Hilfe! Wie und wo fange ich an??

7. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
delki
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 10x hilfreich)
Hilfe! Wie und wo fange ich an??

Hallo,

mein Vater ist vor kurzem verstorben - WAS sind denn nun die weiteren Schritte die ich vom Ausland aus (Spanien) unternehmen muss? Kann ich von Spanien aus überhaupt bzgl. dem Erbe arrangieren oder wäre es sinnvoll nach Deutschland zu reisen bzw. einen Anwalt der mich vertritt zu beauftragen? Freue mich über jeden Ratschlag!

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
warmalAli Baba
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 330x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Wenn es in deiner Gegend eine größere Soziätät gibt, würde ich mich an die wenden, die haben dann voraussichtlich ein Partnerbüro in Deutschland.
Sinnvoll ist natürlich, immer vor Ort alles selber zu klären, du kannst dann auch einen Anwalt beauftragen.

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#3
 Von 
delki
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 10x hilfreich)

Es ist aber nicht unbedingt nötig nach Deutschland zu reisen?

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#4
 Von 
delki
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 10x hilfreich)

Es ist aber nicht unbedingt nötig nach Deutschland zu reisen?

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8036 Beiträge, 4506x hilfreich)

Gibt es eine Witwe? Ist ein Testament vorhanden? Wer wurde Erbe?

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#6
 Von 
delki
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 10x hilfreich)

Ja es gibt eine Witwe - meine Stiefmutter. Testament ist nicht vorhanden.

Schwester, Sohn, Ehefrau - das sind die Erben.

Erbscheine sind durch Stiefmutter beantragt.

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#7
 Von 
delki
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 10x hilfreich)

Gibt es evtl. irgendwo Vordrucke für eine Vollmacht - damit wieder Zugriff auf gefrorene Konten und ein Hausverkauf möglich ist? Bzgl .des Erbes sind wir uns alle drei einig, würden dass nur schon alles etwas beschleunigen.

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#8
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8036 Beiträge, 4506x hilfreich)

Wenn ein Haus zur Erbmasse gehört, muss die Vollmacht notariell erteilt werden.
Diese muss dann beim dortigen Konsulat erstellt werden.

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#9
 Von 
delki
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 10x hilfreich)

... Und bzgl der Konten? Ist es moeglich Zugriff durch Vollmacht schon vor Ausstellung des erbscheins zu erlangen?

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#10
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8036 Beiträge, 4506x hilfreich)

Nur wenn eine Vollmacht des Erblassers über den Tod hinaus vorliegt.

Banken verlangen zur Auszahlung immer die Vorlage eines Erbnachweises.

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#11
 Von 
delki
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 10x hilfreich)

Erbnachweis = Erbschein?

D. h. sobald wir die Erbscheine erhalten haben - dann ist alles gelaufen, keine weitern Schritte mehr nötig, Sofern wir uns einig sind, richtig?

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#12
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8036 Beiträge, 4506x hilfreich)

...Erbnachweis = Erbschein?...
Ein Erbnachweis k a n n ein Erbschein sein.
Bei Vorliegen eines notariellen Testaments genügt die Abschrift des Testaments mit Eröffnungsprotokoll vom Nachlassgericht als Erbnachweis.

...D. h. sobald wir die Erbscheine erhalten haben - dann ist alles gelaufen, keine weitern Schritte mehr nötig, Sofern wir uns einig sind, richtig?...
Wass soll "gelaufen" sein?
Ein Erbnachweis ist lediglich eine Art "Ausweis" zum Nachweis gegenüber Banken etc.
Die Auseinandersetzung des Erbes ist Sache der Erben.

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#13
 Von 
delki
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 10x hilfreich)

Das bedeutet sofern wir uns alle einig sind wird geteilt? Es muss nicht auf "irgendwas" weiteres ofizielles gewartet werden? Evtl. auch wegen Erbschaftssteuer?

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