Hilfe bei Hausübernahme von der Oma

9. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb506722-30
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe bei Hausübernahme von der Oma

Hallo zusammen,

ich habe ein paar Fragen zum Thema Erben/Schenken einer Immobilie und bräuchte eure Unterstützung, was hier die beste Lösung wäre.

Hier erst mal einige wichtige Daten:

- Oma (87 Jahre) im Besitz des Hauses, um das es geht (notariell berechneter Verkehrswert 360.000 Euro)
- Tochter der Oma (kein Interesse am Haus, Priorität liegt auf Auszahlungssumme und wer die Pflege der Oma übernimmt)
- Sohn der Oma bereits verstorben ( 2 Enkel vorhanden )
- Enkel 1 (Ich) (Priorität liegt beim Haus, dieses soll nach dem Tode meiner Oma weiter von meiner Frau und mir bewohnt werden)
- Enkel 2 (meine Schwester) (unkomplizierte Einigung, bräuchte man hier also nicht wirklich betrachten)


Nun die Frage...

Wenn wir davon ausgehen, dass die Oma nun nicht mehr ewig leben wird, wie sollte man diese Sache dann am besten angehen?
Die Tochter will nun wissen, wer die Pflege der Oma im schlimmsten Falle übernimmt. Sie möchte dieses Risiko, wenn wir das Haus weiter behalten wollen, nicht übernehmen.
Außerdem steht ihr eine gewisse Geldsumme zu (die noch nicht feststeht).
Allerdings bin ich mir relativ sicher, dass das Haus augenscheinlich keinen realen Wert von 360.000 Euro hat (Zustand des Hauses sehr schlecht und seit vielen Jahren nichts mehr modernisiert, man müsste hier sehr viel Geld rein stecken).

Dann ist noch die Frage, ob das Haus eher vererbt wird, oder ob mir die Oma das noch zu Lebzeiten überschreibt, oder wie das mit einer Schenkung wäre.
Wenn ich richtig liege, müsste ich einen Freibetrag von 400.000 Euro haben?


Also nochmal kurz die Schwerpunkte zusammen gefasst:

-Aufteilung der Pflegekosten zwischen der Tochter und mir, wenn ich als Enkel das Haus übernehmen werde?
-Erben, Schenken oder doch komplett anders machen?
-Auszahlen einer gewissen Summe an die Tochter? Wie sieht das mit ihrem Anspruch auf den Pflichtanteil aus?
-Steuerliche Probleme, wenn ich alleine das Haus übernehme?
-Notariell berechneten Wert des Hauses als Grundlage hernehmen, oder doch einen Gutachter kommen lassen?


Ich hoffe, meine Situation ist durch die Schilderungen einigermaßen ersichtlich :)

Vielen Dank schon mal für's Durchlesen und eure Mühe!

Grüße

Testament oder Erbe?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Letztendlich ist alles Verhandlungssache. Erste Frage wäre doch: was will Oma?

Wenn die das Haus in der Familie halten und es möglichst lange behalten will, würde ich vorschlagen: Oma bekommt lebenslanges Wohnrecht im Haus - ggf. Gekürzt um z.B. zwei Räume für dich - und du verpflichtest dich, so lanfe wie möglich für ihre Pflege zu sorgen und für ihren gesamten offenen Unterhaltsbedarf aufzukommen: auch wenn sie in externe Pflege müsste, wärest du also allein für die Zahlung zuständig. Dieser Anspruch wird im Grundbuch abgesichert und du vekommst das Haus dafür überschrieben.
Dein Freibetrag bei Schenkungssteuer beträgt weniger, der Hauswert sinkt durch die Eintragung von Omas Rechten aber auch.
Außerdem könnte im Schenkungsvetrag auch gleich eune Summe genannt werden, die du beim Tod der Oma noch an ihre anderen gesetzlichen Erben zu zahlen hättest. Auch das mindert den Wert der Schenkung.
Idealerweise ist die versprochene Summe so hoch, dass deine Tante und deine Schwester dem zustimmen und in demselben (notwendigerweise notariellen) Schenkungsvertrag gleich noch einen Pflichtteilsverzicht hineinschreiben: das spart Erbstreitereien, viele Omas finden sowas sehr beruhigend.
Wenn Oma älter als Jopi Heesters wird, hast du ein Minusgeschäft gemacht, wenn sie am Tg nach der Vertragsunzerzeichnung stirbt, bist du hoffentlich in Trauer aber sonst fein raus.

