei dafür, eins dagegen.

Haus laut Internetportalen 320.000 - 370.000€ wert.

Geplanter Verkaufspreis an Enkel mit Notar als Nebenkosten bereits enthalten 85.000€, könnte evtl auf Schmerzensgrenze 100.000€ hoch, falls dann irgendwas besser wäre.

Es wird lebenslanges Wohnrecht eingetragen, Enkel kümmert sich zwar um Großeltern, diese wohnen aber noch allein daheim und es soll explizit ausgeschlossen werden, dass Pflege vertraglich festgehalten wird.

Bis auf das eine Kind sind alle mit Kaufpreis einverstanden, das eine Kind möchte, dass das Haus regulär verkauft wird oder wenn es der Enkel bekommt, zu Preis aus Internetportal, somit auch Wohnrecht unberücksichtigt.
Mehr Erlös, mehr potentielles Erbe.

Kann Haus trotzdem für 85.000€ ohne spezielles Gutachten verkauft werden?
Hat Kind irgendwie Anspruch wegen potentiell entgangenen Erbe?
Ginge es mit Gutachten?
Müsste dies ein spezieller Gutachter sein oder reicht Hausbank?

Interessant wäre auch, was passiert, wenn Großeltern Pflegefall werden. Kinder alle unter 100.000€ Einkommensgrenze jährlich, wären also nicht betroffen. Könnte Enkel wegen Haus belangt werden oder nicht?

Vielen Dank vorab!

-- Editiert von IchFragMalWas am 26.02.2022 18:20

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von IchFragMalWas):
Kann Haus trotzdem für 85.000€ ohne spezielles Gutachten verkauft werden?

Ja.
Zitat (von IchFragMalWas):
Hat Kind irgendwie Anspruch wegen potentiell entgangenen Erbe?

Das Kind weiss doch gar nicht ob es im Todesfall erben wird. Oder gibt es einen Erbvertrag?

Im Übrigen ist dein Text aufgrund der fehlenden Artikel äußerst unschön zu lesen.
Das solltest du dir mal angucken:
https://der-artikel.de/

Signatur:

Meine Beiträge besser schnell lesen, bevor sie wieder gelöscht werden.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von IchFragMalWas):
Interessant wäre auch, was passiert, wenn Großeltern Pflegefall werden. Kinder alle unter 100.000€ Einkommensgrenze jährlich, wären also nicht betroffen
Kinder wären nicht betroffen vom elterlichen Pflegefall? Regelt das der Enkel ?
Zitat (von IchFragMalWas):
Könnte Enkel wegen Haus belangt werden oder nicht?
Von wem denn? Der Enkel wäre dann Eigentümer/Vermieter und die Großeltern mit lebenslangem Wohnrecht würden lebenslang Miete zahlen und von x gepflegt werden.

Wann käme Erbrecht dran?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
IchFragMalWas
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ballivus):
Das Kind weiss doch gar nicht ob es im Todesfall erben wird. Oder gibt es einen Erbvertrag?


Vielen Dank für deine Antwort, nein es gibt keinen Erbvertrag, nur den Pflichtteil des Kindes, falls am Schluss noch was übrig ist, das man Erben könnte

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#4
 Von 
IchFragMalWas
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wann käme Erbrecht dran?


In dem Fall wenn das eine Kind, dass gegen den Kaupreis ist sagt, dass am Schluss evtl mehr für den Pflichtteil übrig ist, wenn der Kaufpreis höher gewesen wäre.

Das am Schluss trotzdem alles weg ist, kann natürlich bei egal welchem Kaufpreis passieren.

Also ist der Verkauf für 85.000€ machbar?

Vielen Dank für die bisherigen Antworten!

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#5
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3533 Beiträge, 558x hilfreich)

Zitat (von IchFragMalWas):
Haus laut Internetportalen 320.000 - 370.000€ wert.


Das sind doch nur ungefähre Werte, dass Haus muss geschätzt werden. Es muss die Bausubstanz berücksichtigt werden. Dann spielt der Bodenrichtwert eine Rolle, jede Stadt stellt den Wert für genau dieses Grundstück zur Verfügung, kostet eine kleine Gebühr und kann online abgerufen werden.

