Hausverkauf trotz Nießbrauch

11. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
AW79
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 26x hilfreich)
Hausverkauf trotz Nießbrauch

Hallo,

habe folgenden Fall:

Oma hat Enkelin von Jahren ihr Haus überschrieben (mit Nießbrauch!). Oma kommt jetzt ins Pflegeheim, kann sich nicht mehr alleine versorgen.
Kann die Enkelin nun das Haus verkaufen oder braucht sie von jemandem eine Zustimmung?
Wie läuft das ab?

Danke vorab für Hilfe.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7867 Beiträge, 4454x hilfreich)

Die Enkelin kann das Haus jederzeit verkaufen - allerdings wird sie keinen Käufer finden, da der Nießbrauch bestehen bleibt.

Ist die Großmutter denn mit dem Verkauf einverstanden und wäre bereit der Löschung des Nießbrauchs zuzustimmen?


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29x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AW79
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 26x hilfreich)

Danke für die erste Einschätzung.
Die Großmutter wird vermutlich nicht zustimmen, sie hängt am Haus. Es bleibt die Hoffnung wieder ins Haus zurückzukehren. Jedoch ist das mit fast 90 nahezu aussichtslos.
Also wenn die Enkelin der Vormund werden würde, könnte sie den Eintrag löschen lassen? Sonst steht das Haus leer und verursacht Kosten, die von der Oma nicht auch noch getragen werden können.

26x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 997x hilfreich)

Das wäre womöglich sogar strafbar.
Und die Kosten hat doch die Enkelin...

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

6x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1247x hilfreich)

Die Enkelin kann das Haus vermieten - die Mieteinnahmen gehen dann übrigens an die Oma. Oder hat die Oma ein WOHNrecht und kein Nießbrauchsrecht?

Die Kosten beim Nießbrauch trägt übrigens der Besitzer des Hauses, nicht der Besitzer des Rechts...

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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2011x hilfreich)

Ja, das Haus vorläufig, solange Oma in Pflegeheim bleibt, vermieten.
Mieteinnahmen zur Deckung der Hausbetriebskosten und Rest für Oma`s Pflegekosten oder auf Oma`s Sparbuch.

Schließlich hat das Haus Unterhaltungskosten, ob bewohnt oder nicht. Und der Enkelin ist das Haus überschrieben worden. So fungiert sie als Hausverwalterin.

7x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3433 Beiträge, 1943x hilfreich)

quote:
Also wenn die Enkelin der Vormund werden würde, könnte sie den Eintrag löschen lassen?

Ne, so einfach geht das nicht - einfach verkaufen soll durch ein Nießbrauchsrecht ja gerade verhindert werden.
Den Begriff Vormund gibt es übrigens schon länger nicht mehr > http://www.pflegewiki.de/wiki/Betreuungsrecht

Selbst wenn die Enkelin gerichtlich als Betreuerin bestellt wäre, würde ein Geschäft das derart das Vermögen der Betreuten tangiert (Löschung des Nießbrauchsrecht der Betreuten) auch der Prüfung/Zustimmung des Betreuungsgerichts unterliegen - und das wird seine Zustimmung davon abhängig machen, dass die Betreute für den Verzicht ihrer Rechte in angemessener Höhe entschädigt wird (um eben dadurch anstatt des Nießbrauchsrechts deren Unterkunft/Pflege/Betreuung für die restliche Lebensjahre sicherzustellen). Abgesehen davon wird natürlich das Betreuungsgericht zunächst einmal prüfen, ob der Geisteszustand der Betreuten noch so gut ist, dass sie selbst darüber entscheiden könnte, ob sie einer Löschung zustimmt oder nicht.
(Beispiel aus 2012: 105-jährige demente Betreute, 220.000 € Kaufpreis > 18.000 € zahlbar an Betreute für Zustimmungserteilung/Löschungsbewilligung)

"überschrieben mit Nießbrauch belastet" bedeutet halt eigentlich nur "verwalten und erhalten zugunsten der Nießbrauchsberechtigten" und dazu noch die größeren Instandhaltungen und Reparaturen zu tragen
http://www.erbrechtskanzlei.info/index.asp?newsid=1544
http://www.ruby-erbrecht.de/erbrecht-abc/n/Niessbrauch.php?dir_no=681

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""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Diete"

12x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Narktor
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 140x hilfreich)

Hallo!
Ich nutze diesen beitrag mal, da bei mir ein vergleichbares problem vorliegt, aber ein bischen anders.

Bei der Überlassung wurde ein zeitlich bis zum 31.12.2015 befristeter Niesbrauchsvorbehalt eingerichtet.
Das war nur, weil mene großeltern ueber die miete die vor kurzem stattgefundene Dachsanierung bezahlen wollten.

Ich moechte das haus verkaufen und mir von dem geld eine wohnung kaufen, nach Möglichkeit noch in diesem Jahr.
Geht das?

Falls der niesbrauch gelöscht werden muesste, wieviel kostet des ungefähr, genauso viel wie bei der eintragung oder weniger oder gar nix? ^^

140x Hilfreiche Antwort

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