Wenn andererseits Oma meint, vorm endgültigen Schließen der Augen noch möglichst viel von der Welt sehen zu wollen: soll sie das Haus verkaufen und sich eine Weile in einem darauf spezialisierten Kreuzfahrtdampfer einmieten. Selbst wenn sie nicht die genannte Summe bekommt genügt das Geld für eine ganze Weile, und Erbschaftsstreitigkeiten der Nachkommenschaft wird es dann auch nicht geben.

Also: wie sieht die Ona das?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Was verstehst Du eigentlich unter "notariell berechnetem Wert"? Seit wann berechnet ein Notar die Werte von Immobilien?

Außerdem muss man unterscheiden zwischen der rechtlichen Seite und der Frage wie gestaltet man das Ganze gerecht um den Familienfrieden zu wahren.

Rechtlich ist die Sache relativ einfach:
Deine Oma kann Dir das Haus schenken ohne dass die Tochter oder Enkel 2 ein Mitspracherecht hätten und auch ohne dass die direkt daraus Ansprüche stellen könnten.

Sollte die Oma dann sterben, dann hätten Tochter und Enkel 2 einen Pflichtteilergänzungsanspruch. Die Tochter hätte einen Anspruch in Höhe von 1/4 des Hauswertes und Enkel 2 einen Anspruch in Höhe von 1/8 des Hauswertes. Diese Ansprüche vermindern sich um 10% für jedes volle Jahr, das die Oma den Zeitpunkt der Schenkung noch überlebt.

Sollte die Oma pflegebedürftig werden so wird vorrangig die Schenkung zurückgefordert, d.h. Du hast erst einmal ein Problem bevor Tochter und Enkel 2 dafür aufkommen müssen.

Wenn es gerecht zugehen soll, dann wird es komplizierter und jeder hat auch eine andere Vorstellung von Gerechtigkeit. Dennoch ein paar Anmerkungen zu Deinen Fragen:

Zitat:
-Aufteilung der Pflegekosten zwischen der Tochter und mir, wenn ich als Enkel das Haus übernehmen werde?


Variante A: Du hast der Oma das Haus abgekauft und den vollem Kaufpreis gezahlt, dann hätte die Oma ausreichend Geld um die Pflegekosten selbst zu bezahlen
Variante B: Die Oma schenkt Dir das Haus und Du zahlst Tochter und Enkel 2 aus, dann könnte im Pflegefall die Schenkung zurückgefordert werden. Praktisch läuft das dann aber so, dass jeder anteilig die Pflegekosten entsprechend dem Anteil den er erhalten hat zu tragen hat. Das ist schon gesetzlich so, d.h. da muss man nichts regeln.

Zitat:
-Erben, Schenken oder doch komplett anders machen?


Erben hätte den Vorteil, dass man sich über die Pflegekosten keine Gedanken machen muss und den Nachteil, dass man erst Eigentümer ist, wenn die Oma verstorben ist. Bis dahin kann man sich auch nicht sicher sein, dass man das Haus wirklich erhält, so dass man keine Investitionen vornehmen sollte.

Zitat:
-Auszahlen einer gewissen Summe an die Tochter? Wie sieht das mit ihrem Anspruch auf den Pflichtanteil aus?


Die Auszahlung einer angemessenen Summe an die Tochter wäre angebracht. Was angemessen ist, ist Verhandlungssache. Bezüglich des Anspruchs auf den Pflichtteil s.o.

Zitat:
-Steuerliche Probleme, wenn ich alleine das Haus übernehme?


Keine

Zitat:
-Notariell berechneten Wert des Hauses als Grundlage hernehmen, oder doch einen Gutachter kommen lassen?