Zitat (von IchFragMalWas):
diese wohnen aber noch allein daheim und es soll explizit ausgeschlossen werden, dass Pflege vertraglich festgehalten wird.

Wenn die Großeltern in ein Pflegeheim müssen, greift das Sozialamt auf das Haus zurück, weil es nur für 85 000 € verkauft wurde, also weit unter Wert.
Sie können die Wohnung der Großeltern vermieten, allerdings werden sie die Heimkosten damit nicht abdecken können.
Eigenanteil Heimkosten zwischen 2500 und 3000 € pro Person.

Sie möchten günstig ein Haus, aber für die Pflege der Großeltern sollte, wenn deren Vermögen bis auf 5000 € pro Person Schonvermögen aufgebraucht sind der Staat aufkommen. Das funktioniert nicht.
Die Person welche bei dagegen ist, scheint die Lage zu überblicken.
Und rechnen sie mit Schenkungssteuer welche auf sie zukommen könnte, da das Haus unter Wert verkauft wurde, als Wohnrecht wird vermutlich nicht so viel angerechnet. Kommt auf das Alter der Großeltern drauf an.

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#6
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Zitat (von IchFragMalWas):
Geplanter Verkaufspreis an Enkel mit Notar als Nebenkosten bereits enthalten 85.000€, könnte evtl auf Schmerzensgrenze 100.000€ hoch, falls dann irgendwas besser wäre.

Das wäre eine gemischte Schenkung. Auf die Differenz zum Verkehrswert fällt ggf. Schenkungssteuer an.
Zitat:
Könnte Enkel wegen Haus belangt werden oder nicht?

Selbstverständlich kann auf das Haus zurückgegriffen werden.

-- Editiert von cruncc1 am 26.02.2022 20:07

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
IchFragMalWas
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank @cruncc1

Zitat (von cruncc1):
Das wäre eine gemischte Schenkung. Auf die Differenz zum Verkehrswert fällt ggf. Schenkungssteuer an.


Die Großeltern haben wenn das als gemischte Schenkung betrachtet wird für alle vorhandenen Enkel insgesamt einen Freibetrag von 800.000€ zusammen? Alles was auch an andere Enkel zu einem späteren Zeitpunkt geschenkt wird, liegt insgesamt darunter.

Zitat (von cruncc1):
Selbstverständlich kann auf das Haus zurückgegriffen werden.


Liege ich laut § 3 Abs. 1 AnfG (4)² "Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn der Vertrag früher als zwei Jahre vor der Anfechtung geschlossen worden ist oder wenn dem anderen Teil zur Zeit des Vertragsschlusses ein Vorsatz des Schuldners, die Gläubiger zu benachteiligen, nicht bekannt war."

richtig oder falsch, das dieser Zugriff nach zwei Jahren nicht mehr besteht?
Das Großeltern zum Pflegefall werden ist derzeit nicht absehbar und haben derzeit auch noch gute finanzielle Mittel zur Verfügung. Das kann eben bei einer intensiven Pflege nur schnell weg sein...

Was wäre ein Wert der nicht als gemischte Schenkung gilt?
50% des geschätzten Wertes?
Dieser Betrag wäre für den Enkel in der Annahme, dass die Internetschätzung grob stimmt, nicht erschwinglich.

Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von IchFragMalWas):
wenn dem anderen Teil zur Zeit des Vertragsschlusses ein Vorsatz des Schuldners, die Gläubiger zu benachteiligen, nicht bekannt war."


Sorry, aber ich glaube du schätzt deine Stellung in dem Spiel etwas falsch ein.


Zitat (von IchFragMalWas):
dass am Schluss evtl mehr für den Pflichtteil übrig ist, wenn der Kaufpreis höher gewesen wäre.


Vor dem erben kommt bekanntlich erst das sterben.

-- Editiert von charlyt4 am 27.02.2022 12:19

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3533 Beiträge, 558x hilfreich)

Zitat (von IchFragMalWas):
Die Großeltern haben wenn das als gemischte Schenkung betrachtet wird für alle vorhandenen Enkel insgesamt einen Freibetrag von 800.000€ zusammen?


Ihr Vater/Mutter lebt doch noch, dann haben sie einen Freibetrag von 200 000 € bei der Schenkungssteuer.
Es geht doch danach wer etwas geschenkt bekommt.

-- Editiert von Loni12 am 27.02.2022 12:34

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)


Zitat (von IchFragMalWas):
welches Enkel kaufen möchte. Großeltern haben drei Kinder, davon zwei dafür, eins dagegen.
Was für ein Kauderwelsch.
Ein Enkel , also 1 Kind von den 3 Kindern will das Haus der Großeltern kaufen.
Zitat (von IchFragMalWas):
für alle vorhandenen Enkel
Wie viele Enkel sind denn jetzt vorhanden? Und wie viele dann, wenn die Großeltern bzw. ein Großelternteil verstorben ist?
Zitat (von IchFragMalWas):
nein es gibt keinen Erbvertrag, nur den Pflichtteil des Kindes, falls am Schluss noch was übrig ist, das man Erben könnte
Wieso gibt es den Pflichtteil? Könnte 1 Kind denn nichts erben?

Die Großeltern sollten erstmal ein Testament machen.

Etwas zu einem Hauskauf von Oma/Opa zu Enkel hat nichts mit Erbrecht zu tun, denn alle leben noch.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von IchFragMalWas):
es geht um Haus der Großeltern, welches Enkel kaufen möchte.
Großeltern haben drei Kinder, davon zwei dafür, eins dagegen.

Es ist allein Sache der Großeltern, ob sie ihr Haus verkaufen, an wen sie es verkaufen, und zu welchen Bedingungen sie es verkaufen.

Zitat:
Haus laut Internetportalen 320.000 - 370.000€ wert.

Das ist eine unbrauchbare Zahl in diesem Zusammenhang. Relevant ist der Gutachter-Schätzwert, dafür gibt es Gutachterausschüsse.

Zitat:
Geplanter Verkaufspreis an Enkel mit Notar als Nebenkosten bereits enthalten 85.000€, könnte evtl auf Schmerzensgrenze 100.000€ hoch, falls dann irgendwas besser wäre.

Wenn eine Immobilie mit einem Gutachter-Schätzwert von 350.000 Euro für 85.000 oder 100.000 Euro verkauft wird, sieht das Finanzamt das als eine sogenannte "gemischte Schenkung" an. Da wird dann u.U. Schenkungssteuer fällig. Der Freibetrag für einen Enkel beträgt 200.000 Euro, leben die Kinder der Großeltern nicht mehr, erhöht er sich auf 400.000 Euro.

Das wird also ggf. überschaubar bleiben.

Der Gutachter-Schätzwert verringert sich aber um den Wert des lebenslangen Wohnrechts, denn ein solches macht die Immobilie weniger wert.

Zitat:
Es wird lebenslanges Wohnrecht eingetragen, Enkel kümmert sich zwar um Großeltern, diese wohnen aber noch allein daheim und es soll explizit ausgeschlossen werden, dass Pflege vertraglich festgehalten wird.

Das können die nach ihrem Belieben vereinbaren.

Zitat:
Bis auf das eine Kind sind alle mit Kaufpreis einverstanden, das eine Kind möchte, dass das Haus regulär verkauft wird oder wenn es der Enkel bekommt, zu Preis aus Internetportal, somit auch Wohnrecht unberücksichtigt.
Mehr Erlös, mehr potentielles Erbe.

Die haben da alle überhaupt nicht mitzureden.

Zitat:
Kann Haus trotzdem für 85.000€ ohne spezielles Gutachten verkauft werden?

Ja. Es kann sogar verschenkt werden.
Zitat:
Hat Kind irgendwie Anspruch wegen potentiell entgangenen Erbe?

Nein. Absolut nicht.
Zitat:
Interessant wäre auch, was passiert, wenn Großeltern Pflegefall werden.

Dann wird das Sozialamt ggf. größere Schenkungen, die innerhalb der letzten 10 Jahre gemacht wurden, vom Beschenkten zurückfordern.

Zitat:
Könnte Enkel wegen Haus belangt werden oder nicht?

Wegen was sollte er denn "belangt" werden? Die Großeltern können mit ihrem Eigentum machen, was immer sie damit machen wollen.

