Höhe Erbschaftssteuer im Todesfall, wenn beide unverheiratet im Grundbuch

25. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
Stormarn2018
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Höhe Erbschaftssteuer im Todesfall, wenn beide unverheiratet im Grundbuch

Guten Tag,
folgende Ausgangssituation:

Immobilie wurde gemeinsam erworben; beide stehen unverheiratet im Grundbuch. Testament wurde gefertigt mit gegenseitigem Erbe im Todesfall.

Nun die Frage: Erbschaftssteuer wird auf den Verkehrswert der Immobilie erhoben. Wenn der Lebenspartner bereits hälftig im Grundbuch steht, dann auf den gesamten Verkehrswert oder wird die Steuer nur auf den vererbten Anteil erhoben?

Wir wollen eine entsprechende Risiko-LV abschließen, um im Fall der Fälle zahlungsfähig zu bleiben.

Vielen Dank für die Hilfe.

Testament oder Erbe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Die Erbschaftssteuer wird auf den vererbten Anteil erhoben. Sie beträgt 30% bei einem Freibetrag von 20.000€.

Grundlage ist somit der halbe Verkehrswert abzüglich der Hälfte des noch vorhandenen Darlehens.

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