Hilfe wegen Nachlassgericht.

3. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Loader
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 9x hilfreich)
Hilfe wegen Nachlassgericht.

Hallo Gemeinde :)
bin neu hier und habe mich schon etwas eingelsen aber ich bin noch nicht fündig geworden. Auch Google konnte mir nicht helfen.

Es geht um folgendes. Im Herbst letzten Jahres ist meine Tante (Schwester meines Vaters) verstorben. Sie hinterlässt keine Kinder, da auch verstorben. Ihre Eltern, also meine Großeltern sind auch verstorben. Ihr Mann letztes Jahr auch. Die einzigen aus der direkten Blutsverwandtschaft sind mein Vater und ich.

Der Antrag auf Erbschaft wurde gestellt. Eine Kontoverfügung wurde damals von meiner Tante zu Lebzeiten erteilt und auch eine Patientenverfügung. Alles auf meinen Vater. Nur leider ist die Kontoverfügung nicht wieder an die Bank zurück gegangen, also musste er einen Antrag beim Nachlassgericht stellen.

Jetzt kam letzte Woche ein Schreiben in dem es heißt er muss mit Sterbeurkunde, Ausweis, seiner Geburtsurkunde usw. am 11. erscheinen.

Im schreiben steht auch was von Entgegenname Erbscheinantrag.

Was genau bedeutet das jetzt. Bekommt er nun den Erbschein ausgehändigt oder wird das nur eine Anhörung zu dem Fall.. Denn die Ermittlung der Erben sollte ja schon abgeschlossen sein. Ist ja niemand mehr da.
Falls mir jemand genau sagen kann was nun am 11. Passiert wäre ich sehr glücklich. Komme im übrigen aus Bayern.

Liebe Grüße

-----------------
""

-- Editiert Loader am 03.02.2015 15:34

-- Editiert Loader am 03.02.2015 15:35

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

Erbrecht ist Bundesrecht. Mithin gibt es keine Unterschiede zwischen den Ländern mit Ausnahme des Höferechts als Sonsterkonstrukt.

Was der Rechtspfleger in seinem Schreiben genau meint, könnte sich erst aus dem gesamten Zusammenhang erschließen.

Es ist nach der Schilderung des Sachverhaltes jedoch davon auszugehen, dass ein Erbschein übergeben werden soll.


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Loader
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 9x hilfreich)

Vielen Dank an Blaki

Der Richtigkeit halber werde ich mal das Schreiben mal eben hier wiedergeben.

Sehr geehrter Herr Punkt Punkt Punkt
im oben bezeichneten Verfahren wurde Termin zur Entgegennahme eines Erbscheinantrages bestimmt auf so und so an dem und dem.

Zu diesem Termin werden Sie hiermit geladen.

Bitte bringen Sie ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Und bla bla bla
Weitere Unterlagen Geburtsurkunde bzw Abstammungsurkunde (Beides vorhanden) oder beglaubigter Ausdruck Geburtenregister.. bzw Familienstammbuch (auch vorhanden) aus dem sich Ihre Eltern ergeben
-----------------
""

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4508x hilfreich)

Das bedeutet, dass an diesem Termin ein Erbscheinsantrag zu Protokoll gegeben werden soll.

-----------------
" "

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Loader
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 9x hilfreich)

Ja das habe ich mir leider auch gedacht. Also wird es wohl noch dauern bis der Erbschein endlich da ist... Schade. Dachte es geht mal etwas schnell was mit Ämtern zu tun hat...,

Ok dann herzlichen Dank.

Hoffe jemand der in der gleichen Situation ist kann hier raus auch geholfen werden..

Grüße

-----------------
""

4x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.903 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen