Hausverkauf im Testament festlegen!?

22. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb406316-73
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverkauf im Testament festlegen!?

Ich habe recht günstig ein Haus erworben und in Eiegenleistung ausgebaut. Ich möchte, daß das Haus im Erbfall meiner Ex-Frau zufällt. Da wahrscheinlich ein unrealistisch hoher Wert festgestellt werden dürfte, müßte sie es verkaufen, um die Erbschaftssteuer zu bezahlen.

Kann ich im Testament festlegen, daß das Haus nach meinem Tode zu einem Festpreis an meine Ex-Frau verkauft wird und der Erlös meinen Eltern ( Haupterben ) zufällt?

Oder allgemein - kann ich testamentarisch festlegen, daß mein Haus nach meinem Tode zu einem Festpreis an einen Nichtverwandten verkauft wird und der Ertag den Erben ( meinen Eltern ) zufällt?

Könnte das dann auch auf Leibrente erfolgen?

Läßt sich das durch Eintragung eines Ankaufsrechtes mit Festpreis und Bedingungen im Falle meines Todes notaliell festlegen?

Viele Fragen... Vielen Dank schon mal...


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

quote:
Kann ich im Testament festlegen, daß das Haus nach meinem Tode zu einem Festpreis an meine Ex-Frau verkauft wird und der Erlös meinen Eltern ( Haupterben ) zufällt?


Ja, das kannst Du machen. Aber wie soll denn Deine Ex-Frau den Kaufpreis aufbringen, wenn sie nach Deiner Auffassung nicht einmal die Erbscahftsteuer zahlen kann.

Wenn Du den Kaufpreis sehr niedrig festlegst, dann ist die Differenz zum Verkehrswert das Erbe und dafür wird dann Erbschafteuer fällig. Insgesamt wird es für Deine Frau in jedem Fall teurer, wenn sie das Haus kaufen muss im Vergleich zur Erbschaftsteuer für ein Erbe.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Falls das Finanzamt tatsächlich einen "unrealistisch hohen Wert" zur Bemessung der Erbschaftssteuer festsetzen würde, wäre die Fehleinschätzung des Finanzamtes ja erforderlichenfalls durch ein Wertgutachten zu widerlegen.

Wenn alle notwendigen Unterlagen (z.B. Bauunterlagen) vorhanden sind, dürfte so ein Verkehrswertgutachten unter 500 Euro kosten.

Wenn Du/Deine Exfrau auch einfach nur gern einen unrealistisch niedrigen Wert angesetzt haben möchten, um Erbschaftssteuer zu sparen, dann funktioniert das natürlich nicht ;-)



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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

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