Hausverkauf/Betreuungsfall

18. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
pce77
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Hausverkauf/Betreuungsfall

Hallo,
die Mutter (75) meiner Lebensgefährtin möchte ihr Haus an uns verkaufen, da es ihr zuviel Arbeit macht. Ihren Lebensabend würde sie gerne in einer kleinen Wohnung verbringen. Ihr Mann ist im Pflegeheim und aufgrund seiner schweren Demenz ein Betreuungsfall. Betreuer sind meine Lebensgefährtin, ihr Bruder und die Mutter.
Kann ihre Mutter uns das Haus zu einem "Freundschaftspreis" verkaufen? Durch wen werden die Interessen des Vaters gewahrt?
Das Haus ist abgezahlt, renovierungsbedürftig und hat einen geschätzten Wert von ca. 150.000 Euro. Kann die Mutter uns das Haus für ca. 100.000 Euro ohne Weiteres verkaufen?

Danke für die Antworten.
pce

-- Editier von pce77 am 18.05.2015 18:06

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4508x hilfreich)

Wer ist denn Eigentümer des Hauses?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Bei deinem Beispiel handelt es sich um eine gemischte Schenkung. Die hat zum einen zur Konsequenz, dass du Schenkungssteuer zu zahlen hättest, da nicht verwandt, zum anderen, dass die Schenkung bei Bedürftigkeit innerhalb der nächsten 10 Jahre zurückgefordert werden kann - von der Schenkerin oder, wenn diese Unterstützung von staatlichen Stellen bekommen möchte, vom entsprechenden Amt.

Das alles unter der Voraussetzung natürlich, dass das Haus ihr allein gehört. Wenn der Vater Miteigentümer ist, wird es gar nicht gehen. Dann muss nämlich das Vormundschaftsgericht zustimmen und das wird es bei Schenkungen nicht tun.

-- Editiert von quiddje am 19.05.2015 08:27

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
pce77
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
Eigentümer sind beide Eheleute. Das heißt also, dass das Gericht wahrscheinlich einen Gutachter beauftragt um den Wert des Hauses zu ermitteln, welcher dann als Richtwert genommen wird?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4508x hilfreich)

Zitat:
Durch wen werden die Interessen des Vaters gewahrt?

Wenn keine ausreichende (notarielle) Vollmacht vorhanden ist, muss eine gesetzliche Betreuung beim Amtsgericht beantragt werden. Der eingesetzte Betreuer kann für den Betreuten handeln. Ein Verkauf muss vom Betreuungsgericht genehmigt werden.
Zitat:
Das heißt also, dass das Gericht wahrscheinlich einen Gutachter beauftragt um den Wert des Hauses zu ermitteln, welcher dann als Richtwert genommen wird?

Richtig.
P.S.: Das gilt natürlich nur für den Anteil des Vaters.

-- Editiert von cruncc1 am 19.05.2015 19:34

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