Gutachter

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von fb506722-30):


ich habe ein paar Fragen zum Thema Erben/Schenken einer Immobilie und bräuchte eure Unterstützung, was hier die beste Lösung wäre.

Hier erst mal einige wichtige Daten:

- Oma (87 Jahre) im Besitz des Hauses, um das es geht (notariell berechneter Verkehrswert 360.000 Euro)

Ich nehme an, die Oma ist Eigentümerin des Hauses - nicht Besitzerin.
(Eigentümer ist, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. "Besitzer" wäre z.B. auch ein Mieter.)

Zitat:
Wenn wir davon ausgehen, dass die Oma nun nicht mehr ewig leben wird, wie sollte man diese Sache dann am besten angehen?
Die Tochter will nun wissen, wer die Pflege der Oma im schlimmsten Falle übernimmt.

Ein Pflegedienst. Oder ein Pflegeheim.
Bezahlt wird das:

1. von der Oma
2. wenn die kein Geld mehr hat von den unterhaltspflichtigen Angehörigen, sofern und soweit die ausreichend wirtschaftlich feistungsfähig sind (meistens wird es auf einen Anteil an den Kosten hinauslaufen, nicht auf die ganzen Kosten)
3. wenn die wirtschaftlich nicht ausreichend leistungsfähig dafür sind, zahlt das Sozialamt.
Zitat:

Sie möchte dieses Risiko, wenn wir das Haus weiter behalten wollen, nicht übernehmen.
Außerdem steht ihr eine gewisse Geldsumme zu (die noch nicht feststeht).

Warum soll ihr eine "gewisse Geldsumme" zustehen?
Zitat:
Allerdings bin ich mir relativ sicher, dass das Haus augenscheinlich keinen realen Wert von 360.000 Euro hat (Zustand des Hauses sehr schlecht und seit vielen Jahren nichts mehr modernisiert, man müsste hier sehr viel Geld rein stecken).

Einen "notariell berechneten Verkehrswert" gibt es nicht. Es gibt einen Verkehrswert, der vom amtlichen Gutachterausschuss ermittelt wird - wenn jemand diesen damit beauftragt. Kostet Geld, das Gutachten...
Zitat:

Dann ist noch die Frage, ob das Haus eher vererbt wird, oder ob mir die Oma das noch zu Lebzeiten überschreibt, oder wie das mit einer Schenkung wäre.

Das kann nur die Oma entscheiden.

Nur: Schenkungen werden 10 Jahre lang auf die Ansprüche von Pflichtteilsberechtigten angerechnet, jedes Jahr um 10 Prozent abschmelzend. Eine solche Schenkung kann also sehr gut Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen.

Und: falls der Schenker notleidend wird, also z.B. seine Pflege nicht mehr selbst bezahlen kann, wird die Schenkung rückgängig gemacht.
Zitat:

Wenn ich richtig liege, müsste ich einen Freibetrag von 400.000 Euro haben?

Ehegatten und Lebenspartner können bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben. Ein Freibetrag von 400.000 Euro gilt für jedes Kind sowie, falls Kinder des Verstorbenen bereits vorher verstorben waren, für deren Kinder. Enkel, deren Eltern noch leben, verfügen über einen Freibetrag von 200.000 Euro. Für Urenkel oder die eigenen Eltern gelten Freibeträge in Höhe von 100.000 Euro. Für alle übrigen Erben gilt ein Freibetrag in Höhe von 20.000 Euro.
Zitat:

Also nochmal kurz die Schwerpunkte zusammen gefasst:

-Aufteilung der Pflegekosten zwischen der Tochter und mir, wenn ich als Enkel das Haus übernehmen werde?

Die gesetzlichen Unterhaltspflichten kann man nicht durch Vertrag aushebeln. Zunächst mal ist die Tochter für ihre Mutter unterhaltspflichtig. Aber auch Enkel sind den Großeltern gegenüber unterhaltspflichtig, so wie ja auch die Großeltern den Enkeln gegenüber unterhaltspflichtig sind.
Zitat:
-Erben, Schenken oder doch komplett anders machen?

