Hallo zusammen,
Vor 3 Jahren hat die Oma meiner Ehefrau vorgeschlagen ihr Haus an uns zu verkaufen da sie ins Altersheim geht.
Das Haus wurde 2008 auf 90.000 Tausend Euro geschätzt.
Ich habe das Haus dann 2016 für 60 .000 Tausend von der Oma meiner Ehefrau gekauft.
Jetzt kam die Frage auf ob die 2 Kinder von der Oma noch irgendwelche Ansprüche an mich oder meiner Ehefrau geltend machen können wenn die Oma meiner Ehefrau sterben sollte?
Ich stehe übrigens alleine im Grundbuch.
Liebe Grüße Nixia
Hausverkauf zu Lebzeiten
22. Mai 2019
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Frage vom 22. Mai 2019 | 21:54
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverkauf zu Lebzeiten
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#1
Antwort vom 22. Mai 2019 | 23:14
Von
Status: Unbeschreiblich (47638 Beiträge, 16838x hilfreich)
Je nach Höhe des Vermögens der Oma an ihrem Todestag sind Pflichtteilergänzungsansprüche denkbar, da es sich beim Kauf um eine gemischte Schenkung gehandelt hat.
Hast Du für den Schenkungsanteil Schenkungssteuer gezahlt?
#2
Antwort vom 23. Mai 2019 | 04:57
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo, nein wir haben keine Schenkungssteuer bezahlt.
Noch nichtmals Grunderwerbssteuer.
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#3
Antwort vom 23. Mai 2019 | 05:18
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatHallo, nein wir haben keine Schenkungssteuer bezahlt. :
Noch nichtmals Grunderwerbssteuer.
Was bedeutet den wieviel Vermögen die Oma noch hat?
Ich habe gehört das es bei einer Schenkungsteuer einen Freibetrag gibt, da liegen wir ja drunter, oder?
Pflichteilergänzung? Ich bin doch aber der Käufer und bin nicht mit der Oma verwandt.
Oh man an so etwas haben wir nie gedacht
#4
Antwort vom 23. Mai 2019 | 09:09
Von
Status: Unbeschreiblich (47638 Beiträge, 16838x hilfreich)
Da ich annehme, dass der Wert des Hauses von 2008 bis 2016 gestiegen ist, beträgt der Schenkungsanteil >30.000€. Sollte der Wert in diesem Zeitraum gesunken sein, gelten meine Aussagen nicht.
Zitat:Was bedeutet den wieviel Vermögen die Oma noch hat?
Ein Pflichtteilergänzungsanspruch kann dann eintreten, wenn der Wert der Schenkung größer ist als das beim Tod der Oma noch vorhandene Vermögen. Dabei wird der Wert der Schenkung jedes Jahr um 10% gemindert.
Wenn man von einem Schenkungswert von 30.000€ ausgeht, aktuell sind noch 21.000€ anrechenbar und die Oma hat ein Vermögen von mehr als 21.000€, z.B. weil der Kaufpreis noch auf einem Konto liegt, dann gibt es keine Ansprüche.
Zitat:Ich habe gehört das es bei einer Schenkungsteuer einen Freibetrag gibt, da liegen wir ja drunter, oder?
Der Freibetrag für Dich beträgt lediglich 20.000€. Der ist somit um mindestens 10.000€ überschritten. Darauf würden 30% Steuern, also 3.000€ anfallen.
Grunderwerbsteuer fällt aufgrund von § 3 Nr. 6 GrEStG in so einem Fall nicht an.
Zitat:Pflichteilergänzung? Ich bin doch aber der Käufer und bin nicht mit der Oma verwandt.
Es spielt keine Rolle, an wen die Schenkung gegangen ist.
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