Mein Vater hat vor 2Jahren neu geheiratet, das Haus hat er vor 5Jahren auf mich überschrieben. Mein Vater hat nießbrauchsrecht auf Lebenszeit an einer Wohnung im Haus. Meine Stiefmutter ist aber mit der Wohnsituation unzufrieden und will ständig veränderungen und neuerungen an dem Haus und an der Wohnung die die beiden bewohnen. Sie behautet sogar, dass Sie dazu ein Recht hat. Hat sie das? oder wie kann ich ihr den Wind aus den segeln nehmen? Muss ich Sie überhaupt auch noch wohnen lassen, falls mein Vater stirbt??
Danke für die Antworten
Andy
Hilfe, meine Stiefmutter tyrannisiert uns!
13. September 2004
Thema abonnieren
Frage vom 13. September 2004 | 12:37
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe, meine Stiefmutter tyrannisiert uns!
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 13. September 2004 | 16:16
Von
Status: Praktikant (578 Beiträge, 216x hilfreich)
Hi,
das Nießbrauchsrecht endet mit dme Tod des Nießbrauchers.
D. h. sobald Ihr Vatre Tod ist, hat dessen Frau kein Recht mehr dort zu wohnen.
Ob, und inwieweit der Nießbraucher zu baulichen veränderungen berechtigt ist, kommt auf den genauen Wortlaut des Nießbrauchsvertrages an. Grds. ist eine Umgestaltung durch den Nießbraucher verboten (§ 1037 BGB
)
Gruß
Rpfl.
#2
Antwort vom 13. September 2004 | 19:26
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1086x hilfreich)
Das ist ja wie bei Schneewittchen.
Dem, was Rechtspfleger gesagt hat, ist nichts hinzuzufügen.
Gruß
-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Und jetzt?
Schon
266.433
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten