Hausverkauf und Ausgleich für Wohnrecht

20. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
JaeckJo
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 3x hilfreich)
Hausverkauf und Ausgleich für Wohnrecht

Hallo!

Meine Frau und ich planen eine Auswanderung zusammen mit einem befreundeten deutsch-südamerikanischen Ehepaar nach Südamerika in ein paar Jahren. Da wollte ich mein Doppelhaus verkaufen, in der alten Hälfte wohnt mein Vater auf Wohnrecht mit seiner neuen Frau (meine Mutter ist 1997 gestorben, nur mein Vater hat Wohnrecht im Grundbuch). Das Verhältnis zu meinem Vater und meiner Stiefmutter hat sich immer weiter verschlechtert. Mein Vater behauptet, meine Frau wäre faul, was aber nicht stimmt. Meine Frau ist nur krank, sie leidet an Tinnitus, Schilddrüsenunterfunktion und auch psychischen Problemen. Deshalb kann sie nicht immer im Haushalt arbeiten, da muss ich gelegentlich ihre Arbeit übernehmen. Die Situation ist auch für meine Frau und mich unerträglich, wir wollen deshalb nicht mehr Tür an Tür mit meinem Vater und meiner Stiefmutter wohnen und wollen deshalb umziehen, nicht innerhalb Deutschlands sondern ins Ausland, da meiner Frau und mir Deutschland in erster Linie klimatisch nicht zusagt.

Ich hatte meinem Vater drei Optionen angeboten:

1. Verkauf der gesamten Immobilie (beide Doppelhaushälften) und die Hälfte des Verkaufserlöses als Entschädigung für das Wohnrecht, so dass er die Möglichkeit hätte, nach Spanien zu ziehen und dort eine Wohnung zu kaufen, er überwintert seit 3 Jahren mit seiner neuen Frau in Spanien.

2. Teilverkauf (nur meine Wohnung, die neue Doppelhaushälfte wird verkauft) und er wohnt weiter in der alten Doppelhaushälfte.

3. Verrentung (Leibrente bzw. Rendite, mein Vater bleibt weiter wohnen, meine Wohnung wird dann neu bewohnt, entweder zur Miete oder durch den neuen Eigentümer, der die Raten mir monatlich nach Südamerika überweist).

Leider lehnt meine Vater alle 3. Optionen ab und sagt, zu seinen Lebzeiten kann ich das Haus nicht verkaufen und sagt, das alles hat er sich im ganzen Leben schwer erarbeitet und ist 82 Jahre alt. Und sagt, ich könne meine Wohnung lediglich vermieten, wenn ich ins Ausland ziehe, das ist die 4. Option, die von meinem Vater aus geht. Aber mir wären die ersten drei Optionen lieber, da ich auch Geld für ein Haus- und Grundstückkauf im Ausland brauche. Jedoch habe ich mir teilweise schon für den Grundstückkauf im Ausland angespart, aber ein Hausverkauf würde finanziell mehr Vorteile bringen als nur eine Vermietung.

Kann man auch ein Haus ohne Zustimmung des Wohnberechtigten verkaufen? Welche Option wäre für mich am besten? Welche Rechte habe ich? Schliesslich können und wollen meine Frau und ich nicht auf Dauer neben meinem Vater in Deutschland wohnen. Meine Eltern hatten mir 1992 das Haus per Schenkungsvertrag überschrieben und hatte meine Doppelhaushälfte angebaut. Und mein Haus ist auch für mich eine Belastung, zu viel Arbeit, ich bin berufstätig und versuche mich auch nun langsam selbstständig mit meinem Freund zu machen, der mit mir auswandern will.

Gruß
JaeckJo

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

In vielen Schenkungsverträgen ist eine Rückauflassungsvormerkung vereinbart, die in bestimmten Fällen greift, um die Schenkung dann rückgängig machen zu können.

Eine häufige Vereinbarung ist die Rückabwicklung der Schenkung, wenn da Grundstück verkauft werden soll.

Du solltest daher zunächst einmal den Schenkungsvertrag dahingehend überprüfen, ob dieser solche Bedingungen enthält.

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#2
 Von 
Fürstin
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 5x hilfreich)

natürlich kannst du verkaufen, wenn ein käufer das haus mit dem wohnrecht akzeptiert. Bei einer Finanzierung durch eine bank wird allerdings das wohnrecht kapitalisiert und geht einer eventuell neu einzutragenden grundschuld im range vor, da wohl dein vater den vorrang nicht einräumen wird. Der wert des wohnrechtes richtet sich nach dem jahreswert, und das lebensalte ist ebenso zugrunde zu legen

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
555bobby6
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 42x hilfreich)

wegen des anderen threads wollte ich eigentlich nicht mehr antworten, aber zumindest ein kleiner hinweis: mindestens bei deiner option 2 hat dein paps kein mitspracherecht.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ohje
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 161x hilfreich)

Danke an den Administrator, der den anderen "Fred" gelöscht hat.

1x Hilfreiche Antwort

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