Hallo,
mein Vater ist vor kurzem verstorben - WAS sind denn nun die weiteren Schritte die ich vom Ausland aus (Spanien) unternehmen muss? Kann ich von Spanien aus überhaupt bzgl. dem Erbe arrangieren oder wäre es sinnvoll nach Deutschland zu reisen bzw. einen Anwalt der mich vertritt zu beauftragen? Freue mich über jeden Ratschlag!
Hilfe! Wie und wo fange ich an??
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
--- editiert vom Admin
Wenn es in deiner Gegend eine größere Soziätät gibt, würde ich mich an die wenden, die haben dann voraussichtlich ein Partnerbüro in Deutschland.
Sinnvoll ist natürlich, immer vor Ort alles selber zu klären, du kannst dann auch einen Anwalt beauftragen.
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Es ist aber nicht unbedingt nötig nach Deutschland zu reisen?
Es ist aber nicht unbedingt nötig nach Deutschland zu reisen?
Gibt es eine Witwe? Ist ein Testament vorhanden? Wer wurde Erbe?
Ja es gibt eine Witwe - meine Stiefmutter. Testament ist nicht vorhanden.
Schwester, Sohn, Ehefrau - das sind die Erben.
Erbscheine sind durch Stiefmutter beantragt.
Gibt es evtl. irgendwo Vordrucke für eine Vollmacht - damit wieder Zugriff auf gefrorene Konten und ein Hausverkauf möglich ist? Bzgl .des Erbes sind wir uns alle drei einig, würden dass nur schon alles etwas beschleunigen.
Wenn ein Haus zur Erbmasse gehört, muss die Vollmacht notariell erteilt werden.
Diese muss dann beim dortigen Konsulat erstellt werden.
... Und bzgl der Konten? Ist es moeglich Zugriff durch Vollmacht schon vor Ausstellung des erbscheins zu erlangen?
Nur wenn eine Vollmacht des Erblassers über den Tod hinaus vorliegt.
Banken verlangen zur Auszahlung immer die Vorlage eines Erbnachweises.
Erbnachweis = Erbschein?
D. h. sobald wir die Erbscheine erhalten haben - dann ist alles gelaufen, keine weitern Schritte mehr nötig, Sofern wir uns einig sind, richtig?
...Erbnachweis = Erbschein?...
Ein Erbnachweis k a n n ein Erbschein sein.
Bei Vorliegen eines notariellen Testaments genügt die Abschrift des Testaments mit Eröffnungsprotokoll vom Nachlassgericht als Erbnachweis.
...D. h. sobald wir die Erbscheine erhalten haben - dann ist alles gelaufen, keine weitern Schritte mehr nötig, Sofern wir uns einig sind, richtig?...
Wass soll "gelaufen" sein?
Ein Erbnachweis ist lediglich eine Art "Ausweis" zum Nachweis gegenüber Banken etc.
Die Auseinandersetzung des Erbes ist Sache der Erben.
Das bedeutet sofern wir uns alle einig sind wird geteilt? Es muss nicht auf "irgendwas" weiteres ofizielles gewartet werden? Evtl. auch wegen Erbschaftssteuer?
Und jetzt?
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