Vor allem sind sie in keiner Weise verpflichtet, auch nur einen Cent davon für eventuelle Erben aufzubewahren.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

@ eh, genau in diese Richtung habe ich auch gedacht. Was geht die Kinder oder wen sonst an, was die Großeltern, die ja noch leben und erfreulicherweise bei guter Gesundheit sind, mit ihrem Eigentum anstellen? Erben kommt nun mal nach sterben. Und die Großeltern sind auch nicht verpflichtet, Beträge für einen möglichen Pflegefall vorzuhalten oder aber mit ihrem Eigentum sorgsam umzugehen, um es für die Erben zu erhalten.

Wie die Lage ist, sowohl gesetzlich als auch privat, falls irgendwann, irgendwie, irgendwo ein Pflegefall eintreten sollte, das kann man jetzt doch überhaupt nicht abschätzen. Dafür wird sich eine Lösung finden, wenn es soweit ist. Und bis dahin sollte man auch aus Respekt vor den Großeltern sie das machen lassen, was sie wollen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Sorry, die Großeltern haben noch nicht einen Mucks gesagt, oder hab ich das überlesen ?

Es liest sich eher wie das, was der 1 Enkel will. Der 1 Enkel will das Haus kaufen. Und der 1Enkel kann max. 100.000,- incl. aller KNK dafür zahlen.

Die Großeltern haben noch nicht einmal ein Testament und schon zu aller Lebzeiten gibts Streit zwischen 1Kind und 1Enkel.

Der ganze Thread hat immer noch nichts mit Erbrecht zu tun.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3533 Beiträge, 558x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Sorry, die Großeltern haben noch nicht einen Mucks gesagt, oder hab ich das überlesen ?


So ist es, Enkel will das Haus für einen günstigen Preis, Großeltern erhalten Wohnrecht, Pflegekosten ausgeschlossen.

Ob die Großeltern, dass alles so verstehen, was mit ihrem Eigentum geschehen soll?

Der Enkel scheint auch nicht zu wissen, was auf ihn zukommen könnte. Fängt schon mit der Wertermittlung per Internet an. Sollten die Großeltern Pflegefälle werden, ist für das Sozialamt nur wichtig, wann das Haus teilweise verschenkt wurde.
Warum manche einfach vergessen, dass vor dem Erben das Sterben kommt.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Ich lege den Sachverhalt etwas anders aus. Wenn die potentiellen Erben das schon diskutiert haben (zwei sind dafür, einer dagegen), dann dürften auch die Großeltern mit eingebunden sein. Und wieso sollten die Großeltern das nicht verstehen? Nur weil sie alt sind? Es gibt genug alte Menschen, die sogar so etwas wie einen Grundstücksveräußerungsverstrag verstehen. Wirklich, Loni, glaub es mir mal.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3533 Beiträge, 558x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wirklich, Loni, glaub es mir mal.


Natürlich gibt es das, genauso kann es auch das Gegenteil geben. Ich erlebe in meinem Umfeld beides.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Ich erlebe auch bei jüngeren Menschen in meinem Umfeld beides.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
IchFragMalWas
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
dann dürften auch die Großeltern mit eingebunden sein. Und wieso sollten die Großeltern das nicht verstehen?


Natürlich wurde das besprochen und natürlich die Großeltern sind wie alle anderen Beteiligten auch Laien im Haus(ver)kauf, aber das es danach nicht mehr deren rechtliches Eigentum ist und sie ein Wohnrecht erhalten ist ihnen schon bewusst.

Zitat (von wirdwerden):
Ich erlebe auch bei jüngeren Menschen in meinem Umfeld beides.


Das glaube ich ja, ich habe eher das Gefühl, dass dich ältere Menschen viel eher damit auseinandersetzen und mehr Risiken sehen

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von IchFragMalWas):
Natürlich wurde das besprochen
Eine kurze, aber deutliche Info im EP hätte den Thread verkürzt.
Nun ist alles zum Kauf/Verkauf eines Hauses mit Wohnrecht erklärt.

Allen Beteiligten ist ein langes Leben ohne Streit zu wünschen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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