Hilfe bekomme keine Auskunft obwohl ich Erbe bin

25. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
karin11
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Hilfe bekomme keine Auskunft obwohl ich Erbe bin

Guten Abend zusammen! Ich habe da ein paar Fragen. Und zwar habe ich ein Schreiben vom Amtsgericht /Nachlassgericht bekommen in dem steht das ich geerbt habe. Ich habe mich telefonisch erkundigen wollen um was es überhaupt geht, aber da habe ich nichts aber auch gar nichts erfahren. Ich habe gelesen das ich das Recht habe volle Akteneinsicht beim Amtsgericht zu bekommen. 1.) SIMMT DAS????? Zumindest muss ich doch erfahren um was es überhaupt geht. 2.) ODER??? Das Problem ist dass das Amtsgericht in einer anderen Stadt ist und ich aus gesundheitlichen Gründen so stark eingeschränkt bin dass ich die weite Fahrt nicht auf mich nehmen kann. 3. )Müssen oder dürfen die mir am Telefon insoweit Auskunft geben damit ich überhaupt weiß um was es geht? Im Falle das Sie nicht dürfen, weil sie ja nicht wissen ob ich es auch wirklich bin wegen Datenschutz oder so was. 4.) Könnte ich dann Auskunft bekommen wenn ich denen eine beglaubigte Kopie meines Personalausweis mit dem Schreiben vom Amtsgericht faxe so dass sie mich sozusagen identifiziert haben. Dann könnten die mir doch einfach die Akten und das Testament in Kopie zufaxen oder per Einschreiben Unterschrift zusenden so hätten sie doch die Sicherheit das es auch bei dem richtigen landet. Ich meine ich muss doch wissen ob ich dieses Erbe annehme oder nicht??? Es könnte ja auch ein Haufen Schulden auf mich warten. Anderer Seit wenn ich nun doch etwas geerbt habe muss ich darauf verzichten nur weil ich aus gesundheitlichen Gründen den Weg nicht auf mich nehmen kann. Ich kann doch nicht blind ein oder ausschlagen. WAS FÜR MÖGLICHKEITEN HABE ICH PERSÖNLICH (OHNE EINEN ANWALT ZU KONTAKTIEREN) IN DIESEM FALL? WENN ES ÜBERHAUPT WELCHE GIBT? Ich bedanke mich für jeden Hinweis im voraus.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46318 Beiträge, 16432x hilfreich)

In den Akten des Amtsgerichtes wirst Du wahrscheinlich nichts darüber finden, welchem Umfang das Erbe hat oder ob es ggfls. überschuldet ist.

Für solche Ermittlungen ist das Amtsgericht nicht zuständig.

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#2
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 609x hilfreich)

Wie ist denn der Wortlaut des Schreibens des Amtsgerichts?

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#3
 Von 
karin11
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die zügigen Antworten. In dem Schreiben heißt es: In der Nachlassangelegenheit des Herrn A haben die Erben der vorhergehenden Ordnung unbegründet ausgeschlagen. Somit sei mir die Erbschaft angefallen. Und das ich 6 Wochen Zeit habe auszuschlagen. Aber ich weiss ja noch nicht mal was ich da ausschlagen würde wenn ich es dann täte.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 609x hilfreich)

Du solltest die Erben der vorhergehenden Ordnung befragen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
karin11
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Wie gesagt leider weiß ich gar nichts und somit auch nicht wer die Vorerben sind, da ich ja telefonisch keine Auskunft bekomme. Aber es muss doch eine Möglichkeit geben zu erfahren was ich da überhaupt geerbt habe? Zumal, wie ich ja bereits geschrieben habe aus gesundheitlichen Gründen den langen Weg nicht auf mich nehmen kann. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen wenn ich z.B in Australien geerbt hätte, dann könnte man doch auch nicht verlangen dass ich dort persönlich antanze. Da muss es doch eine andere Möglichkeit geben? Vielleicht dass ich einer Person meines Vertrauens eine Vollmacht in der Angelegenheit übertrage, so dass Sie für mich in die Akten beim Nachlassgericht schaut. Oder dass ich eine beglaubigte Kopie meines Personalausweis faxe und die mir dann die Unterlagen zukommen lassen. Oder ........ich weiß es nicht.

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#6
 Von 
Mitleser
Status:
Praktikant
(731 Beiträge, 353x hilfreich)

Wenn die Vorerben das Erbe ausgeschlagen haben, könnte das ein Indiz dafür sein, daß das Erbe überschuldet ist, und wer erbt schon gerne Schulden?
Es kann so sein, muß aber nicht, es könnten ja auch andere Gründe vorliegen.

Um da näheres zu erfahren muß man sich schon selbst bemühen, oder einen Anwalt beauftragen.

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