Also wir haben folgendes Problem.
Es geht um das Erbe von meinem Mann. Die Mutter meines Mannes ist Ende 2000 durch Suizid verstorben. Der Vater meines Mannes wollte sich scheiden lassen und mein Mann und seine Mutter haben sich auch schon nach einer Wohnung umgeschaut, daraus erfolgte der Suizid (geplante Scheidung). Nun sollte mein Mann das Haus sowie das Grundstück zu 1/4 erben. Er hat wegen der Schulden die auf dem Haus lasteten notariell verzichtet. Der Vater meines Mannes hat das Haus für viel Geld verkauft und außerdem die Lebensversicherung seiner Frau von ca 140.000 DM erhalten. Mein Mann bekam nichts. Jetzt nach ca 3 1/2 Jahren möchte mein Mann doch seinen Pflichtteil geltend machen, da sein Vater nach Malaysia auswandern möchte und das schon im November.
Jetzt meine Frage:
Können wir rechtlich noch was tun?
War der Vater meines Mannes überhaupt erbberechtigt obwohl die Scheidung geplant war ???
Steht meinem Mann überhaupt noch etwas zu ?? (er hat nur auf das Haus mit Grundstück und Hausrat verzichtet)
Bitte um schnelle Antwort da der Vater meines Mannes uns das Geld verweigert und bald abhaut.
Danke für die Hilfe
Hilfe ganz ganz dringend
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Wenn die Scheidung noch nicht zugestellt war, ist der Mann erbberechtigt. U.U. sogar noch, wenn das Scheidungsverfahren längst läuft. Der Scheidungsantrag wird frühestens nach einem Jahr Getrenntleben eingereicht. Bei der Lebensversicherung wird meistens ein Bezugsberechtigter eingetragen, der im Falle des Todes die Lebensversicherung erhält. Wenn es der Vater war, steht sie ihm voll zu und Deinem Mann leider gar nichts. Trotz allem würde ich EUch raten, zu einer Beratung zu einem Anwalt zu gehen. Ist immer besser, dann fühlt man sich auch gleich besser.
Gruss Keken
Hi,
wenn die Scheidung noch nicht eingereicht war, war der Ehemann der Erblasserin noch erbberechtigt.
Ein Pflichtteilsanspruch besteht nur, wenn ein gesetzlicher Erbe durch Verfügung von Todes wegen (also Testament oder Erbvertrag) von der Erbfolge ausgeschlossen wurde.
Ihr Mann hat die Erbschaft aber ausgeschlagen.
Hierdurch wird ein Pflichtteilsanspruch nicht begründet.
U. U. kommt eine Anfechtung der Ausschlagung infrage.
Dazu müsste er sich über eine wesentliche Eigenschaft des Nachlasses (hier Überschuldung) geirrt haben.
Die Anfechtung muss zudem binnen 6 Wochen ab Kenntnis des Irrtums erfolgen.
Gruß
Rpfl.
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Liebe Nicole,
Hier hast leider sehr schlechte Karten.
1.Lebensversicherung:bekommt der im Vertrag (Police) angegebene Berechtigte und fällt NICHT in den Nachlass.
2.Muss ansonsten Rpfl oben zustimmen.
Hier zählt halt das DATUM,und ich lese heraus,daß zum Zeitpunkt des Erbfalls eine Scheidung nur geplant war.
Du schreibst,es wurde wg.Schulden (Hypothek) auf dem Haus notariell verzichtet.
"Viel Geld" ist immer relativ:-)Wieviel davon muss an die Bank zurückbezahlt werden?
Hier einen Irrtum (oder Fälschung der Unterlagen)nachzuweisen,bzw Anfechtungsklage ist evtl. möglich,das musst mit einem Anwalt klären.
Es kostet Dich allerdings einen Haufen Zeit ,Geld (Gerichtsvorschuss-Streitwert?) und Nerven.
So wie Du die Lage geschildert hast,wird,so leid es mir tut, m.E.nichts positives herauskommen.
Gruß Relax
-- Editiert von Relax01 am 08.09.2004 13:18:16
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