Das prüft man mit Hilfe eines Rechtsanwaltes für den konkreten Einzelfall.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb506722-30
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Letztendlich ist alles Verhandlungssache. Erste Frage wäre doch: was will Oma?

Wenn die das Haus in der Familie halten und es möglichst lange behalten will, würde ich vorschlagen: Oma bekommt lebenslanges Wohnrecht im Haus - ggf. Gekürzt um z.B. zwei Räume für dich - und du verpflichtest dich, so lanfe wie möglich für ihre Pflege zu sorgen und für ihren gesamten offenen Unterhaltsbedarf aufzukommen: auch wenn sie in externe Pflege müsste, wärest du also allein für die Zahlung zuständig. Dieser Anspruch wird im Grundbuch abgesichert und du vekommst das Haus dafür überschrieben.
Dein Freibetrag bei Schenkungssteuer beträgt weniger, der Hauswert sinkt durch die Eintragung von Omas Rechten aber auch.
Außerdem könnte im Schenkungsvetrag auch gleich eune Summe genannt werden, die du beim Tod der Oma noch an ihre anderen gesetzlichen Erben zu zahlen hättest. Auch das mindert den Wert der Schenkung.
Idealerweise ist die versprochene Summe so hoch, dass deine Tante und deine Schwester dem zustimmen und in demselben (notwendigerweise notariellen) Schenkungsvertrag gleich noch einen Pflichtteilsverzicht hineinschreiben: das spart Erbstreitereien, viele Omas finden sowas sehr beruhigend.
Wenn Oma älter als Jopi Heesters wird, hast du ein Minusgeschäft gemacht, wenn sie am Tg nach der Vertragsunzerzeichnung stirbt, bist du hoffentlich in Trauer aber sonst fein raus.

Wenn andererseits Oma meint, vorm endgültigen Schließen der Augen noch möglichst viel von der Welt sehen zu wollen: soll sie das Haus verkaufen und sich eine Weile in einem darauf spezialisierten Kreuzfahrtdampfer einmieten. Selbst wenn sie nicht die genannte Summe bekommt genügt das Geld für eine ganze Weile, und Erbschaftsstreitigkeiten der Nachkommenschaft wird es dann auch nicht geben.

Also: wie sieht die Ona das?


Danke für die Antwort

Die Oma wird auf jedenfall sollte der Fall der Pflege nicht eintreten bis an ihr Lebensende im Haus wohnen das ist sicher.

Wir, also meine Frau und ich werden erst nach versterben der Oma ins Haus einziehen, da davor der Platz nicht ausreicht.

Angeblich, auch wenn wir das mit der Pflege Notariell festlegen, wird immer noch auf die Tochter im Falle zurück gegriffen, wenn ich nicht mehr zahlen könnte. Dieses Risiko hat uns so die Tochter erklärt. Also wäre sie obwohl wir das Haus übernehmen trotzdem immer noch an das Risiko der Pflegekosten gebunden. Stimmt das so?

Ich dachte der Erbshaftssteuerfreibetrag wäre auch bei einer Schenkung für mich der gleiche? also 400.000€?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb506722-30
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Was verstehst Du eigentlich unter "notariell berechnetem Wert"? Seit wann berechnet ein Notar die Werte von Immobilien?

Außerdem muss man unterscheiden zwischen der rechtlichen Seite und der Frage wie gestaltet man das Ganze gerecht um den Familienfrieden zu wahren.

Rechtlich ist die Sache relativ einfach:
Deine Oma kann Dir das Haus schenken ohne dass die Tochter oder Enkel 2 ein Mitspracherecht hätten und auch ohne dass die direkt daraus Ansprüche stellen könnten.

Sollte die Oma dann sterben, dann hätten Tochter und Enkel 2 einen Pflichtteilergänzungsanspruch. Die Tochter hätte einen Anspruch in Höhe von 1/4 des Hauswertes und Enkel 2 einen Anspruch in Höhe von 1/8 des Hauswertes. Diese Ansprüche vermindern sich um 10% für jedes volle Jahr, das die Oma den Zeitpunkt der Schenkung noch überlebt.

