Hochzeit kurz vor Tod / wer ist erbberechtigt?

15. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Personalerin
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)
Hochzeit kurz vor Tod / wer ist erbberechtigt?

Hallo,
mein Onkel ist letzte Woche überraschend gestorben. Er hat vor ca. 6/8 Wochen noch schnell geheiratet - von unserer Familie hat das niemand mitbekommen. Was jedoch keine langjährige Freundin und eine gemeinsame Wohnung hat es auch nie gegeben. Nach seinem Tod wurde uns nur mitgeteilt, dass er keine Trauerfeier etc. will und nur eine Urnenbestattung mit Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet. Das war angeblich sein letzter Wille. Mein Vater (Bruder des Verstorbenen) war wohl mit dieser Frau, die sonst niemand kennt) beim Bestattungsinstitut und hat das geregelt. Ein Testament gibt es glaub ich nicht. Wir finden das alles sehr komisch und halten das für ERbschleicherei. Was für Möglichkeiten (Auskunftspflicht, etc.) haben wir um hier mehr zu erfahren? Ist sie überhaupt erbberechtigt nach dieser kurzen Dauer der "Ehe"?
Es würde mich freuen, wenn hier jemand was dazu sagen kann!
Danke!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

Ist sie überhaupt erbberechtigt nach dieser kurzen Dauer der Ehe?

selbstverständlich ist sie das

89x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Wenn der Tod überraschend war, dann spricht nicht viel für Erbschleicherei.

Oder war der *überrschende* Tod auch vor 8 Wochen schon absehbar?

22x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Personalerin
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)

Er war wohl krank - aber ob es absehbar war, wusste er wohl nur selber..

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47625 Beiträge, 16832x hilfreich)

Auch eine Hochzeit am Todestag am Sterbebett hätte übrigens gereicht, damit die Witwe das volle Ehegattenerbrecht erhält.

14x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Aber einen Anspruch auf Witwenrente hat man doch glaube ich erst nach 12 Monaten Ehe, oder?
Und wenn erbberechtigt - also falls Onkel nicht verheiratet war, wären nur seine Eltern und seine Geschwister, also die Neffen/Nichten hätten sowieso zuerst einmal überhaupt keine Rechte.

22x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2083
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 130x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Weil manche Leute das leicht durcheinander bekommen. Die Versorgungsehe soll ja gerade durch diese Regelung verhindert werden. Und das könnte ja auch der Hintergedanke bei dieser Ehe gewesen sein und nicht vordergründig die Vererbung eigenen Vermögens.

9x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-2083
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 130x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

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