Hallo!
Wie verhält es sich bei folgender Sachlage:
Ein Erblasser errichtet ein Testamtent (beim Notar oder auch einfach in der heimischen Schublade hinterlegt).
In diesem Testamtent wird auch ein Erbe bedacht, der weder verwandt ist noch sonst von seiner "Bennenung" erfährt.
In welcher Art und Weise wird nun dieser Erbe nach dem Ableben des Erblassers von seinem "Glück" informiert, welche Behörde ist da zuständig und wie wird dabei verfahren?
Ein schönes Wochenende wünscht
jotrocken
Heimliches Erbe - wie erfährt man davon?
2. September 2005
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Frage vom 2. September 2005 | 15:20
Von
Status: Junior-Partner (5923 Beiträge, 1375x hilfreich)
Heimliches Erbe - wie erfährt man davon?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 2. September 2005 | 20:30
Von
Status: Beginner (123 Beiträge, 11x hilfreich)
Hallo...
Wenn das Testament vom Notar verfasst wird, wird dieses ja auch beim Nachlassgericht hinterlegt und der Erbe erfährt dann nach dem Tode des Erblassers die Frohe Botschaft übers Nachlassgericht...
Wenn das Testament allerdings in der heimischen Schublade aufbewahrt wird, dann kommt es auf die Ehrlichkeit der Verwandten an oder bzw. diejenigen die die Wohnung räumen und das Testament dann finden, dass die es dann auch beim Nachlassgericht abgeben... Geschieht das nicht, dann wird der Erbe wohl nie etwas davon erfahren und folglich auch nicht erben...
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