Sollte die Oma pflegebedürftig werden so wird vorrangig die Schenkung zurückgefordert, d.h. Du hast erst einmal ein Problem bevor Tochter und Enkel 2 dafür aufkommen müssen.

Wenn es gerecht zugehen soll, dann wird es komplizierter und jeder hat auch eine andere Vorstellung von Gerechtigkeit. Dennoch ein paar Anmerkungen zu Deinen Fragen:

Zitat:
-Aufteilung der Pflegekosten zwischen der Tochter und mir, wenn ich als Enkel das Haus übernehmen werde?


Variante A: Du hast der Oma das Haus abgekauft und den vollem Kaufpreis gezahlt, dann hätte die Oma ausreichend Geld um die Pflegekosten selbst zu bezahlen
Variante B: Die Oma schenkt Dir das Haus und Du zahlst Tochter und Enkel 2 aus, dann könnte im Pflegefall die Schenkung zurückgefordert werden. Praktisch läuft das dann aber so, dass jeder anteilig die Pflegekosten entsprechend dem Anteil den er erhalten hat zu tragen hat. Das ist schon gesetzlich so, d.h. da muss man nichts regeln.

Zitat:
-Erben, Schenken oder doch komplett anders machen?


Erben hätte den Vorteil, dass man sich über die Pflegekosten keine Gedanken machen muss und den Nachteil, dass man erst Eigentümer ist, wenn die Oma verstorben ist. Bis dahin kann man sich auch nicht sicher sein, dass man das Haus wirklich erhält, so dass man keine Investitionen vornehmen sollte.

Zitat:
-Auszahlen einer gewissen Summe an die Tochter? Wie sieht das mit ihrem Anspruch auf den Pflichtanteil aus?


Die Auszahlung einer angemessenen Summe an die Tochter wäre angebracht. Was angemessen ist, ist Verhandlungssache. Bezüglich des Anspruchs auf den Pflichtteil s.o.

Zitat:
-Steuerliche Probleme, wenn ich alleine das Haus übernehme?


Keine

Zitat:
-Notariell berechneten Wert des Hauses als Grundlage hernehmen, oder doch einen Gutachter kommen lassen?


Gutachter


Danke für die Antwort.

Ich Zitiere zum Notariell berechneten Wert mal die Aussage meines Notars direkt:

"der errechnete Wert setzt sich wie folgt zusammen:
Haus
Wohnfläche Haus 188 qm x 165 (Faktor zur Errechnung der "Brandversicherungssumme nach 1914") = 31.020
Wert nach 1914 31.020 M x 7,120 (Faktor für Einfamilien-/Reihenhaus, Alter 50 Jahre als Mittelwert zwischen Baujahr `58 und Ausbau `78) = 220.862,40 €
Grundstück
1.013 qm x 135 €/qm (Bodenrichtwert für erschlossenes Bauland Stand 2016!) = 136.755,00 €
damit insgesamt
357.617,40 €

Dieser Wert ist der von uns errechnete Verkehrswert, der auch der Notarrechnung zugrunde gelegt wird. "


Kann das so in Ordnung sein wie der Notar das ganze Handhabt?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb506722-30
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Zitat (von fb506722-30):


ich habe ein paar Fragen zum Thema Erben/Schenken einer Immobilie und bräuchte eure Unterstützung, was hier die beste Lösung wäre.

Hier erst mal einige wichtige Daten:

- Oma (87 Jahre) im Besitz des Hauses, um das es geht (notariell berechneter Verkehrswert 360.000 Euro)

Ich nehme an, die Oma ist Eigentümerin des Hauses - nicht Besitzerin.
(Eigentümer ist, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. "Besitzer" wäre z.B. auch ein Mieter.)

Zitat:
Wenn wir davon ausgehen, dass die Oma nun nicht mehr ewig leben wird, wie sollte man diese Sache dann am besten angehen?
Die Tochter will nun wissen, wer die Pflege der Oma im schlimmsten Falle übernimmt.

Ein Pflegedienst. Oder ein Pflegeheim.
Bezahlt wird das:

1. von der Oma
2. wenn die kein Geld mehr hat von den unterhaltspflichtigen Angehörigen, sofern und soweit die ausreichend wirtschaftlich feistungsfähig sind (meistens wird es auf einen Anteil an den Kosten hinauslaufen, nicht auf die ganzen Kosten)
3. wenn die wirtschaftlich nicht ausreichend leistungsfähig dafür sind, zahlt das Sozialamt.
Zitat:

Sie möchte dieses Risiko, wenn wir das Haus weiter behalten wollen, nicht übernehmen.
Außerdem steht ihr eine gewisse Geldsumme zu (die noch nicht feststeht).

Warum soll ihr eine "gewisse Geldsumme" zustehen?
Zitat:
Allerdings bin ich mir relativ sicher, dass das Haus augenscheinlich keinen realen Wert von 360.000 Euro hat (Zustand des Hauses sehr schlecht und seit vielen Jahren nichts mehr modernisiert, man müsste hier sehr viel Geld rein stecken).

Einen "notariell berechneten Verkehrswert" gibt es nicht. Es gibt einen Verkehrswert, der vom amtlichen Gutachterausschuss ermittelt wird - wenn jemand diesen damit beauftragt. Kostet Geld, das Gutachten...
Zitat:

Dann ist noch die Frage, ob das Haus eher vererbt wird, oder ob mir die Oma das noch zu Lebzeiten überschreibt, oder wie das mit einer Schenkung wäre.

Das kann nur die Oma entscheiden.

Nur: Schenkungen werden 10 Jahre lang auf die Ansprüche von Pflichtteilsberechtigten angerechnet, jedes Jahr um 10 Prozent abschmelzend. Eine solche Schenkung kann also sehr gut Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen.

Und: falls der Schenker notleidend wird, also z.B. seine Pflege nicht mehr selbst bezahlen kann, wird die Schenkung rückgängig gemacht.
Zitat:

Wenn ich richtig liege, müsste ich einen Freibetrag von 400.000 Euro haben?

Ehegatten und Lebenspartner können bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben. Ein Freibetrag von 400.000 Euro gilt für jedes Kind sowie, falls Kinder des Verstorbenen bereits vorher verstorben waren, für deren Kinder. Enkel, deren Eltern noch leben, verfügen über einen Freibetrag von 200.000 Euro. Für Urenkel oder die eigenen Eltern gelten Freibeträge in Höhe von 100.000 Euro. Für alle übrigen Erben gilt ein Freibetrag in Höhe von 20.000 Euro.
Zitat:

Also nochmal kurz die Schwerpunkte zusammen gefasst:

-Aufteilung der Pflegekosten zwischen der Tochter und mir, wenn ich als Enkel das Haus übernehmen werde?

Die gesetzlichen Unterhaltspflichten kann man nicht durch Vertrag aushebeln. Zunächst mal ist die Tochter für ihre Mutter unterhaltspflichtig. Aber auch Enkel sind den Großeltern gegenüber unterhaltspflichtig, so wie ja auch die Großeltern den Enkeln gegenüber unterhaltspflichtig sind.
Zitat:
-Erben, Schenken oder doch komplett anders machen?

Das prüft man mit Hilfe eines Rechtsanwaltes für den konkreten Einzelfall.


Danke erstmal für die Antwort.

Richtig die Oma ist Eigentümerin und somit im Grundbuch eingetragen.

Mit Gewisser Geldsumme meinte ich den Pflichtanteil.

Den Notariell berechneten Verkehrswert habe ich eine Antwort weiter oben gepostet, kann das so OK sein?

400.000€ Steuerfreier Beitrag müsste ja dann bei mir der Fall sein da mein Vater schon verstorben ist oder?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Den Notariell berechneten Verkehrswert habe ich eine Antwort weiter oben gepostet, kann das so OK sein?


Der notariell berechnete Verkehrswert ist nur ein sehr grober Wert, der zwar zur Ermittlung der Notargebühren tauglich ist, nicht aber für eine echte Wertbestimmung.

Für die Festlegung der Auszahlungssumme sollte daher ein Gutachten erstellt werden, denn nur dann wird der echte Zustand des Hauses berücksichtigt.

1x Hilfreiche Antwort

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